Ärzte müssen sich umstellen

E-Rezept wird Pflicht: Wie das neue System funktionieren soll

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Mit dem neuen E-Rezept wird das deutsche Gesundheitswesen weiter digitalisiert. Das Gesundheitsministerium sieht keine Risiken für Patienten.

Kassel – Das Gesundheitswesen in Deutschland wird zunehmend digitalisiert. Mit dem E-Rezept tritt am 1. Januar 2024 eine Neuerung in Kraft, die Erleichterung für Patienten bedeuten und ihnen Arztbesuche ersparen soll. Das E-Rezept ersetzt klassische rosafarbene Rezept, das Ärzte bislang ausgestellt haben.

E-Rezept verspricht Erleichterungen

Ärzte müssten künftig für verschreibungspflichtige Arzneimittel ein elektronisches Rezept ausstellen. Dieses wird dann in einem elektronischen System abgespeichert. Offiziell lautet der Name dafür E-Rezept-Fachdienst. Ärzte können die Verordnung vollständig digital ausfüllen, was administrative Erleichterungen verspricht. Sie brauchen es also nicht händisch zu stempeln und zu unterschreiben.

Sollten sich Ärzte weigern, ihren Patienten digitale Rezepte auszustellen, müssen sie Honorarkürzungen in Kauf nehmen. Auswirkungen für die Patienten hat die Weigerung nicht.

Flächendeckende Annahme des E-Rezepts ist sichergestellt

Das E-Rezept ist ein langwieriges Projekt gewesen. Eigentlich sollte es die elektronische Verordnung bereits ab 2022 geben. Im Dezember 2021 hieß es vom Gesundheitsministerium, dass die erforderlichen technischen Systeme nicht Flächendecken zur Verfügung stehen würden. Ein Ersatztermin wurde damals noch nicht genannt. Vorher musste bereits die Testphase verschoben werden.

Doch inzwischen hat sich die Situation geändert. Patienten brauchen sich laut dem Bundesgesundheitsministerium nicht davor zu fürchten, dass sie ihr E-Rezept nicht in der Apotheke einlösen können. Demnach sind die Apotheken in Deutschland seit dem 1. September 2022 flächendeckenden in der Lage, die Rezepte einlösen zu können. Das gilt auch für Online-Apotheken.

So können Patienten das E-Rezept einlösen

Da das Rezept elektronisch hinterlegt ist, brauchen Patienten zum Einlösen nicht mehr unbedingt einen Ausdruck. Am einfachsten ist es wohl, die elektronische Gesundheitskarte zu verwenden, da die meisten Patienten diese nach einem Arztbesuch bei sich haben dürften. Die Karte wird in der Apotheke ausgelesen und der Patient kann das Arzneimittel mitnehmen. Die Gesundheitskarte könnte künftig durch die GesundheitsID ersetzt werden. Diese gibt es ab 2024 zunächst freiwillig für Versicherte.

Auch mit der passenden Smartphone-App ist es möglich, das verschreibungspflichtige Medikament zu erhalten. Das Smartphone muss allerdings NFC-fähig sein, um es auszulesen.

