Mütterrente III

Mütterrente III: Kürzungen trotz mehr Rente möglich

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Die Mütterrente soll Rentnerinnen eigentlich finanziell entlasten. Paradoxerweise können einigen Betroffenen dadurch aber auch Kürzungen bei anderen Leistungen bevorstehen.

München – Die Verbesserung der Mütterrente soll bald kommen. Doch die Reform ist umstritten. Nicht nur, weil sie Milliardenkosten verursacht – während die Regierung eigentlich sparen müsste –, sondern auch, weil sie möglicherweise am Ziel vorbeigeht: der Bekämpfung von Altersarmut. Denn manchen Betroffenen können dadurch andere Renten und Sozialleistungen gekürzt werden.

Mütterrente: Was die Merz-Regierung plant

Bei der Ausweitung der Mütterrente geht es um Kinder, die vor 1992 geboren sind. Auch für sie wird bei der Rentenberechnung fortan die Erziehungsleistung von Müttern beziehungsweise Vätern im vollen Umfang von drei Jahren anerkannt. Bislang waren es nur 2,5 Jahre. Dies tritt zum Januar 2027 in Kraft, wird aber erst zu Januar 2028 dann rückwirkend ausgezahlt.

Die Verbesserung der Mütterrente soll bald kommen. (Symbolbild)

Diese Ausweitung hatte die CSU in der Koalition durchgesetzt. Die Ausweitung der Mütterrente sorge „für mehr Fairness“, sagte Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) zu diesem Beschluss. „Wer Kinder erzogen hat und unserer Gesellschaft damit einen wichtigen Dienst geleistet hat, bekommt das künftig vollständig anerkannt – unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.“

Mütterrente III: Wie viel Geld gibt es für Betroffene?

Von der sogenannten Mütterrente III könnten laut der deutschen Rentenversicherung rund 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren. Wie stark die Renten der betroffenen Mütter und Väter steigen werden, lässt sich allerdings noch nicht genau beziffern. Konkret gibt es ja einen halben Rentenpunkt mehr pro Kind, das vor 1992 geboren wurde. Aktuell hätte ein halber Rentenpunkt einen Wert von 20,40 Euro, so die Deutsche Rentenversicherung. Wie hoch der Wert eines halben Rentenpunktes sein wird, wenn die Mütterrente III in Kraft tritt, lässt sich derzeit noch nicht verlässlich abschätzen.

Verbesserte Mütterrente kann zu Kürzungen an anderer Stelle führen

Wer von der Erhöhung der Mütterrente betroffen ist, sollte unbedingt noch einen weiteren Aspekt beachten: Die Mütterrente ist Teil der gesetzlichen Rente und kann bei einer Erhöhung unter Umständen auf anderen Sozialleistungen angerechnet werden. Betroffen davon sind beispielsweise die Grundsicherung oder das Wohngeld, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.

Aber auch auf „eine Witwen- oder Witwerrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann die Mütterrente III angerechnet werden, wenn sie als Teil der eigenen Versichertenrente – zum Beispiel einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente – ausgezahlt wird“, schreibt die Rentenversicherung.

Damit trifft die Kürzung von Renten und Sozialleistungen durch die Ausweitung von Mütterrente vor allem die, denen man eigentlich helfen wollte: Nämlich die Frauen, die im Alter nur eine kleine Rente beziehen und auf Sozialleistungen zurückgreifen müssen. Genau diesen Menschen bringt die erhöhte Mütterrente aber dann nichts.

Rubriklistenbild: © Rainer Berg/ Westend61/ Imago

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