Rente mit 63: Welche Hinzuverdienstgrenzen nun beachtet werden müssen
VonConstantin Hoppe
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Viele träumen vom Ruhestand mit 63. Die Folge ist weniger Rente. Viele versuchen das über einen Zuverdienst zu kompensieren. Es gibt jedoch Grenzen zu beachten.
Frankfurt – Die Rente mit 63 ist ein Traum, den sich viele finanziell nicht leisten können. Trotzdem wollen immer mehr Menschen früher in den Ruhestand eintreten, wie aus Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervorgeht. Seit der Einführung 2014 sollen es jedes Jahr hunderttausende Versicherte sein, die früher in Rente wollen.
Das ist möglich, geht jedoch mit finanziellen Einbußen einher. Abschlagsfrei können nur die Jahrgänge, die vor 1953 geboren sind, die Rente ab 63 in Anspruch nehmen – alle anderen müssen mit einer deutlich niedrigeren Rente rechnen.
Rente ab 63: Hinzuverdienst ist möglich, aber nur begrenzt
Grundsätzlich liegt die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt in Deutschland bei 65 Jahren und elf Monaten. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können sich Versicherte aber auch früher in den Ruhestand verabschieden. Wer das nicht vorweisen kann und dennoch früher in Rente will, der muss damit rechnen, weniger Rente zu erhalten.
Wer nur auf 35 Beitragsjahre kommt, kann als sogenannter langjährig Versicherter ebenfalls die Rentemit 63 in Anspruch nehmen – allerdings gelten für diese Frührente Abschläge. Manch ein zukünftiger Rentner will das über einen Zuverdienst ausgleichen. Doch wer vorzeitig in Rente geht und gleichzeitig weiter arbeitet, muss gewisse Grenzen einhalten. Ansonsten kann die Monatsrente um bis zu 40 Prozent gekürzt werden.
Das Renteneintrittsalter im Überblick
Geburtsjahr
Renteneintrittsalter
Renteneintritt ab
1955
65 Jahre und 9 Monate
2020
1956
65 Jahre und 10 Monate
2021
1957
65 Jahre und 11 Monate
2022
1958
66 Jahre
2024
1959
66 Jahre und 2 Monate
2025
1960
66 Jahre und 4 Monate
2026
1961
66 Jahre und 6 Monate
2027
1962
66 Jahre und 8 Monate
2028
1963
66 Jahre und 10 Monate
2029
ab 1964
67 Jahre
2031
Vorgezogene Rente: 2022 könnten Früh-Rentner:innen bis zu 46.060 Euro dazuverdienen
Unabhängig vom Alter des Renteneintritts dürfen Früh-Rentner:innen in Deutschland neben ihrer Rente noch einen Betrag von 6300 Euro pro Kalenderjahr hinzuverdienen, ohne Abzüge bei der Rente zu riskieren. Für das Jahr 2022 gilt aufgrund der Corona-Pandemie eine erhöhte Verdienstgrenze für Rentner:innen in Höhe von 46.060 Euro.
Das hat zwei Gründe: Einerseits sollen dadurch Rentner und Rentnerinnen finanziell in dieser schwierigen Zeit entlastet werden. Andererseits dadurch einen Anreiz erhalten, weiterzuarbeiten, um den durch die Corona-Pandemie verursachten Personalengpässen entgegenzuwirken. Alles, was über dieser Grenze liegt, wird zu 40 Prozent auf die Frührente angerechnet.
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Dazuverdienst zur Rente mit 63: Abschläge können auch Betriebsrenten treffen
Der über die Verdienstgrenze hinausgehende Betrag wird durch zwölf geteilt. Davon werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die Rente wird dann nur noch als Teilrente ausgezahlt. Das gilt übrigens auch für Ihre Betriebsrente. Diese kann in diesem Fall ebenfalls gekürzt werden oder sogar zeitweise ruhen.
Aber: Ab 2023 entfällt laut der DRV voraussichtlich die seit 2020 geltende, erhöhte Verdienstgrenze für Früh-Renter:innen. Von da an könnte wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro pro Kalenderjahr gelten. Das Bundesarbeitsministerium hat jedoch einen Gesetzesentwurf vorgelegt, diese Hinzuverdienstgrenze für Frührentner:innen ersatzlos zu streichen. Damit wäre der Jahresverdienst nicht mehr beschränkt. (con)
Beispielrechnung:
Karla T. bezieht eine vorgezogene Altersrente in Höhe von 950 Euro. Zusätzlich verdient sie aus einer Beschäftigung noch 1510 Euro pro Monat dazu, im Jahr also 18.120 Euro. Abzüglich des Freibetrages von 6300 Euro verbleiben 11.820 Euro. Ein Zwölftel hiervon beträgt 985 Euro. Von diesem Betrag werden 40 Prozent, also 394 Euro, auf die Rente angerechnet. Damit verringert sich ihre Monatsrente von 950 Euro um 394 Euro auf einen Betrag von 556 Euro. (Quelle: DRV)