Große finanzielle Dimension

Mütterrente-Erweiterung: So wirkt sich das Geburtsjahr Ihres Kindes auf Ihre Rente aus

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Die Große Koalition plant eine Ausdehnung der Mütterrente – doch die Deutsche Rentenversicherung äußert Bedenken wegen enormer Kosten und zweifelt an der Finanzierung.

Berlin – Die Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD ergaben: Die Mütterrente soll ausgeweitet werden. Dabei ist vorgesehen, unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder, allen Eltern drei Rentenpunkte zu gewähren. Doch die geplante Reform wirft Fragen zur Finanzierung auf. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert, welche finanziellen Dimensionen damit verbunden sind. Gleichzeitig bleibt offen, ob die Erweiterung der Mütterrente tatsächlich die beabsichtigte „Wertschätzung“ ausdrückt und zur Verringerung der Rentenlücke zwischen Männern und Frauen beiträgt.

Finanzierung nach Kindergeburtsjahr: Mütterrente rechnet die Erziehung von Kindern an

Ein grundlegendes Problem bleibt bestehen: Schon bei der Einführung der Mütterrente gab es keine gezielten Beiträge in die Rentenkasse für diese Zusatzleistung. Da die Mütterrente diejenigen unterstützen soll, die aufgrund der Kindererziehung nicht erwerbstätig sind, zahlen diese Eltern auch keine eigenen Beiträge. Stattdessen werden ihnen Rentenpunkte gutgeschrieben, ohne dass zusätzliche Einzahlungen erfolgen – weder durch die Betroffenen noch durch den Staat.

Die Union strebt eine Angleichung der Rentenpunkte für Eltern an, unabhängig davon, ob ihre Kinder vor oder nach 1992 geboren wurden. Die Umsetzung dieser Maßnahme bringt jedoch finanzielle Herausforderungen mit sich. Der entscheidende Unterschied liegt in der bisherigen Finanzierung: Für Geburten ab 1992 übernimmt der Bund die Beiträge für Kindererziehungszeiten. Diesen finanziellen Unterschied kritisiert die Deutsche Rentenversicherung. Gegenüber der Welt erklärte sie, dass es für die Mütterrente keine direkte Erstattung gebe. Zudem seien weder bei der Einführung der Mütterrente I noch der Mütterrente II ausreichende Zuschüsse bereitgestellt worden, um die tatsächlichen Kosten annähernd zu decken. Diese seien erheblich.

Ursprünglich erhielt man bis 2014 einen Entgeltpunkt für die Mütterrente, danach bis zu zwei und seit 2019 zweieinhalb. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden hingegen bereits seit der Rentenreform 1992 bis zu drei Entgeltpunkte angerechnet.

Mütterrente: Aktuelle Regelung

Laut Deutscher Rentenversicherung gilt:

Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden pro Kind bis zu 2 Jahre und 6 Monate als Kindererziehungszeiten angerechnet – eine Regelung, die umgangssprachlich als „Mütterrente“ bezeichnet wird.

Bei Kindern, die 1992 oder später zur Welt kamen, beträgt die Anrechnungszeit bis zu 3 Jahre pro Kind.

Zusätzlich können unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet werden.

Teures Vorhaben: Dimension von Ausweitung der Mütterrente

Die Kosten für die Mütterrente sind erheblich, wie die Deutsche Rentenversicherung betont: „Im Jahr 2025 erwarten wir ohne eine etwaige Mütterrente III Kosten für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in Höhe von insgesamt 25 Milliarden Euro“, hieß es. Für 2026 rechnet sie mit 26 Milliarden Euro, 2027 werden voraussichtlich 27 Milliarden Euro anfallen. Dabei entfallen nur rund 1,5 Milliarden Euro auf Kinder, die ab 1992 geboren wurden.

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Falls die Mütterrente III um einen weiteren halben Entgeltpunkt ausgeweitet würde, kämen zusätzliche 4,5 Milliarden Euro hinzu, womit die 30-Milliarden-Euro-Grenze nahezu erreicht wäre. Diese Summen verdeutlichen, dass es sich nicht nur um ein Wahlgeschenk handelt, sondern um eine äußerst kostenintensive Maßnahme – unabhängig davon, ob sie über höhere Beiträge oder zusätzliche Steuerzuschüsse finanziert wird.

Laut Studie bleibt die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen trotz Mütterrente bestehen. (Symbolbild)

Große finanzielle Dimension: Renten-Präsidentin fordert Finanzierung durch Steuermittel

Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, äußerte sich gegenüber dem Tagesspiegel besorgt: „Wenn jetzt eine solche neue Leistung dazukommt, der keine Beiträge gegenüberstehen, muss sie der Fairness halber unbedingt vollständig aus Steuermitteln finanziert werden.“ Sie warnt vor erheblichen Mehrbelastungen für die Beitragszahler. Sollte die Finanzierung nicht aus Steuermitteln erfolgen, wäre ein Anstieg des Rentenversicherungsbeitrags um 0,25 Prozentpunkte unvermeidlich. Roßbach betont: „Dann würden wir schon im Jahr 2027 bei einem Beitragssatz von mehr als 19 Prozent landen.“ Dennoch würden betroffene Mütter nur etwa 20 Euro pro Monat zusätzlich erhalten.

Wer bekommt die Mütterrente?

Anspruch auf Mütterrente haben Personen, „die eine Rente empfangen, bei deren Berechnung Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder berücksichtigt wurden“. Kindererziehungszeiten werden dabei immer nur einem Elternteil pro Zeitraum zugeordnet. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung ist dies in der Regel die Mutter – selbst dann, wenn beide Elternteile an der Erziehung beteiligt sind. Neben Müttern können jedoch auch andere Erziehende die Anrechnung von Kindererziehungszeiten beantragen, darunter Väter, gleichgeschlechtliche Elternteile, Adoptiv- und Pflegeeltern, Stiefeltern sowie Großeltern und weitere Verwandte.

Debatte um Mütterrente: Ausweitung der Leistung schließt nicht die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen

Während Union und SPD von „Wertschätzung und Anerkennung“ für alle Mütter sprechen, zeigen Untersuchungen eine andere Realität. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt in einer Studie zu dem Ergebnis, dass die Mütterrente nur einen geringen Effekt hat. Die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern bleibt weiterhin bestehen. Eine wirkliche Verbesserung wäre nur dann gegeben, wenn Mütter nach der Geburt in eine Vollzeit- oder nahezu vollzeitige Erwerbstätigkeit zurückkehren könnten. Doch genau hier liegt das Problem: Die Betreuungsinfrastruktur reicht nicht aus, um dies flächendeckend zu ermöglichen. (hk)

Rubriklistenbild: ©  IMAGO / Bihlmayerfotografie

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