- VonMark Simon Wolfschließen
Die Rente steigt im Jahr 2025 – doch steigt gleichzeitig die Steuerbelastung? So beeinflussen Sozialbeiträge und Freibeträge 2025 die Auszahlungen für Rentenempfänger.
Berlin – Nach 2023 und 2024 können sich deutsche Rentner auch 2025 auf eine Erhöhung ihrer Bezüge freuen. Ab dem 1. August erhalten sie 3,74 Prozent oder durchschnittlich 66,15 Euro mehr pro Monat. Im Juli werden allerdings einmalig 1,4 Prozent der Pflegebeiträge für die erste Jahreshälfte abgezogen. Doch die Erhöhung beschert auch dem Staat ein sattes Plus: Durch die Steuerpflicht von zusätzlich 70.000 Rentnern steigen die Einnahmen um 4,1 Milliarden Euro auf insgesamt 62,7 Milliarden Euro. Obwohl sich die Beitragssätze ändern, bleibt die Berechnungsgrundlage dieselbe – ein Überblick.
Rentenerhöhung 2025: Pflegeversicherung sorgt für „teuren“ Juli – soviel bekommen Rentner raus
Die Grundlage der Rente ist der jeweilige Brutto-Betrag, den die Deutsche Rentenversicherung auszahlt. Den Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung teilen sich – ähnlich wie bei Erwerbstätigen – Rentner und die Deutsche Rentenversicherung. Beide tragen jeweils 7,3 Prozent. Hinzu kommt ein von der Krankenkasse individuell festgelegter Zusatzbeitrag, der zwischen 1,7 und 2,5 Prozent liegt. Die Pflegeversicherung zahlt der Rentner dagegen allein: Sie beträgt 3,4 Prozent für Kinderlose ab 23 Jahren und 3,05 Prozent für Eltern mit mindestens einem Kind.
Bei einer Brutto-Rente von 2.000 Euro zahlt der Rentner 146 Euro für die Krankenversicherung, 50 Euro für den Zusatzbeitrag und 68 Euro für die Pflegeversicherung. Insgesamt werden somit pro Monat 264 Euro automatisch von der Bruttorente abgezogen.
Aber Achtung: Im Juli 2025 fällt einmalig ein höherer Abzug an. Grund ist die rückwirkende Erhöhung des Pflegebeitrags von 3,4 auf 3,6 Prozent, die erst ab Juli umgesetzt wird. Zusätzlich zum regulären Pflegeversicherungsbeitrag werden in diesem Monat 24 Euro nachträglich für die Monate Januar bis Juni abgezogen. Das heißt: Im Juli 2025 liegt der Abzug bei insgesamt 292 Euro statt 264 Euro. Die Netto-Rente sinkt dadurch einmalig auf 1.708 Euro, ab August 2025 gelten wieder die regulären Abzüge.
Rund eine Millionen neue Rentner 2025 – so verändert sich ihr Rentenfreibetrag
Generell gilt: Je höher die Rente, desto höher die Abzüge. Allerdings wachsen die Beiträge nicht unbegrenzt, sondern werden durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. 2025 liegt diese bei 5.715 Euro pro Monat – nur bis zu diesem Betrag wird die gesetzliche Rente zur Beitragsberechnung herangezogen.
Hinzu kommen noch Steuerabzüge. Dabei ist nicht die komplette Rente abgabenpflichtig. Entscheidend ist der persönliche Rentenfreibetrag, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Der Freibetrag für die rund eine Million neuer Rentner im Jahr 2025 beträgt 16 Prozent – dieser bleibt grundsätzlich für jeden Rentner ein Leben lang gleich. Zum Vergleich: 2004 lag der Betrag noch bei 50 Prozent. Zwischen 2005 und 2020 sank der Freibetrag generell um zwei Prozentpunkte im Jahr. Hinzu kommt noch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro sowie eine Sonderausgabenpauschale von 36 Euro pro Jahr.
Abzüglich all dieser Beiträge von der Bruttorente ergibt sich schließlich der zu versteuernde Betrag – das funktioniert genauso wie bei einem Einkommen eines normalen Erwerbstätigen. Das heißt: Hier bildet der Grundfreibetrag eine wichtige Größe. Dieser umfasst 2025 insgesamt 12.096 Euro. Liegt der Betrag aus der Bruttorente abzüglich Sozialversicherungsabgaben, Werbungskostenpauschale und Sonderausgabenpauschale unterhalb dieses Grundfreibetrag, muss nichts versteuert werden. Für alles, was darüber fällt, erhebt das Finanzamt die normale Einkommenssteuer.
Rechenbeispiel: So viel bei einer Rente von 2000 Euro monatlich übrig
Ein Rentner ohne Kinder bezieht 2025 das erste Mal eine Bruttorente von 24.000 Euro im Jahr – die Abzüge setzen sich in diesem Szenario wie folgt zusammen:
- Krankenversicherung von 7,3 Prozent (inklusive 2,5 Prozent-Zusatzbeitrag): 2.352 Euro
- Pflegeversicherung: Regulär 3,6 Prozent ab 2025, ergibt 864 Euro. Zusätzlich fällt im Juli 2025 ein einmaliger Nachzahlungsbetrag von 24 Euro für die rückwirkende Beitragserhöhung an.
- Sozialversicherungsabgaben zusammen: 13,2 Prozent (plus Einmalzahlung im Juli), also 3.216 Euro im Jahr (ohne Juli-Nachzahlung).
Somit ergeben sich:
- Netto-Rente vor Steuern: 24.000 Euro Minus 3.216 Euro sind gleich 20.784 Euro
- Steuerfreier Teil pro Jahr: 3.840 Euro
- Steuerpflichtiger Anteil der Jahresbruttorente pro Jahr: 20.160 Euro
Zusammen mit der Werbungskostenpauschale (102 Euro) und der Sonderausgabenpauschale (36 Euro) summieren sich die abziehbaren Beträge des Rentners auf 3.354 Euro. Damit reduziert sich der steuerpflichtige Anteil der Jahresbruttorente von 20.160 Euro auf ein zu versteuerndes Einkommen von 16.806 Euro. Davon geht nun der Grundfreibetrag von 12.096 Euro ab. Für die verbleibenden 4.710 Euro werden rund 707 Euro Einkommensteuer fällig – das entspricht etwa 15 Prozent. Unterm Strich bleiben dem Rentner so rund 1.673 Euro netto im Monat. Je nach Steuersatz liegt die Steuerlast damit bei rund 600 bis 700 Euro im Jahr beziehungsweise 45 bis 55 Euro im Monat.
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