VonUrsula Knappschließen
Die Aufregung über den Vorschlag von Ministerin Bas Beamtinnen und Beamte in die allgemeine Rentenversicherung einzahlen zu lassen ist groß. Doch was wäre rechtlich überhaupt möglich?
Die neue Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat in ein Wespennest gestochen, als sie vorschlug, Beamt:innen in die allgemeine Rentenversicherung einzubeziehen. Der Beamtenbund wies das Ansinnen umgehend zurück. Verbandschef Ulrich Silberbach zeigte sich „massiv irritiert“, eine „Zwangs-Einheitsversicherung“ lehne man ab, andere sprachen von einer „Neiddebatte“.
Hintergrund der Aufregung ist, dass Altersrenten wesentlich niedriger ausfallen als Pensionen. Stern-TV rechnete in einem aktuellen Beitrag vor, dass eine beamtete Lehrerin im Ruhestand 1300 Euro mehr bekommt als die angestellte Lehrer-Kollegin, die den gleichen Unterricht machte und dann Rente kriegt.
Bundesverfassungsgerichtsurteil zu Beamtenpensionen und Renten
Jenseits aller Empörung: Wäre es rechtlich überhaupt möglich, Beamtenpensionen auf das Rentenniveau von Angestellten zu kürzen? Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2005 sagt: im Prinzip ja. Der frühere Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) war bislang der erste und einzige, der die Beamtenpensionen senkte. Von maximal 75 Prozent der letzten Bezüge auf rund 72 Prozent. Wohlgemerkt: Das galt nicht nur für die Zukunft, sondern auch für bestehende Pensionen. Umgesetzt wurde es, indem die Pensionen über Jahre geringer angehoben wurden, bis sie genau 71,75 Prozent der letzten Gehaltsstufe aktiver Beamt:innen entsprachen.
Die Verfassungsbeschwerden folgten auf dem Fuße. Drei Pensionäre beriefen sich auf das Grundgesetz. Dort sind in Artikel 33 die „Grundsätze des Berufsbeamtentums“ geschützt. Aber die Verfassungsbeschwerden scheiterten. Das Bundesverfassungsgericht stellte 2005 fest: „Es gibt keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, wonach der Höchstversorgungssatz mindestens 75 Prozent der Dienstbezüge betragen müsste.“
Pensionshöhe könnte sich an Renten von Angestellten im öffentlichen Dienst orientieren
Vielmehr könne die Pensionshöhe an dem orientiert werden, was ehemalige Angestellte insbesondere im öffentlichen Dienst als Rente beziehen. Aber deren Zusatzversorgung müsse einbezogen werden, darunter dürfe die Beamtenversorgung nicht fallen. Die Zusatzversorgung wird für Angestellte im öffentlichen Dienst vom Versorgungswerk des Bundes und der Länder (VBL) übernommen, bei städtischen Angestellten sind es die kommunalen Versorgungsverbände. Diese Zusatzversorgung beträgt in der Regel 20 Prozent der Altersrente, ausgehend von einem Rentenniveau von derzeit 48 Prozent also insgesamt 68 Prozent.
Eine Kürzung der Beamtenpensionen von aktuell maximal 71,75 Prozent auf 68 Prozent wäre rechtlich also möglich. Denn auch das Rentenniveau ist seit 2005 weiter gesunken. Die Haushalte von Bund und Ländern wären entlastet. Aber Bärbel Bas beabsichtigt weniger Einsparungen bei Pensionen als vielmehr eine Beteiligung der Beamten an den Rentenbeiträgen, weil mehr Beitragszahlende mehr Geld in die Rentenkasse spülen. Wäre auch das möglich? Diese Frage hat das Bundesverfassungsgericht 2005 nicht entschieden, weil sie sich damals überhaupt nicht stellte.
Rechtliches Risiko bleibt, Beamt:innen in die gesetzliche Rente zu holen
Aus dem Urteil ergibt sich trotzdem ein rechtliches Risiko, Beamt:innen ins Rentensystem zu holen. Pensionen werden aus der letzten Gehaltsstufe berechnet. Eine Lehrerin, die 30 Jahre Studienrätin war, dann aber in ihren letzten fünf Jahren zur Direktorin befördert wurde, erhält ihre Pension nach dem Gehalt der letzten Jahre. Das hält das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2005 für verfassungsrechtlich zwingend. Bei der Rente ist das grundlegend anders, bei einer angestellten Lehrerin zählt das Einkommen – und die daraus errechneten Rentenbeiträge - der 30 Jahre ebenso wie die letzten fünf Jahre. Dieser fundamentale Unterschied macht den Systemwechsel schwierig.
Die Rentenkommission soll nun Vorschläge erarbeiten. Die Bas-Forderung, einen Systemwechsel zu vollziehen, wird dort erörtert werden. Das Thema steht auf Wiedervorlage.
Berechnung
Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge für ihre spätere Pension, erhalten aber bereits nach 40 Dienstjahren rund 72 Prozent ihrer letzten Gehaltsstufe. Angestellte zahlen dagegen Rentenbeiträge aus ihrem Gehalt. Für die erwerben sie jährlich Rentenpunkte.
Am Ende werden die Rentenpunkte addiert, jeder Punkt ergibt aktuell rund 40 Euro Rente. Wer immer durchschnittlich verdiente und 45 Jahre lang einzahlte, kommt auf 45 Punkte, also 1800 Euro. Höhere Einkommen bedingen höhere Beiträge, führen aber auch zu mehr Punkten. ukn
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