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Das Bundesarbeitsministerium will die Hinzuverdienstgrenze bei der Frührente streichen. Was das nun für Rentner:innen bedeutet, im Überblick.
Berlin – Die Rente reicht heute bei vielen Menschen kaum noch zum Leben. Angesichts immer weiter steigender Kosten und einem sinkenden Rentenniveau müssen immer mehr Menschen im Alter Geld hinzuverdienen. Das gilt umso mehr für Personen, die schon früher in Rente gehen wollen und mit Abzüge auf die Höhe der Rente rechnen müssen.
Deshalb dürfte diese Nachricht viele Rentner:innen freuen: Die Bundesregierung will Änderungen an der Grenze beim Hinzuverdienst bei vorgezogener Alters-Rente durchführen. Für Personen, die vorzeitig in Rente gegangen sind, bedeutet das eine deutliche Entlastung.
Änderungen beim Hinzuverdienst: In Zukunft kann unbegrenzt zur Frührente dazuverdient werden
Bisher können Menschen im Ruhestand erst nach Erreichen der regulären Altersgrenze unbeschränkt nebenher arbeiten. Sonst droht eine Minderung oder gar den Wegfall des Renten-Anspruchs. Nach geltender Gesetzeslage wäre von 2023 an nur noch ein Nebenverdienst von 6300 Euro im Jahr anrechnungsfrei. Für die Jahre 2020 bis 2022 war die Hinzuverdienstgrenze im Rahmen einer befristeten Corona-Sonderregelung auf gut 46.000 Euro im Jahr erhöht worden.
„Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten wird aufgehoben und die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten werden angepasst“, heißt es in einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Bisherige Vorschriften im Sozialgesetzbuch zur Frührente werden damit entfallen. Mit der Gesetzesänderung soll dem bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.
Das reguläre Renteneintrittsalter im Überblick
| Geburtsjahr | Renteneintrittsalter | Renteneintritt ab |
|---|---|---|
| 1955 | 65 Jahre und 9 Monate | 2020 |
| 1956 | 65 Jahre und 10 Monate | 2021 |
| 1957 | 65 Jahre und 11 Monate | 2022 |
| 1958 | 66 Jahre | 2024 |
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate | 2025 |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 2026 |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 2027 |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 2028 |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 2029 |
| ab 1964 | 67 Jahre | 2031 |
Renten-Änderungen: Größerer Hinzuverdienst bei Erwerbsminderung
Die Gesetzesänderung betrifft auch die Leistungen bei der Erwerbsminderungsrente: Auch hier galt bislang eine Grenze von 6300 Euro pro Jahr, die Leistungsempfänger hinzuverdienen durften. Diese soll nun auf 17.000 Euro angehoben werden.
Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Johannes Vogel, begrüßte das Vorhaben des Arbeitsministeriums und erklärte gegenüber der FAZ: „Wir können es uns nicht leisten, auf diese Menschen und ihr großes Erfahrungswissen zu verzichten.“ Wie die Regelungen im Detail aussehen werden, bleibt jedoch noch abzuwarten. (con/dpa)