Neues Gutachten wirft Fragen auf

Rentner-Bonus von 2000 Euro: Merz-Regierung steht vor Verfassungsproblemen

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Die Aktivrente sichert steuerfreie Zuverdienste für Rentner und Rentnerinnen zu. Ein Gutachten weist jedoch auf verfassungsrechtliche Probleme hin.

Berlin – Die Aktivrente ist ein zentrales Wahlkampfthema der Union. Sie sieht vor, dass Senioren, die im Ruhestand weiterarbeiten, steuerliche Vorteile erhalten. Im Koalitionsvertrag wird präzisiert, dass Rentner und Rentnerinnen monatlich bis zu 2000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können, sofern sie über das reguläre Rentenalter hinaus arbeiten. Dies summiert sich auf 24.000 Euro jährlich. Die Aktivrente soll ab dem 1. Januar 2026 an den Start gehen, so der Wunsch des Bundeskanzlers.

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags weist jedoch auf zahlreiche Herausforderungen bei der Umsetzung hin. Sollte die Regierung nicht sorgfältig arbeiten, könnte eine Verfassungsklage drohen.

Aktivrente möglicherweise verfassungswidrig: Neues Gutachten wirft Fragen auf

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags erstellt im Auftrag von Abgeordneten wissenschaftliche Gutachten. Diese Gutachten müssen neutral und sachlich objektiv sein – egal, welche Partei den Auftrag stellt. Ein solches Gutachten zur Aktivrente, beauftragt von Sascha Müller (Grüne), untersucht nun die möglichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Renten-Pläne der Bundesregierung. Die Ergebnisse liegen IPPEN.MEDIA vorab vor.

Die Gutachter identifizieren „erhebliche“ verfassungsrechtliche Bedenken bei der Ausgestaltung der Aktivrente. Der Gesetzgeber habe zwar Spielraum bei der Steuererhebung und darf zwischen verschiedenen Gruppen differenzieren, obwohl dies eigentlich auf den ersten Blick gegen das Gleichbehandlungsprinzip (Artikel 3, GG) verstößt. Doch müssen solche Maßnahmen gut begründet und einem gemeinwohlorientierten Zweck dienen. Dass die ergriffenen Maßnahmen auch geeinigt sind, diesen Zweck zu erfüllen, muss der Gesetzgeber nachweisen können.

Beamte und Selbständige müssen auch 2000 Euro bekommen können

Die Bundesregierung verfolgt mit der Aktivrente Ziele wie die Sicherung von Fachkräften, die Erhöhung der Erwerbsquote und die Entlastung der Sozialsysteme. Ob die Aktivrente diese Ziele tatsächlich erreicht, bleibt laut Gutachten unklar. Der Gesetzgeber muss „ein Mindestmaß an Gewissheit“ bieten, dass die Maßnahmen geeignet sind, die formulierten Ziele zu erreichen.

Ein weiterer Kritikpunkt der Gutachter und Gutachterinnen betrifft die Differenzierung nach Berufsgruppen. Wenn nur Beziehende der gesetzlichen Rente profitieren, könnte dies „kaum zu rechtfertigen“ sein, da dies Selbstständige und Beamte diskriminiert. Außerdem gebe es viele Menschen, die Renten aus verschiedenen Systemen beziehen – eine Unterscheidung wäre hier also nicht nur verfassungsrechtlich problematisch, sondern auch noch kompliziert.

Mit Steuervorteilen soll es für Rentner attraktiv gemacht werden, auch in der Rente noch zu arbeiten. (Symbolbild)

Finanzpolitiker Sascha Müller kommentiert in diesem Zusammenhang: „Einen prominenten Profiteur [der Aktivrente] könnte es geben: Den Bundeskanzler (69) höchstselbst, bei dem 24.000 Euro seines Kanzlergehaltes nach den Plänen der Koalition dann steuerfrei wären.“ Denn auch Politiker und Politikerinnen beziehen keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Von der Aktivrente profitieren vor allem gutverdienende Rentner mit Vollzeit-Job

Die Aktivrente könnte zudem in einem weiteren Bereich gegen das Gleichbehandlungsprinzip verstoßen, wenn auch unbeabsichtigt. Denn nicht alle Rentner und Rentnerinnen können arbeiten. Rentenbeziehende, „die nicht arbeiten wollen, können oder keine Beschäftigung finden“, wären somit benachteiligt. Eine Diskriminierung aufgrund von körperlichen oder psychischen Fähigkeiten sei schwer zu rechtfertigen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass vor allem Gutverdienende von der Aktivrente profitieren würden. „Der Vergünstigungseffekt steigt mit wachsendem Einkommen, und die am wenigsten Bedürftigen erhalten die höchste Steuerentlastung. Diese Art der Differenzierung, die die Höhe des Vorteils mit abnehmender Bedürftigkeit steigen lässt, unterliegt schon deshalb erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.“ Um die vollen 2000 Euro zu nutzen, müssten viele Rentner in Vollzeit arbeiten, was nicht für alle Berufe realistisch ist.

Merz-Regierung will Reform der Rente bald beginnen: Keine Details bekannt

Die Grünen-Bundestagsfraktion hat versucht, von der Bundesregierung Details zur Umsetzung der Aktivrente zu erfahren. In einer Kleinen Anfrage mit 23 Fragen erhielt sie kaum konkrete Antworten. Die Regierung verwies auf das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren. Es liegt noch kein Gesetzesentwurf vor, obwohl die Aktivrente ab dem 1. Januar 2026 gelten soll.

Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit wurde von der Regierung etwas ausführlicher behandelt. Steuerbefreiungen könnten gegen das Gleichheitsprinzip verstoßen, müssten jedoch „einem wirtschafts-, arbeitsmarkt- oder sozialpolitischen Zweck dienen,“ heißt es in der Antwort, die IPPEN.MEDIA vorliegt. Die Bundesregierung werde den verfassungsrechtlichen Vorgaben „Rechnung tragen“.

Armin Grau von den Grünen kommentiert: „Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass sich die Union mit einem schön klingenden, aber sehr kompliziert umzusetzenden Wahlkampfschlager verhoben hat. Sie weiß offenbar noch überhaupt nicht, wie sie die Aktiv-Rente umsetzen soll.“ Eine einfachere Lösung könnte darin bestehen, Rentnerinnen und Rentnern die Beiträge aus der Rente und der Arbeitslosenversicherung auszuzahlen.

Rubriklistenbild: © Michael Kappeler/dpa

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