„Keinerlei Ansprüche“

„Rente“ trotz Ampel-Aus? Scholz-Entscheidung kostet FDP-Minister Tausende Euro

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Nach dem Ampel-Aus könne sich wohl auch die zurückgetretenen FDP-Minister ebenso so wie ihr entlassener Chef Christian Lindner über eine hohe Pension freuen.
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Viele Vorhaben könnten sich durch den Ampel-Bruch in Luft auflösen. Die FDP-Minister kostet die Scholz-Entscheidung offenbar auch viel Geld – lebenslang.

Update vom 9. November: Viele Ampel-Minister werden zum Ende der Scholz-Koalition keine volle Legislaturperiode von vier Jahren im Amt gewesen sein. Anspruch auf das Ruhegehalt, also die Pension für Bundesminister, haben die meisten trotzdem – denn bei einer Vertrauensfrage gelten besondere Regeln.

Sollte dem Bundeskanzler das Misstrauen ausgesprochen werden, reicht laut Bundesministergesetz „eine ununterbrochene Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren“ für das volle Ruhegehalt. Einzig Verteidigungsminister Boris Pistorius hat diese zwei Jahre aktuell noch nicht voll. Er wurde am 19. Januar 2023 im Bundestag vereidigt. 

„Rente“ für Minister nach dem Ampel-Aus: Scholz-Entscheidung kostet FDP-Minister Tausende Euro

Die Ausnahmeregelung gilt allerdings nicht für die FDP-Minister, die entlassen wurden oder selbst aus der Regierung ausgestiegen sind - also Christian Lindner, Marco Buschmann und Bettina Stark-Watzinger. Buschmann bestätigte dies in der Welt am Sonntag: „Die Ausnahme gilt also für meinen Fall nicht. Das heißt: Ich habe keinerlei Ansprüche auf Ruhegehalt.“ 

Für Bundesminister gilt beim Ruhegehalt die gleiche Regelaltersgrenze wie für Bundesbeamte, also die schrittweise Anhebung auf 67 Jahre. Laut Steuerzahlerbund beträgt die bis zum Lebensende gezahlte Pension bei vier Amtsjahren 4.990 Euro – und steigt mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied bis auf maximal 12.908 Euro monatlich.

Erstmeldung vom 7. November: Berlin – Das Ende der Ampel-Koalition hat neben den Auswirkungen auf Deutschland auch für die scheidenden Bundesminister der FDP deutliche Folgen. Schließlich nimmt das vorzeitige Ampel-Scheitern, das Lindner zum Anlass für eine Kampfansage nahm, auch Einfluss auf ihre Zukunft. Womöglich haben die Pläne des bisherigen Justizministers Marco Buschmann und Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger nach den Ereignissen von gestern und heute im Zusammenhang mit dem Ampel-Aus eine radikale Wendung erfahren.

„Rente“ für bisherige Ampel-Minister: Steht den FDP-Politikern eine Pension zu?

Buschmann mahnte zwar ebenso wie Lindner nach dem Ende der Ampel-Koalition zu einer baldigen Neuwahl. „Wir brauchen jetzt schnell Klarheit“, sagte der FDP-Politiker noch am Donnerstagabend im ARD-„Brennpunkt“. „Deutschland kann sich keine Hängepartie leisten.“ Es sei nicht verantwortungsvoll, eine nicht handlungsfähige Regierung fortzusetzen.

Während der bisherige Justizminister eine Empfehlung mit Blick auf die Zukunft an die ehemaligen Partner der Ampel-Koalition richtete, stellt sich in Sachen Zukunft auch bei Buschmann und seinen FDP-Kollegen allerdings die Frage der Pension. Steht den Regierungsmitgliedern diese als eine Art „Rente“ überhaupt zu? Und bekommen alle Mitglieder der zerbrochenen Ampel-Regierung das sogenannte Ruhegehalt nach dem Ende der Koalition ausgezahlt? Schließlich hätten sie bei einem vorzeitigen Regierungswechsel nicht einmal eine Legislaturperiode regiert.

