VonLisa Mayerhoferschließen
Die Anrechnung der Kindererziehungszeit kann die Rente erhöhen. Teilweise sind mehr als 100 Euro mehr pro Monat drin. Ein Überblick.
München – Die Erziehung von Kindern ist eine anspruchsvolle Aufgabe – häufig muss deshalb ein Elternteil Zuhause bleiben und kann weniger Geld für die Rente verdienen. Jedoch spielt auch der Nachwuchs eine entscheidende Rolle im deutschen Rentensystem, das auf dem Umlageverfahren basiert. Hierbei finanzieren unter anderem die jüngeren, beitragszahlenden Generationen die Renten der älteren Generation.
Um einen Ausgleich zu schaffen, berücksichtigt die deutsche Rentenversicherung deshalb bestimmte Zeiten der Kindererziehung als beitragszahlende Zeiten. Dies kann für Eltern eine monatliche Rentenerhöhung von bis zu mehr als 100 Euro bedeuten, so Finanztip. Ein Überblick.
Kindererziehungszeiten für die Rente: Antrag und Berechtigung
Es ist wichtig zu beachten, dass Eltern die Kindererziehungszeit vor dem Renteneintritt beantragen müssen, um den Zuschlag zu erhalten. Dies kann mit dem Formular V0800 der Rentenversicherung oder online über das neue Rentenportal erfolgen.
Nicht nur leibliche Eltern, sondern auch Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern können Kindererziehungszeiten beantragen. Dies gilt ebenso für Selbstständige und Freiberufler, die keine Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Allerdings kann nur ein Elternteil die Kindererziehungszeit geltend machen - eine Aufteilung ist jedoch möglich.
Kindererziehungszeiten: Wie hoch ist der Zuschlag auf die Rente?
Die Kindererziehungszeit erhöht die Rente etwa in dem Maße, als hätte der Elternteil nach der Geburt weiterhin durchschnittlich verdient und Beiträge gezahlt. Bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, beträgt die Kindererziehungszeit 30 Monate, bei später geborenen Kindern 36 Monate.
Der Zuschlag erfolgt durch die Zuschreibung von zusätzlichen Rentenpunkten. Für die Kindererziehungszeit wird der Durchschnittswert herangezogen, also etwa ein Rentenpunkt pro Jahr. Die Punkte haben einen jährlich festgelegten Wert – seit Juli 2023 beträgt dieser bundesweit 37,60 Euro. Daher kann die Rente pro Kind aktuell um maximal 112,80 Euro pro Monat steigen, so Finanztip.
Rente: Was Eltern noch wissen sollten
Für Eltern ist zudem die sogenannte Kinderberücksichtigungszeit von Interesse. Dies bedeutet, dass die Rentenversicherung die ersten zehn Jahre nach der Geburt des Kindes als rentenrechtliche Zeit anrechnen kann. Dies hilft Eltern, Versicherungsjahre zu sammeln, um beispielsweise früher in den Ruhestand treten zu können.
Zusätzlich gibt es für den Elternteil mit Kindererziehungszeiten nach dem Tod des Ehepartners einen Zuschlag auf die Hinterbliebenenrente. Dieser kann jedoch je nach Situation stark variieren. Es empfiehlt sich daher, sich frühzeitig bei Sozialverbänden oder der Deutschen Rentenversicherung zu informieren.
Rubriklistenbild: © IMAGO/Marina Beilina/Westend61

