Paket auf dem Weg

Rente wird Kernprojekt der Merz-Regierung: Millionen profitieren

  • schließen

Bei der Rente stehen Änderungen bevor: Die Regierung bringt ein Paket auf den Weg, das Millionen Rentnerinnen und Rentner besserstellen soll.

Update vom 6. August: 11.25 Uhr: Die Renten-Pläne der neuen Bundesregierung haben die nächste Hürde genommen. Das Bundeskabinett hat den „Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“ angenommen. Das Vorhaben muss jedoch noch im Bundestag beschlossen werden.

Bundesregierung will Renten stabilisieren: Niveau bis 2031 garantiert

Erstmeldung: Berlin – Die Koalition aus Union und SPD nehmen sich die gesetzliche Rente vor. Zwei zentrale Vorhaben sind nun Teil des Gesetzentwurfs, über den das Kabinett am Mittwoch, 6. August, entscheidet. Konkret geht es um die Stabilisierung des Rentenniveaus und die Mütterrente. Durch die Entscheidung soll der Bundestag noch im laufenden Jahr über das Paket entscheiden.

Ein zentraler Punkt des Renten-Plans ist die Stabilisierung des Rentenniveaus von 48 Prozent. Diese Regelung, die seit 2018 besteht, soll bis 2031 verlängert werden. Dadurch können die Renten weiterhin im Einklang mit der Lohnentwicklung steigen. Ohne diese gesetzliche Regelung würden die Renten im Vergleich zu den Löhnen um etwa einen Prozentpunkt sinken.

Bärbel Bas nimmt Millionen Rentnerinnen und Rentner in den Blick, die von ihrem Renten-Paket profitieren können.

Das Rentenniveau ist eine Kennzahl, welche die Renten nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst ins Verhältnis zum aktuellen Durchschnittslohn setzt. Es dient als Orientierung, sagt jedoch nichts über die individuelle Rente aus. Diese hängt von der Anzahl der Entgeltpunkte ab, die Erwerbstätige im Laufe ihres Berufslebens sammeln.

Renten-Plan sieht Ausweitung der Mütterrente vor

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD plant zudem, die sogenannte Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder auszuweiten. Erziehungszeiten sollen stärker als bisher für die Rentenhöhe angerechnet werden. Elternteile können pro Kind ein halbes Jahr mehr anerkennen lassen, was insgesamt bis zu 36 Monate pro Kind und drei Entgeltpunkten entspricht.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Zuvor waren es lediglich zweieinhalb Jahre. Diese Reform betrifft laut Regierungsangaben rund zehn Millionen Menschen, vor allem Frauen, was den Namen der Reform erklärt.

Bund soll Kosten des Renten-Pakets tragen – Zuschüsse schon jetzt größter Posten im Haushalt

Die Merz-Regierung plant, dass der Bund die Mehrkosten für die Rentenversicherung durch höhere Zuschüsse übernimmt. Dadurch sollen die Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber weniger stark steigen. Dies betrifft sowohl das Rentenniveau als auch die Kosten der Mütterrente. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kritisiert seit Langem, dass der Bund nicht ausreichend für nicht beitragsgedeckte Leistungen aufkommt.

Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 stellen die Zuschüsse des Bundes an die Rentenversicherung sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung den größten Einzelposten dar. Diese belaufen sich konkret auf 134,4 Milliarden Euro, was mehr als ein Viertel des gesamten Haushalts ausmacht. Die „Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an die allgemeine Rentenversicherung“, also die Mütterrente, betragen 19,2 Milliarden Euro. Laut Schätzungen der DRV kostet die Ausweitung rund fünf Milliarden Euro pro Jahr.

Wirtschaftsweise kritisiert Renten-Pläne der Bundesregierung

Wegen der zunehmenden Belastung des Bundeshaushalts, gerade vor dem Hintergrund der neuen Schulden, gibt es Kritik an den Renten-Plänen. „Die Bundesregierung nutzt die zusätzlichen Spielräume, um den Anstieg der Sozialausgaben nicht eindämmen zu müssen“, sagte etwa Wirtschaftsweise Veronika Grimm. Sie plädiert für eine Anhebung des Renteneintrittsalters, um die Kassen zu entlasten. (mit dpa)

Rubriklistenbild: © Martin Möller/Imago

Kommentare