480 Euro mehr möglich

Regierung reaktiviert alte Rentenidee: Comeback mit umfangreichen Zulagen beschlossen

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Als Alternative zur Rente will die Koalition ein Konzept umsetzen, das Vorsorge am Aktienmarkt ermöglicht. Der Staat bietet dabei erhebliche Unterstützung.

Berlin – Das System der Rente in Deutschland muss dringend überarbeitet werden. Eine Kommission soll im Sommer 2026 Vorschläge für eine Reform ausarbeiten. Einen ersten Schritt machte die Bundesregierung mit dem kürzlich beschlossenen Rentenpaket. Jetzt geht die Koalition sogar noch die Reform der Riester-Rente an – mit einer alten Idee als Grundlage.

Die Aktivrente soll ab Januar 2026 zahlreiche Rentnerinnen und Rentner entlasten – das gilt allerdings nicht für alle.

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett in der letzten Sitzung des Jahres einen von Finanzminister Lars Klingbeil eingebrachten Gesetzentwurf zur privaten Altersvorsorge beschlossen. Als Nächstes befassen sich Bundestag und Bundesrat mit den Plänen. Damit sollen Bürger neue Möglichkeiten erhalten, mit staatlicher Hilfe für den Lebensabend vorzusorgen. Im Kern geht es um ein „Altersvorsorgedepot“, das ab 2027 die unbeliebte Riester-Rente ablösen soll und höhere Zulagen sowie flexiblere Anlagemöglichkeiten verspricht.

Alternative zur gesetzlichen Rente: „Altersvorsorgedepot“ soll kommen

Die Idee ist nicht neu. Das „Altersvorsorgedepot“ baut auf einem Konzept Aktien-basierter Kapitalanlagen des früheren Finanzministers Christian Lindner auf, der sein Vorhaben wegen der gescheiterten Ampel-Koalition nicht in die Tat umsetzen konnte. Klingbeil holt es gewissermaßen aus der Schublade hervor und nimmt Korrekturen vor.

Das „Altersvorsorgedepot“ bietet deutlich höhere staatliche Zulagen als das bisherige Riester-System. Sparer können eine maximale Grundzulage von 480 Euro pro Jahr erhalten. Lindner hatte eine Obergrenze von 3000 Euro und 600 Euro Zulage vorgeschlagen. Die Förderung ist gestaffelt: Für die ersten 1200 Euro Einzahlung gibt es 30 Cent pro Euro (ab 2029: 35 Cent), für Einzahlungen zwischen 1201 und 1800 Euro sind es 20 Cent pro Euro.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
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Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Bei Riester beträgt die Grundzulage 175 Euro. In Klingbeils Konzept soll es eine Kinderzulage von 25 Cent pro eingezahltem Euro, maximal jedoch 300 Euro pro Kind geben, analog zur bisherigen Riester-Förderung für ab 2008 geborene Kinder. Um davon zu profitieren, müssen Sparer mindestens 120 Euro pro Jahr einzahlen. Berufsanfänger unter 25 Jahren erhalten eine einmalige Sonderprämie von 200 Euro.

Wie bei der Riester-Rente können Sparer ihre Einzahlungen plus Zulagen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug gilt jedoch nur für die eigenen Einzahlungen bis 1800 Euro, während die Zulagen immer voll abzugsfähig sind. Ein wesentlicher Unterschied zur Riester-Rente ist die größere Flexibilität bei der Geldanlage. Sparer können ihr Geld in Aktien, Fonds, ETFs und Anleihen investieren. Einzelaktien sind allerdings nicht erlaubt. Die Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, was den Zinseszinseffekt verstärkt. In der Auszahlphase wird Einkommensteuer fällig.

„Altersvorsorgedepot“-Guthaben kann vererbt werden

Bei Rentenbeginn, der flexibel zwischen 65 und 70 Jahren gewählt werden kann, haben Sparer zwei Optionen: eine lebenslange Rente oder einen Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft, mit der Möglichkeit, eventuelles Restkapital auszuzahlen. Das Guthaben aus einem „Altersvorsorgedepot“ kann auch vererbt werden, entweder als Altersvorsorgevertrag der Erben oder als Auszahlung. Bestehende Riester-Verträge, die von immer mehr Menschen gekündigt werden, können in das neue System überführt werden. Ein Wechsel ist freiwillig, aber unwiderruflich.

Die Kosten sollen über die gesamte Laufzeit der Verträge verteilt werden. Auch muss jeder Dienstleister ein Standardprodukt mit einem Kostendeckel bei 1,5 Prozent anbieten. Stimmt das Kabinett Klingbeils Plänen zu, müssen Bundestag sowie Bundesrat darüber abstimmen. Geplant ist die Einführung des „Altersvorsorgedepots“ für den 1. Januar 2027. Bereits ab 2026 gibt es die Frühstart-Rente, von der zunächst aber nicht alle Kinder profitieren werden. (Quellen: Nachrichtenagentur dpa, t-online.de, spiegel.de) (mt)

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