VonAmy Walkerschließen
Bei privaten Altersvorsorgen kommt es immer wieder vor, dass die Renten lange nach Vertragsabschluss gekürzt werden. Versicherer berufen sich dabei auf sinkende Erträge auf dem Kapitalmarkt. Ein Gericht hält das für zweifelhaft.
Berlin – Dürfen Versicherungsunternehmen bei der privaten Altersvorsorge nachträglich den Rentenfaktor anpassen, sodass später eine kleinere Rente ausgezahlt wird? Ein Landgericht in Köln hat zwar schon entschieden, dass das nicht geht – doch die Praxis ist nach Angaben der Verbraucherzentrale immer noch gängig. Deshalb gehen die Verbraucherschützer nun gegen vier große Versicherungsunternehmen vor und streben eine höchstrichterliche Entscheidung an.
Klausel bei Riester-Vertrag laut Landgericht unwirksam
Konkret geht es um Klauseln in einigen Verträgen für die private Altersvorsorge. Darin wird geregelt, dass der Versicherer die später auszuzahlende Rente kürzen kann, wenn „die Lebenserwartung der Versicherten sich so stark erhöht oder die Rendite der Kapitalanlagen nicht nur vorübergehend so stark sinken sollte, dass die [...] Rechnungsgrundlagen voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um unsere Rentenzahlungen auf Dauer zu sichern“. Also vereinfacht gesagt: Wenn der Rentner vermutlich sehr viel älter werden könnte, als zuerst berechnet oder wenn die erhoffte Rendite doch nicht so hoch ausfällt, wie berechnet, dann wird die Rente gekürzt. Nur so könne der Versicherer gewährleisten, dass die vereinbarte Rente überhaupt ausgezahlt werden könne, so die Begründung.
Der Haken an der Sache: Wenn sich die Lage wieder umdrehen sollte, sodass die Kürzung nicht mehr gerechtfertigt ist, dann müssen die Versicherer die Rentenkürzung laut Vertragsvereinbarungen nicht mehr zurücknehmen. Damit können Versicherer die Renten aufgrund schlechter wirtschaftlicher Bedingungen zwar kürzen, aber bei besseren Bedingungen verbessern sie die Lage der Rentner nicht.
Gegen eine solche Klausel hatte ein Betroffener vor dem Landgericht Köln geklagt – und recht bekommen. Begründet wurde das damit, dass es aus dem Vertrag nicht ersichtlich war, dass die vereinbarte Rente nicht garantiert war. „Der durchschnittliche Versicherungsnehmer darf vielmehr berechtigt davon ausgehen, dass der Rentenfaktor in dieser Höhe festgelegt ist“, so das Landgericht Köln in der Begründung wörtlich.
Verbraucherzentrale will bis zum BGH klagen
Die Verbraucherzentralen erachten das Urteil des Landgerichts zwar als wichtigen Meilenstein, doch erhoffen sie sich mit mehr Klagen eine größere Signalwirkung, wenn zum Beispiel auch eine Entscheidung vom Bundesgerichtshof gefällt werden würde. Es wurde also nun auch eine Klage gegen das Versicherungsunternehmen Axa eingereicht.
Bei weiteren Unternehmen, der Zurich Deutscher Herold und LPV Lebensversicherung wurde eine außergerichtliche Abmahnung eingereicht. „Bei den Versicherern warten wir noch ab, ob eine Unterlassungserklärung außergerichtlich abgegeben wird. Erst wenn dies nicht erfolgt, wird Klage auch gegen die Zurich und gegen die LPV erhoben“, bestätigt eine Rechtsanwältin der Verbraucherzentrale gegenüber Ippen.Media.
Außerdem ermutigen die Verbraucherschützer auch andere Betroffene, sich gegen diese Praxis zu wehren. „Ein sofortiges Handeln ist für Versicherungsnehmer:innen mit ähnlichen Klauseln, in deren Verträgen in der Vergangenheit der Rentenfaktor gekürzt wurde, zwar nicht erforderlich. Sie können sich aber auch jetzt schon gegen eine entsprechende Rentenkürzung wehren, sofern der Versicherer diese aufgrund einer derartigen Klausel vorgenommen hat.“ Das gelte „auch für Verträge, die bereits in der Rentenphase sind“, heißt es vonseiten der Verbraucherzentrale. Einen Musterbrief für Beschwerden veröffentlicht sie hier.
BGH kassierte im November weitere Riester-Klausel
Erst im November feierte die Verbraucherzentrale einen großen Erfolg bei einer ihrer Klagen gegen eine andere Klausel in vielen Riester-Policen. Die strittige Klausel in diesem Fall besagte, dass der Kunde vor Beginn der Auszahlung „gegebenenfalls Abschluss- und/oder Vermittlungskosten“ zahlen müsse. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass dies nicht transparent genug und somit unwirksam sei. Sie stelle eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Diese müssten bei Vertragsabschluss schon erkennen können, was an Belastungen auf sie zukomme, betonte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger in der Verhandlung.
Die 2002 eingeführte Riester-Rente steht seit Langem in der Kritik, unter anderem weil hohe Gebühren und die lange Zeit niedrigen Zinsen die Rendite schmälerten. Schon im April 2023 hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband die Kosten bemängelt, die Anbieter bei Beginn der Auszahlung erheben.
Wer „riestert“, soll unterstützt durch staatliche Zulagen Geld fürs Alter ansparen können. Nach aktuellen Zahlen des Bundesarbeitsministeriums gibt es aktuell knapp 16 Millionen Riester-Verträge. Geschätzt ein Fünftel bis knapp ein Viertel davon ruhe, wird derzeit also nicht bespart.
Mit Material von dpa
Transparenzhinweis: In einer früheren Version dieses Artikels schrieben wir, dass die Verbraucherzentrale auch gegen Zurich Deutscher Herold und die LPV Lebensversicherung eine Klage eingereicht hatte. Dies ist nicht korrekt, es wurden zunächst nur Abmahnung eingereicht. Nur gegen die Axa wurde schon eine neue Klage eingereicht. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.
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