E-Rezept wird Pflicht: Wie das neue System funktionieren soll
VonDaniel Geradtz
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Mit dem neuen E-Rezept wird das deutsche Gesundheitswesen weiter digitalisiert. Das Gesundheitsministerium sieht keine Risiken für Patienten.
Kassel – Das Gesundheitswesen in Deutschland wird zunehmend digitalisiert. Mit dem E-Rezept tritt am 1. Januar 2024 eine Neuerung in Kraft, die Erleichterung für Patienten bedeuten und ihnen Arztbesuche ersparen soll. Das E-Rezept ersetzt klassische rosafarbene Rezept, das Ärzte bislang ausgestellt haben.
E-Rezept verspricht Erleichterungen
Ärzte müssten künftig für verschreibungspflichtige Arzneimittel ein elektronisches Rezept ausstellen. Dieses wird dann in einem elektronischen System abgespeichert. Offiziell lautet der Name dafür E-Rezept-Fachdienst. Ärzte können die Verordnung vollständig digital ausfüllen, was administrative Erleichterungen verspricht. Sie brauchen es also nicht händisch zu stempeln und zu unterschreiben.
Sollten sich Ärzte weigern, ihren Patienten digitale Rezepte auszustellen, müssen sie Honorarkürzungen in Kauf nehmen. Auswirkungen für die Patienten hat die Weigerung nicht.
Flächendeckende Annahme des E-Rezepts ist sichergestellt
Das E-Rezept ist ein langwieriges Projekt gewesen. Eigentlich sollte es die elektronische Verordnung bereits ab 2022 geben. Im Dezember 2021 hieß es vom Gesundheitsministerium, dass die erforderlichen technischen Systeme nicht Flächendecken zur Verfügung stehen würden. Ein Ersatztermin wurde damals noch nicht genannt. Vorher musste bereits die Testphase verschoben werden.
Doch inzwischen hat sich die Situation geändert. Patienten brauchen sich laut dem Bundesgesundheitsministerium nicht davor zu fürchten, dass sie ihr E-Rezept nicht in der Apotheke einlösen können. Demnach sind die Apotheken in Deutschland seit dem 1. September 2022 flächendeckenden in der Lage, die Rezepte einlösen zu können. Das gilt auch für Online-Apotheken.
So können Patienten das E-Rezept einlösen
Da das Rezept elektronisch hinterlegt ist, brauchen Patienten zum Einlösen nicht mehr unbedingt einen Ausdruck. Am einfachsten ist es wohl, die elektronische Gesundheitskarte zu verwenden, da die meisten Patienten diese nach einem Arztbesuch bei sich haben dürften. Die Karte wird in der Apotheke ausgelesen und der Patient kann das Arzneimittel mitnehmen. Die Gesundheitskarte könnte künftig durch die GesundheitsID ersetzt werden. Diese gibt es ab 2024 zunächst freiwillig für Versicherte.
Auch mit der passenden Smartphone-App ist es möglich, das verschreibungspflichtige Medikament zu erhalten. Das Smartphone muss allerdings NFC-fähig sein, um es auszulesen.
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Weiterhin wird es auch eine Papierversion geben. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass es sich lediglich um einen Rezept-Code handelt, mit dem die Daten aus dem E-Rezept-Fachdienst abgerufen werden.
Die digitale Verbreitung erspart aber auch den Patienten zusätzlichen Aufwand. Denn für sie ist es einfacher, nach einer Videosprechstunde ein E-Rezept oder ein Folgerezept zu erhalten.
Sicherheitsbedenken sind laut des Gesundheitsministeriums nicht berechtigt. Das Verfahren wird unter anderem in Österreich erfolgreich angewendet. Beim deutschen System sind unter anderem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesdatenschutzbeauftragte in die Entwicklung integriert.
Neben dem E-Rezept soll 2024 auch die elektronische Patientenakte eingeführt. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete beide zuletzt als Quantensprung im Gesundheitswesen.