VonAmy Walkerschließen
Die Kindergrundsicherung soll Familienleistungen bündeln und mehr Übersichtlichkeit schaffen. Doch Kritik am Zeitplan bleibt.
Berlin – Die Regierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat einen langen und herausfordernden Weg hinter sich. Nach monatelangen Auseinandersetzungen haben sich Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) letztlich auf Leitlinien für die Kindergrundsicherung verständigt. Nun wurden weitere Fortschritte erzielt: Die Bundesregierung konnte sich auch auf die noch offenen Einzelheiten zur Kindergrundsicherung einigen. Damit kann der Entwurf heute (Mittwoch, 27. September) im Kabinett verabschiedet werden.
Klärung der Einzelheiten zur Kindergrundsicherung: Nachfolgemodell des Kindergeldes
Das Ziel der Ampel-Koalition ist es, das bisherige Kindergeld durch die Kindergrundsicherung zu ersetzen. Zukünftig sollen Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder und dem Kinderzuschlag sowie das Kindergeld in der neuen Unterstützung zusammengefasst werden. Der Plan von SPD, FDP und Grünen zielt darauf ab, durch die Kindergrundsicherung mehr Transparenz für die Bürger zu schaffen. Mithilfe einer zentralen Plattform sollen auch viele Familien erreicht werden, die bisher aufgrund von Unwissenheit oder bürokratischen Hindernissen ihnen zustehende Gelder nicht in Anspruch genommen haben.
Derzeit gibt es jedoch auch Kritik am Zeitplan für die Kindergrundsicherung. Die aktuellen Fortschritte bei der Kindergrundsicherung folgen auf eine mühsame Debatte, die die Ampel-Koalition oft auf die Probe gestellt hat. Durch die Einigung sei der Weg für die Kabinettsbefassung nun frei, hieß es weiter. Das Familienministerium habe die Anmerkungen aus anderen Ministerien und der Bundesagentur für Arbeit bei den relevanten Punkten berücksichtigt. Ursprünglich sollte die umstrittene Kindergrundsicherung bereits vor eineinhalb Wochen im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden.
Kindergrundsicherung: Das steht im Gesetzesentwurf
Die monatliche Höchstsumme des Zusatzbetrags setzt sich laut Gesetzentwurf zusammen aus dem altersabhängigen Regelbedarf des Kindes sowie den „pauschalierten monatlichen Bedarfen des Kindes für Unterkunft und Heizung“. Letztere sollen auf Basis des Existenzminimumberichts der Bundesregierung ermittelt werden. Einkommen und Vermögen von Eltern und Kind werden berücksichtigt und mindern den Zusatzbetrag unterschiedlich stark. Mit dem Kinderzusatzbetrag soll gleichzeitig eine Pauschale für Bildung und Teilhabe ausgezahlt werden - derzeit sind dies 15 Euro monatlich.
Die Koalition möchte mit der Kindergrundsicherung Anreize schaffen, damit Eltern in größerem Umfang einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Sie sollen mehr Geld von zusätzlichem Einkommen behalten dürfen: Der Kinderzusatzbeitrag sieht eine sogenannte Transferentzugsrate von 45 Prozent vor; beim Bürgergeld liegt diese Rate derzeit zwischen 80 und 100 Prozent.
Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss sollen beim Kinderzusatzbetrag künftig nur zu 45 Prozent berücksichtigt werden. Davon profitieren Kinder, die Bürgergeld beziehen, da dort bisher 100 Prozent angerechnet werden. Der von der Familienkasse gezahlte Unterhaltsvorschuss soll bis zum Schuleintritt ohne Mindesteinkommensgrenze gezahlt werden, für Schulkinder ab einer Mindesteinkommensgrenze von 600 Euro, um Erwerbstätigkeit stärker zu belohnen.
Die Kindergrundsicherung soll „einfach und digital beantragbar sein“. Die Behörden sollen dann laut Gesetzentwurf „potenzielle Anspruchsberechtigte proaktiv zur Beantragung der Leistung“ ansprechen. Leistungen müssen also nicht mehr nachgefragt werden, sondern werden aktiv angeboten.
Streit um Kindergrundsicherung zwischen FDP und Grüne beigelegt
Besonders bei Fragen zur Kindergrundsicherung gab es Probleme zwischen FDP und Grünen. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) wurden damals zu den Hauptakteuren des Konflikts. Aus dem Familienministerium hieß es, es gebe noch Probleme beim sogenannten Kindergeldübertrag und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ende August einigten sich beide schließlich auf Einzelheiten zur Finanzierung des Vorhabens.
Für das Einführungsjahr der Kindergrundsicherung, 2025, veranschlagt die Ampel-Koalition nun zunächst rund 2,4 Milliarden Euro Mehrkosten. Auch eine konkrete Höhe der Kindergrundsicherung stellte Paus bereits in Aussicht. Wie die Rheinische Post berichtet, sieht die Einigung bei der Kindergrundsicherung vor, dass ein in der Corona-Pandemie eingeführter Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind ab 2025 für Kinder von Asylbewerbern entfällt.
Während das Kabinett sich nun mit der Kindergrundsicherung befassen muss, wird bereits erwartet, dass es weiterhin eine Reihe von offenen Fragen und Problemen geben wird, die bis zur tatsächlichen Umsetzung der Änderungen gelöst werden müssen. Noch am vergangenen Mittwoch hatte die Union anstelle der geplanten Kindergrundsicherung ein eigenes Kinderzukunftsprogramm mit mehr Investitionen in Bildung gefordert.
Mit Material von dpa
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