Reform des Beamtenrechts

Nachbarland schaffte Beamte vor Jahren ab: Beispiel für Deutschland?

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Die Schweiz hat Beamte seit 2002 abgeschafft. In Deutschland flammt die Debatte um den Beamtenstatus mittlerweile wieder auf.

Berlin – In der Schweiz hat der Beamtenstatus fast ausgedient. Beamte sind in der Schweiz beinahe Geschichte. Im Jahr 2002 mussten sich dort rund 110.000 Staatsbediensteten der Bundesverwaltung, der Post und der Schweizerischen Bundesbahnen lumstellen. Aus einem Großteil der Beamten wurden mit einer Einführung eines neues Gesetzes Angestellte. Etwaige Debatten um den Sinn oder Unsinn des Beamtentums finden daher in der Schweiz nicht unter denselben Voraussetzungen statt wie in Deutschland.

Bundesregierung stößt Debatte um die Rentenversicherung von Beamten an

Auch in Deutschland ist die Frage nach der Abschaffung des Beamtenstatus ein Thema, das in der politischen Debatte immer wieder aufkommt. Die Bundesregierung hat eine Debatte über die Rentenversicherung von Beamten angestoßen. Auch in Deutschland wird die Abschaffung des Beamtenstatus immer wieder thematisiert. Obwohl es keine konkreten Pläne zur Abschaffung gibt, diskutieren Politiker und Experten über mögliche Reformen im Bereich der Beamtenversorgung und des Beamtenrechts.

Ein zentraler Punkt ist die mögliche Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung. Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas von der SPD befürwortet ein gemeinsames Rentensystem für Angestellte, Beamte und Politiker geben. Die Union lehnt den Vorschlag bislang ab. Beamte in die Rentenkasse einzahlen zu lassen, löse nicht das grundlegende Problem, dass künftige Renten und Pensionen von künftigen Beitragszahlern und Steuerzahlern bezahlt werden müssten, hieß es.

Tägliches Bild in der Schule: Lehrer sind ein Beispiel für Beamte in Deutschland. (Symbolbild)

Wie die neue Bundesarbeitsministerin die Rente reformieren will

Aktuell zahlen Beamtinnen und Beamte nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, denn sie haben per Gesetz einen Sonderstatus: Wer verbeamtet wird, verpflichtet sich dem Staat ein Leben lang. Im Gegenzug wird der Beamte vom Staat versorgt, und zwar im Alter mit einer Pension, die aus Steuergeldern finanziert wird.

Diese Altersversorgung fällt in der Regel deutlich höher aus als eine gesetzliche Rente, denn eine Pension richtet sich unter anderem nach dem Gehalt des Beamten in den letzten Dienstjahren. Zudem sind Beamte unkündbar. Phasen der Arbeitslosigkeit, die normale Beitragszahler Rentenpunkte kosten können, gibt es nicht.

In den kommenden Jahren werden immer mehr Menschen in Rente gehen, während weniger Jüngere nachkommen, die in das System einzahlen. Die Folge wären stark ansteigende Beiträge, solange die Politik Rentenkürzungen ausschließt. Die neue Arbeitsministerin Bärbel Bas fordert deshalb, unter anderem auch die Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung zu integrieren.

Taugt das Schweizer Modell als Vorbild für eine Reform des Beamten-Status?

In der Schweiz ging es seinerzeit weniger konkret um die Rentenkassen, aber auch hier spielte die Sonderstellung der Beamten im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht eine Rolle. Mit der Abschaffung des Beamtenstatus wurden daher flexiblere Arbeitsverhältnisse geschaffen. Neu war insbesondere, dass die ehemaligen Beamten nun auch kündbar wurden. Nicht nur bei Vorliegen von „wichtigen Gründen“, sondern auch aus wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen sowie wegen mangelnder Leistung oder unbefriedigendem Verhalten.

Schweizer Ausgangslage bei der Reform des Beamtenwesens

Vor der Reform waren die Rechten und Pflichten der Schweizer Beamten nur lückenhaft in einzelnen Verordnungen geregelt gewesen. Das sorgte für Unmut und nach zahlreichen Revisionen des Beamtengesetzes wurde die Personalpolitik des Bundes Ende der 90er-Jahre immer mehr zum Politikum. So wurden das Fehlen einer einheitlichen Personalpolitik und unklare Kompetenzen bemängelt. Es folgte eine Überarbeitung der Gesetze, und eines der Ergebnisse war die Abschaffung des Beamtenstatus.

In Deutschland gibt es für eine solche Reform beträchtliche Hürden. So sind die Beamtenansprüche verfassungsrechtlich geschützt und der Gesetzgeber kann nicht einfach streichen. Darüber hinaus muss eine Reform der Beamtenversorgung von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen werden, da die Länder genauso als Arbeitgeber fungieren wie der Bund. 

Rubriklistenbild: © IMAGO/Oksana Nazarchuk

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