„Rente“ der FDP-Minister nach Ampel-Aus: Keine Sorgen um Pension nach dem Ende der Ampel-Koalition

Die Antwort ist einfach: Große Sorgen um ihre Rente müssen sich weder die Minister um FDP-Chef Christian Lindner noch die restlichen Koalitionsminister nach einem endgültigen Ampel-Aus machen. Denn trotz des Endes der Ampel-Koalition sind ihre Pensionen durch eine Ausnahmeregelung gesichert und im Paragrafen 15 des Bundesministergesetzes (BMinG) festgelegt. Darin ist zwar festgehalten, dass Bundeskanzler und Minister erst einen Anspruch auf das Ruhegehalt haben, wenn sie vier Jahre lang ein Amt bekleidet haben.

Der vorzeitige Ampel-Bruch sorgt aber dafür, dass es nur wenige Minister gibt, die dieses Kriterium erfüllen. Tatsächlich trifft das nur auf drei aktuelle SPD-Politiker zu: Arbeitsminister Hubertus Heil, den Kanzler Olaf Scholz und Entwicklungshilfeministerin Svenja Schulze. Sie alle waren bereits Teil der Großen Koalition unter Angela Merkel.

Pension nach Ende der Ampel-Koalition: Ausnahmeregelung sichert „Rente“ für FDP-Minister

Die explizite Ausnahmeregelung bei einem Ende der Bundesregierung besagt aber im Renten-Paragrafen: „Im Falle einer Auflösung des Bundestages und einer ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren gilt dies als Amtszeit von vier Jahren.“ Demnach würden die FDP-Minister und fast alle weiteren Kabinettsmitglieder auf ihre „Rente“ in Form des Ruhegehalts kommen, wenn der Kanzler die Vertrauensfrage wie bisher angekündigt am 15. Januar stellen sollte.

Verteidigungsminister Boris Pistorius wäre die einzige ernstzunehmende Ausnahme, da der SPD-Politiker sich erst seit dem 19. Januar 2023 im Amt befindet. Demnach würden ihm vier Tage fehlen, um die Grenze von zwei Jahren zu erreichen und die Pension zu erhalten. Der von Scholz neu ernannte Finanzminister Jörg Kukies spielt in dieser Pensionsrechnung keine Rolle.

„Rente“ nach dem Ampel-Aus: Nach Vertrauensfrage könnte auch Pistorius noch die Pension bekommen

Das muss aber nicht heißen, dass Pistorius am Ende mit „leeren Händen“ bei der Pension dasteht. Selbst bei einer verlorenen Abstimmung über die Vertrauensfrage hat der Bundespräsident laut Artikel 68 des Grundgesetzes drei Wochen Zeit zur Verfügung, um den Bundestag aufzulösen.

Zudem würden die derzeitigen Minister bis zur Bildung einer Nachfolgeregierung weiter geschäftsführend ihr Amt bekleiden. Dieser Umstand würde wohl auch Pistorius gute Chancen ermöglichen, um die Voraussetzungen für die „Rente“ eines Bundesministers zu erfüllen.

Höhe der Pension für Ampel-Minister: Ruhegehalt von 5500 Euro monatlich

Während der Ampel-Bruch unter anderem die Kindergeld-Erhöhung, das Ende der Steuerklassen 3 und 5 und die Pflege-Reform sowie die Renten-Reform aufs Spiel setzt, stellt sich die Frage, wie hoch die Pension für Ampel-Minister überhaupt ausfällt? Die Höhe des Ruhegehalts richtet sich nach der Länge der Amtszeit der Minister. Den meisten Ampel-Ministern steht damit der Mindestsatz von 27,74 Prozent des Gehalts plus Ortszuschlag zu. Dieser Teil der „Rente“ richtet sich nach der Beamtenbesoldungsgruppe B11, ein Bundesminister erhält den 1,33-fachen Betrag.

Somit kommt beim Ruhegehalt mindestens ein Betrag von etwa 5500 Euro monatlich zusammen. Für jedes weitere Jahr als Minister nach den ersten vier Jahren steigt der Prozentsatz dann um knapp 2,4 Prozentpunkte bis zum möglichen Höchstsatz von 71,75 Prozent. Die Auszahlung der Pension beginnt mit dem Erreichen der Altersgrenze von 67 Jahren. Darüber hinaus haben die ehemaligen Minister aber auch die Möglichkeit, das Ruhegehalt bereits ab dem 60. Lebensjahr zu beantragen. Dafür müssen sie zwar Abschläge hinnehmen, die sich allerdings in Grenzen halten. Vor dem 67. Geburtstag fallen pro Jahr Abzüge von 3,6 Prozent des Anspruchs an. Insgesamt liegt die Grenze für die Abschläge aber maximal bei 14,4 Prozent.

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