Selbst vorsorgen, System sichern

Neuer Ansatz bei Rentenvorsorge verspricht Entlastung fürs System

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Die gesetzliche Rente steht unter Druck, was die private Vorsorge wichtiger macht. Ein neuer Vorschlag könnte die Systeme vereinen – und die Rentenversicherung entlasten.

Frankfurt – Für viele Erwerbstätige sind die Aussichten im Alter mau: Die gesetzliche Rente fällt häufig gering aus, Altersarmut wird zum immer größeren Problem. Gleichzeitig gerät die Rentenversicherung selbst unter Druck, weil immer mehr Rentner:innen immer weniger Erwerbstätigen gegenüberstehen, die Beiträge zahlen. Um den Druck von der gesetzlichen Säule zu nehmen, will die Bundesregierung die beiden verbleibenden Säulen, also die betriebliche und private Vorsorge, stärken.

Gerade die private Renten-Vorsorge ist dabei im Fokus. Die Bundesregierung will dabei etwa die wegen geringen Erträgen umstrittene Riester-Rente in ein neues Vorsorgeprodukt umwandeln. Herzstück der Pläne ist jedoch die sogenannte Frühstart-Rente, also das staatlich geförderte Vorsorgedepot, bei dem Geld am Kapitalmarkt angelegt wird. Doch an dem Modell gibt es Kritik, etwa von Seiten der Banken, welche die Altersvorsorge-Reform für zu „zaghaft“ halten.

Private Renten-Vorsorge: Sozialverband will Beiträge in gesetzliche Rentenversicherung ermöglichen

Auch Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende vom Sozialverband Deutschland (SoVD), sieht die Rentenpläne kritisch. Die Bundesregierung sollte die gesetzliche Rente stärken – und zu einer „Erwerbstätigenversicherung“ ausbauen, die auch Selbstständige, Beamt:innen und Abgeordnete einschließt. Wer ausreichend Mittel übrig habe, „kann selbstverständlich gerne zusätzlich privat vorsorgen“, so Engelmeier gegenüber IPPEN.MEDIA. „Aber daran verdienen die Versicherungsanbieter gehörig mit.“

In jüngerem Alter für das Alter und die Rente vorsorgen: Das könnte auch über freiwillige Zusatzbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse möglich sein. (Symbolfoto)

Engelmeier hat für die ergänzende Vorsorge neben der Rente jedoch einen anderen Ansatz. „Die Möglichkeit, freiwillig mehr Beiträge in die gesetzliche Rente einzuzahlen, könnte dagegen ein guter ergänzender Ansatz der Altersabsicherung sein“, sagte Engelmeier. „Derzeit ist es leider nicht ohne weiteres möglich, über die Pflichtbeiträge hinaus zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rente einzuzahlen.“

Freiwillige Sonderzahlungen in gesetzliche Rente schon jetzt möglich – aber nur für wenige Menschen

Aktuell hat lediglich ein Teil der Versicherten die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rente zu zahlen. Dabei gibt es Bedingungen: Der Kauf von Rentenpunkten ist jedoch erst ab einem Alter von 50 Jahren möglich, dazu muss eine realistische Option bestehen, auf 35 Beitragsjahre zu kommen, um mit 63 Jahren die Rente für langjährig Versicherte wahrnehmen zu können.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Ursprünglich war der Kauf dafür gedacht, um mögliche Abschläge wegen des früheren Ruhestands auszugleichen. Pro gekauften Punkt gibt es entsprechend dem jeweiligen Wert – derzeit sind es 40,79 Euro – pro Monat mehr Rente. Mit den Rentenerhöhungen steigt es. Der Preis für einen Punkt ist mit 9392 Euro recht hoch.

Freiwillige Beiträge in Rente als „Alternative zur kapitalgedeckten Altersvorsorge“

Bisher ist diese Form der Vorsorge über die gesetzliche Rente also sehr starr: Möglich ist es nur für eine begrenzte Gruppe, es ist nur der Kauf von Rentenpunkten zu einem recht hohen Betrag möglich. Engelmeier schlägt damit gewissermaßen eine Ausweitung vor: „Es könnte aber eine sehr gute Alternative zur kapitalgedeckten Altersvorsorge sein“, erklärte Engelmeier.

Zusätzliche Beiträge in die übliche Rentenversicherung hätten auch den Vorteil, dass sie auch „die finanzielle Basis der gesetzlichen Rente gerade in der Phase der geburtenstarken Jahrgänge abfedern könnte“. Hintergrund ist, dass im umlagefinanzierten System die Versicherten nicht für sich selbst einzahlen, sondern immer jeweils die aktuellen Bezüge der Rentner:innen damit finanziert werden. Die jeweiligen Erwerbstätigen zahlen jeweils für die Personen im Ruhestand.

Rubriklistenbild: © Julian Stratenschulte/dpa

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