VonGiorgia Grimaldischließen
Jetzt ist es quasi amtlich: Time to say goodbye to Riester.
Am Dienstag, 21. November, verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über einen Vertrag zur Riester-Altersvorsorge einer Sparkasse in Bayern. Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, die aber staatlich gefördert wird, sodass du unter Umständen doppelt sparen kannst. Wenn du mehr Informationen zur Riester-Rente brauchst und wissen willst, ob sie für dich Sinn ergibt, lies hier weiter.
In der Verhandlung ging es konkret um eine Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten, die eine Sparkasse in Bayern in einem ihrer Riester-Altersvorsorgemodelle verwendet hat. Darin hieß es: „Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer gegebenenfalls Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet“. Das bedeutet: Schließen Kund:innen über die Sparkasse eine Rente oder einen Auszahlungsplan ab, möchte die Bank dabei Gewinn machen und legt dies bereits bevor ein solcher Abschluss im Raum steht, fest. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte in der Vergangenheit geklagt und mehrere Verfahren zu solchen Klauseln gestartet.
Keine Ahnung von Altersvorsorge? Wie TikTok und Instagram dir bei der Rente helfen können
Was ist eine Leibrente
Strenggenommen versteht man unter Leibrente jegliche Art einer zusätzlichen Rentenzahlung. In diesem Fall geht es um Sparguthaben, das Ruheständler:innen in eine Rente umwandeln. Die Versicherungsgesellschaft garantiert die Zahlung der vereinbarten Rente bis ans Lebensende der versicherten Person. Wenn die Rentenzahlungen umgehend beginnen, wird die Leibrente auch „Sofortrente“ genannt. Damit ist die Leibrente eine Möglichkeit, die Rentenlücke zu schließen (wie viel Rente du bekommst und wie groß deine Lücke ist, erfährst du hier). Doch Expert:innen warnen auch vor Nachteilen: Oft sind die Abschlusskosten vergleichsweise hoch, die Kapitalrenditen niedrig, und Versicherte müssen sehr alt werden, um keine Verluste zu erleiden.
GBH fällt klares Urteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Verbraucherzentrale Recht und erklärte die Klausel als unwirksam. Die Formulierung sei für den durchschnittlichen Sparer nicht klar und verständlich, erklärte der Vorsitzende Richter des elften Zivilsenats, Jürgen Ellenberger. Es gebe etwa keine Angaben zur möglichen Höhe der Kosten – obwohl das selbst aus Sicht der Sparkasse möglich gewesen wäre und Betroffene müssten wissen, was auf sie zukommt, betonte Ellenberger.
Die Sparkasse Günzburg-Krumbach hat diesen Riester-Vertrag und auch weitere im Kern gleiche Sparverträge nach Auskunft der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bundesweit angeboten, sodass Hunderttausende Verbraucher:innen betroffen sein dürften, sagte Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale.
Mehr zum Thema: Wie unzufrieden wir mit der Rente sind und was Deutsche von der Regierung fordern
Verbraucherschützer sagt: „Das macht Riester nicht zu gutem Geschäft“
Welche Folgen das Urteil nun konkret hat, bleibt zunächst unklar. Die Entscheidung sei zwar erfreulich, aber im Grunde sei es nur darum gegangen, noch ein bisschen für Kundinnen und Kunden herauszuholen. „Das macht Riester aber nicht zu einem guten Geschäft“, sagt Neuhauser.
Wie du für die Rente vorsorgen kannst
Schon vor diesem Urteil, war für viele klar, dass es sich bei der Riester-Vorsorge um ein Auslaufmodell handelt. Dagegen liegt das Investieren in Aktien oder ETFs im Trend. Unsere Autorin findet sogar, für die Rente in Aktien zu investieren, muss Pflicht werden.
Abonnier‘ unsere Kanäle: Das Beste von BuzzFeed Deutschland gibt es jetzt auch auf WhatsApp und Telegram.
(Mit Material der dpa)
Rubriklistenbild: © YAY Images/IMAGO.

