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Rückwirkend erhöhte Pflegebeiträge müssen Rentner ab Juli 2025 zahlen – sogar für Monate ohne Renteneinkünfte. Eine Gruppe wird besonders hart getroffen.
Frankfurt – Eine neue Rechnung flattert Rentnern im Juli ins Haus. Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung ist bereits Anfang des Jahres 2025 gestiegen, doch bei den Ruheständlern macht sich das erst jetzt bemerkbar. Statt einer schrittweisen Umstellung erfolgt die Erhöhung rückwirkend und geballt.
Konkret geht es um eine Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte, die rückwirkend auf die ersten sechs Monate des Jahres erhoben wird. Das bedeutet: Im Juli steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Rentner nicht nur regulär, sondern auch einmalig um 1,2 Prozentpunkte. Laut einer Meldung der Deutschen Rentenversicherung wird dieser Betrag direkt von der Rente abgezogen.
Rückwirkende Belastung auf nie erhaltene Renten
Was auf den ersten Blick wie eine rein technische Umstellung wirkt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als potenziell ungerechte Regelung. Denn betroffen sind nicht nur alle Ruheständler, sondern auch deren Rentenhöhen. Selbst dann, wenn sie zu Jahresbeginn noch gar keine Rente erhalten haben.
Eine Beispielrechnung: Ein Neurentner, der die Durchschnittsbruttorente von 1200 Euro im Juni erhält, muss mehr als 14 Euro rückwirkend überweisen, obwohl er durch die Verschonung vom höheren Pflegebeitrag nur rund 2,40 Euro einsparte. „Das ist sachlich nicht gerechtfertigt“, sagt Thomas Neumann, Präsident des Bundesverbands der Rentenberater, zu t-online.
Besonders kritisiert er, dass die Nachzahlung auf eine Rentenbasis erfolgt, die so gar nicht existierte – zum Beispiel, weil die reguläre Rentenerhöhung von 3,74 Prozent erst im Juli greift. Dennoch wird die Pflegeversicherungsnachzahlung auf die künftig erhöhte Rente berechnet.
Neurentner besonders benachteiligt: Pflegebeiträge auf eine Rente, die es nicht gab
Noch härter trifft die Nachzahlung eine bestimmte Gruppe: Menschen, die im ersten Halbjahr 2025 erstmals in Rente gingen. Auch sie zahlen für das gesamte Halbjahr rückwirkend Pflegeversicherungsbeiträge, obwohl sie möglicherweise erst im Mai oder Juni ihre erste Rentenzahlung erhalten haben.
Die Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung differenziert laut Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung nicht danach, ab wann jemand im ersten Halbjahr Rente bezogen hat. Die Wirtschaftswoche zitiert dazu Rentenberater Markus Vogts aus Karlsruhe: „Dieses Vorgehen erscheint mir rechtlich wie sachlich mehr als fragwürdig.“
Vogts weist zudem darauf hin, dass viele dieser Neurentner vorher noch berufstätig und damit bereits pflegeversicherungspflichtig waren. Sie zahlen also doppelt – erst über ihr Gehalt und nun rückwirkend auf Rentenmonate, in denen sie gar keine Rente erhalten haben.
Keine Zeit für individuelle Anpassungen bei Rentenerhöhung
Die Deutsche Rentenversicherung verteidigt das Vorgehen mit pragmatischen Argumenten. Laut einem Schreiben, sei die zeitgleiche Umsetzung von Rentenerhöhung und Beitragserhöhung notwendig gewesen. Grund sei die kurzfristige Entscheidung zur Beitragserhöhung, die keine Zeit für differenzierte technische Anpassungen ließ.
„Eine Regelung für Einzelfälle wäre viel teurer geworden“, heißt seitens der Deutschen Rentenversicherung. Die daraus entstehenden Verwaltungskosten hätten wiederum alle Versicherten mittragen müssen.
Rubriklistenbild: © IMAGO / Sven Simon
