An den Wünschen vieler Deutschen vorbei

„Großer Schaden“: Ökonomen warnen vor Einschränkungen beim Recht auf Teilzeit

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Marcel Fratzscher warnt vor den Folgen für die Wirtschaft. Er befürchtet einen Anstieg des Fachkräftemangels und mehr Insolvenzen.

Die Forderung des CDU-Wirtschaftsflügels, den Anspruch auf Teilzeitarbeit einzuschränken, hat heftigen Widerspruch ausgelöst. Gegenwind für den Vorstoß der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) kommt nicht nur vom Koalitionspartner SPD, von den Grünen, der FDP und den Linken, sondern auch vom CDU-Sozialflügel.

Kritik an geforderter Einschränkungen beim Recht auf Teilzeit: Geht an Wünschen viele Deutscher vorbei

Auch Ökonomen üben Kritik. „Eine Einschränkung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit würde vielen Unternehmen und der deutschen Wirtschaft großen Schaden zufügen“, sagte DIW-Präsident Marcel Fratzscher der Rheinischen Post am Sonntag. Viele Beschäftigte in Vollzeit wünschten sich eine reduzierte Arbeitszeit.

Der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher.

Eine entsprechende Regelung würde daher stark gegen die Wünsche vieler Deutscher gehen und die Beschäftigung tendenziell eher reduzieren als erhöhen, wodurch sich der Fachkräftemangel in Deutschland weiter verschärfen würde. „Die Konsequenz wird weniger Wachstum und Wohlstand und ein weiterer Anstieg der Insolvenzen von Unternehmen sein“, warnt Fratzscher.

Kritik an geforderter Einschränkungen beim Recht auf Teilzeit: Weniger erwerbstätige Frauen befürchtet

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) teilt diese Befürchtung. „Teilzeitarbeit in Deutschland ist vor allem weiblich. Und sie ist keine Lifestylefrage, sondern die Folge davon, dass vor allem Frauen massenhaft unbezahlte Sorgearbeit leisten“, sagt DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel.

„Der Vorschlag des CDU-Wirtschaftsflügels würde am Ende nur dazu führen, dass weniger Frauen erwerbstätig sind“, so Piel. Wer wirklich mehr Frauen in Vollzeitjobs wolle, müsse dafür sorgen, dass Pflege und Kinderbetreuung gerechter organisiert würden.

Diskussion über Einschränkungen beim Recht auf Teilzeit: Großteil macht es unfreiwillig

Der Vorstoß der MIT geht nach Ansicht von Enzo Weber, Experte im Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit, an der Realität vorbei. Ihm zufolge ist ein großer Teil des Arbeitens in Teilzeit unfreiwillig. „Wenn alle Teilzeitbeschäftigten ihre Wünsche nach mehr Arbeitsstunden realisieren könnten, entspräche das 1,4 Millionen Vollzeitstellen“, sagte er dem Handelsblatt.

Auch unter nominell freiwillig Teilzeitbeschäftigten sieht er Potenzial. „So erhöht der Ausbau von Kinderbetreuung auch die gewünschten Arbeitszeiten – wenn man die Rahmenbedingungen verbessert, geben sich Menschen also nicht mehr mit weniger zufrieden“, so Weber.

Den Anstieg der Teilzeitquote in den vergangenen Jahren erklärt er damit, dass sich immer mehr Frauen und ältere Menschen am Arbeitsmarkt beteiligten – oft in Teilzeit. Gleichzeitig gingen in der Industrie Vollzeitstellen verloren und die Präferenz für hohe Arbeitszeiten nehme etwas ab.

Kritik an geforderter Einschränkungen beim Recht auf Teilzeit: Frauen sind in der großen Mehrheit

Die Kritik entzündet sich an einem Papier der MIT mit dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“. Darin wird gefordert, dass ein Rechtsanspruch auf Teilzeit künftig „nur bei Vorliegen einer besonderen Begründung“ gelten solle. Als Beispiele werden die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen oder Weiterbildungen genannt.

Bisher haben Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich das Recht, in Teilzeit zu arbeiten. Voraussetzungen sind, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht und das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Soweit betriebliche Gründe dem Wunsch nach Teilzeitarbeit nicht ausdrücklich entgegenstehen, muss das Unternehmen zustimmen.

Laut dem Statistischen Bundesamt haben 2024 29 Prozent der Deutschen in Teilzeit gearbeitet. 49 Prozent der Frauen haben demnach in Teilzeit gearbeitet, bei den Männern waren es zwölf Prozent.

(Quellen: Rheinische Post, Handelsblatt, Deutscher Gewerkschaftsbund, Statistisches Bundesamt, AFP)

Rubriklistenbild: © epd-bild/Christian Ditsch

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