Armutsrisiko

Lohn-Statistik offenbart drohende Niedrig-Renten: „Politische Unverschämtheit“

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Die Altersarmut in Deutschland steigt. Eine aktuelle Statistik deutet an, dass Millionen Menschen im Alter armutsgefährdet sind.

Berlin – Altersarmut in der Rente ist in Deutschland keine Seltenheit: Hierzulande galt im vergangenen Jahr laut EU-Daten fast jede fünfte Person über 65 Jahre als armutsgefährdet. Das berichtet die Tagesschau und verweist darauf, dass die Zahl ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sei. Eine aktuelle Antwort der Bundesregierung an den Linken-Abgeordneten Dietmar Bartsch, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, zeigt nun, dass dieses Problem Millionen Menschen im Alter erwarten könnte.

Einkommen und spätere Rente: Ab wann besteht die Gefahr von Altersarmut?

Demnach verdient jede und jeder fünfte Vollzeitbeschäftigte in Deutschland (etwa 4,6 Millionen Menschen) weniger als 2.750 Euro brutto im Monat, 40 Prozent oder 9,2 Millionen liegen unter 3.500 Euro. Für die Betroffenen haben die Löhne im unteren Segment nach Einschätzung von Bartsch harte Folgen für die Rente. „Eine politische und soziale Unverschämtheit ist es, dass genau diejenigen die Armutsrentner von morgen sein werden“, sagte er.

Eine aktuelle Statistik legt nahe, dass Millionen Menschen im Alter armutsgefährdet sind – und sie zeigt, ob das eigene Einkommen für eine gute Rente reichen könnte. 

Hintergrund ist laut der Linken, dass ein Monatsbruttolohn von mehr als rund 3.300 Euro – rund 20 Euro pro Stunde – nötig ist, um eine gesetzliche Rente auf dem Niveau der Armutsrisiko-Schwelle zu erhalten. Andere Formen der Altersvorsorge sind hier aber nicht berücksichtigt.

In Deutschland galt eine Person laut Statistischem Bundesamt zuletzt als armutsgefährdet, wenn sie mit ihrem Nettoeinkommen unter 1.378 Euro im Monat liegt. 15,5 Prozent – rund 13,1 Millionen Menschen – sind davon betroffen. Laut Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbands sind Menschen im Ruhestand mit 19 Prozent überproportional armutsgefährdet.

Bartsch: „Löhne unter 3.500 Euro sind faktisch eine Garantie für Renten auf Armutsniveau“

„Löhne unter 3.500 Euro sind faktisch eine Garantie für Renten auf Armutsniveau“, sagte Bartsch. Wie viele Menschen aktuell weniger aus der gesetzlichen Rentenkasse bekommen als für eine Rente oberhalb der Armutsgefährdungsschwelle nötig, hatte Bartsch im Juli bereits abgefragt. Unter 1.300 Euro Rente erhalten demnach – Stand 31. Dezember 2024 – mehr als jede und jeder Vierte mit mindestens 45 Jahren in der Rentenversicherung.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
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Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Allerdings macht die gesetzliche Rente laut dem jüngsten Alterssicherungsbericht nur 53 Prozent der Bruttoeinkommen der Ab-65-Jährigen aus (2023). Hinzu kommen etwa Betriebsrenten (sieben Prozent), weiteres Erwerbseinkommen (13 Prozent), private Vorsorge (sechs Prozent) sowie Transferleistungen und anderes (21 Prozent).

Einkommen: Wo liegt der Durchschnitt?

Aber wo steht man momentan mit seinem Einkommen? Mithilfe des Statistischen Bundesamts kann man sich selbst einordnen. Aktuell reicht die Lohnspreizung in Deutschland von 20 Prozent der Vollzeitbeschäftigten, die im Jahr auf 77.000 Euro oder mehr kommen, bis 10 Prozent mit 32.500 Euro oder weniger.

Liegt der eigene Verdienst beispielsweise bei 42.000 Euro, verdienen rund 30 Prozent der Vollzeitbeschäftigten gleich viel oder weniger. Mit einem Verdienst von 66.000 Euro gehört man zu den 30 Prozent mit den höchsten Verdiensten. Und ein Prozent der Vollzeitbeschäftigten verdiente nach diesen jüngsten Zahlen im Jahr 2024 mehr als 213.286 Euro brutto.

Niedriglohn und Altersarmut: Bartsch für höheren Mindestlohn

Bartsch folgert aus dem Lohngefüge: „Deutschlands Beschäftigte brauchen eine ernsthafte Lohnoffensive.“ Der schwarz-roten Regierung warf der Linken-Politiker vor, keinen Mindestlohn von 15 Euro als unterste Lohngrenze festgeschrieben zu haben. Dies schade dem Lohnniveau insgesamt.

Damit spielt Bartsch darauf an, dass die Bundesregierung die anstehende Mindestlohnerhöhung nicht per Gesetz bestimmen will. Die dafür zuständige Mindestlohnkommission mit Spitzenvertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeber hatte beschlossen, dass der Mindestlohn in Deutschland zum 1. Januar 2027 in zwei Stufen auf 14,60 Euro pro Stunde steigt, Anfang kommenden Jahres von heute 12,82 auf 13,90 Euro. Die Regierung will die Empfehlung umsetzen. (lma mit dpa)

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