Impfungen für Erwachsene von Corona bis Grippe: Welche Empfehlungen gelten

Ein Impfbüchlein, in dem die Spalte „Tetanus“ grün markiert ist
Tetanus, auch Wundstarrkrampf genannt, wird durch Bakterien verursacht. Diese finden sich zum Beispiel in Erde und Tierkot. Gegen die gefährliche Krankheit Tetanus kann man sich in Form einer Impfung immunisieren lassen. Die Grundimmunisierung hat man im Idealfall als Säugling bekommen. Die ersten Auffrischimpfungen empfiehlt die Stiko ab einem Alter von fünf Jahren. Ab dem 18. Geburtstag sollte eine Auffrischimpfung alle zehn Jahre erfolgen, heißt es weiter vonseiten der Ständigen Impfkommission.  © Daniel Karmann/dpa
Frau fasst sich an Hals
Diphtherie-Bakterien können Rachenentzündungen, Fieber und starke Schluckbeschwerden auslösen. Unbehandelt kann die Infektion Komplikationen wie Herzmuskelentzündung, Nieren- und Leberschäden oder sogar Lähmungen zur Folge haben. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission eine Grundimmunisierung in Form von drei Teilimpfungen im Säuglingsalter und Auffrischimpfungen ab dem fünften Lebensjahr. Ab dem 18. Geburtstag sollte alle zehn Jahre eine Auffrischimpfung erfolgen, so die Stiko. © AndreyPopov/Imago
Impfausweis
Der medizinische Fachbegriff für Keuchhusten ist Pertussis. Es handelt sich um eine hochansteckende Infektionskrankheit der Atemwege, die hauptsächlich durch das Bakterium Bordetella pertussis verursacht wird. Zum Schutz vor der Krankheit empfiehlt die Ständige Impfkommission drei erste Impfungen im Säuglingsalter, eine Auffrischimpfung im Kindesalter, eine fünfte Impfung im Alter von neun bis 14 Jahren und eine letzte Auffrischimpfung im Erwachsenenalter.  © Jens Kalaene/dpa
Ein Mensch wird geimpft
Viele tragen Pneumokokken-Bakterien im Mund- und Rachenraum, ohne davon krank zu werden. Allerdings ist es möglich, dass eine bakterielle Infektion einsetzt und zu Beschwerden führt. Auch schwere Verläufe sind möglich. So können Pneumokokken Hirnhaut- oder Lungenentzündungen verursachen. Nach einer Grundimmunisierung im Säuglingsalter sollte daher eine Standardimpfung ab dem 60. Lebensjahr verabreicht werden.  © Martin Schutt/dpa
Impfpass mit Masern-Impfung
Die Masern gelten als eine der ansteckendsten Krankheiten des Menschen überhaupt. Ausgelöst wird der Virusinfekt durch das Einatmen infizierter Tröpfchen sowie durch Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase und Rachen. Weil auch diese Krankheit schwere Verläufe nehmen kann, empfiehlt die Stiko zwei Schutzimpfungen im Säuglings- und Kindesalter. Erwachsene, die nach 1970 geboren sind und nicht wissen, ob sie geimpft wurden, empfiehlt die Stiko eine Standardimpfung. Dasselbe gilt für Erwachsene, die nie eine Masern-Impfung erhalten haben oder nur eine Impfung in der Kindheit hatten.  © Tom Weller/dpa
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit Diagnose „Herpes zoster“
Gürtelrose (auch Herpes zoster) ist eine Virusinfektion, gegen die man sich impfen lassen kann. Die Stiko empfiehlt die Schutzimpfung allen Ü-60-Jährigen, um schweren Verläufen vorzubeugen.  © Sascha Steinach/Imago
Frau sitzt krank auf dem Sofa.
Eine Infektion mit Influenzaviren kann für vorerkrankte und immunschwache Menschen gefährlich sein. Wo gesunde Erwachsene die Grippe meist ohne Komplikationen auskurieren, steigt bei älteren Menschen das Risiko, schwer zu erkranken. Deshalb rät die Stiko Menschen, die älter als 60 sind, zu einer jährlichen Influenza-Impfung.  © Imago
Ein positiver Corona-Schnelltest im November 2023
Um schweren Covid-19-Krankheitsverläufen und Long Covid vorzubeugen und das Gesundheitssystem zu entlasten, empfiehlt die Stiko allen Personen ab 18 Jahren eine Basisimmunität bestehend aus drei Antigenkontakten. Dazu zählen Impfungen (mindestens zwei Impfstoffdosen) und Infektionen. Menschen mit erhöhtem Risiko für schweres Covid-19 wie Ü-60-Jährige sollten sich der Stiko zufolge für eine jährliche Auffrischimpfung entscheiden. Diese wird einmal im Jahr im Abstand von etwa zwölf Monaten zum letzten Antigenkontakt verabreicht.  © Imago

Weiterhin wird es auch eine Papierversion geben. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass es sich lediglich um einen Rezept-Code handelt, mit dem die Daten aus dem E-Rezept-Fachdienst abgerufen werden.

Die digitale Verbreitung erspart aber auch den Patienten zusätzlichen Aufwand. Denn für sie ist es einfacher, nach einer Videosprechstunde ein E-Rezept oder ein Folgerezept zu erhalten.

Elektronische Rezepte können ab 2024 unter anderem mit der Gesundheitskarte eingelöst werden.

E-Rezept gilt als sicher

Sicherheitsbedenken sind laut des Gesundheitsministeriums nicht berechtigt. Das Verfahren wird unter anderem in Österreich erfolgreich angewendet. Beim deutschen System sind unter anderem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesdatenschutzbeauftragte in die Entwicklung integriert.

Neben dem E-Rezept soll 2024 auch die elektronische Patientenakte eingeführt. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete beide zuletzt als Quantensprung im Gesundheitswesen.

Rubriklistenbild: © Fabian Sommer/dpa

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