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Merz-Regierung nutzt 500-Milliarden-Sondervermögen für Haushaltslöcher. IW-Ökonomen decken fünf Fälle auf. Zusätzlichkeit wird gebrochen.
Köln/Berlin – Die schwarz-rote Bundesregierung unter Friedrich Merz steht erneut in der Kritik: Statt zusätzliche Investitionen zu finanzieren, nutzt sie das 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK), um Löcher im regulären Bundeshaushalt zu stopfen. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hat fünf konkrete Fälle identifiziert, die das Versprechen der „Zusätzlichkeit“ brechen.
Der gravierendste Fall betrifft die Deutsche Bahn. Laut IW-Analyse sind aus dem SVIK 18,8 Milliarden Euro für die Eisenbahn eingeplant. Gleichzeitig sinken die Schieneninvestitionen im Bundeshaushalt um 13,7 Milliarden Euro. Nach Herausrechnung der Eigenkapitalerhöhung der Deutschen Bahn hat sich die Regierung dadurch 8,2 Milliarden Euro Spielraum im Haushalt verschafft.
Autobahnbrücken und Breitbandausbau: Sanierung auf Kosten anderer Projekte
Bei der Sanierung der Autobahnbrücken zeigt sich ein ähnliches Muster. Für 2026 sollen laut IW-Kurzbericht 2,5 Milliarden Euro aus dem SVIK fließen. Parallel werden jedoch die Investitionen für Bundesfernstraßen im Kernhaushalt gegenüber 2024 um 1,7 Milliarden Euro gekürzt. Besonders dreist ist das Vorgehen beim Breitbandausbau. Wie die IW-Experten aufdecken, taucht dieser 2026 mit 2,3 Milliarden Euro im SVIK auf. 2024 wurde er noch mit 1,8 Milliarden Euro im Kernhaushalt geführt, dort ist er künftig nicht mehr zu finden.
Auch im Gesundheitswesen wird getrickst. Die vorgesehenen sechs Milliarden Euro für Krankenhäuser sollten ursprünglich je hälftig von Gesundheitsfonds und Ländern getragen werden, berichtet das IW. Nun sind diese Ausgaben im SVIK zu finden – eine klare Entlastung der eigentlich zuständigen Kostenträger.
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Klima- und Transformationsfonds: Verkehrsminister Schnieder beklagt 15 Milliarden Euro Finanzlücke
Der fünfte Fall betrifft den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Dieser erhält ab 2025 jährlich zehn Milliarden Euro aus dem SVIK. Doch wie die IW-Analyse zeigt, fließt das Geld höchstens geringfügig in zusätzliche Investitionen. „Rechnerisch werden mit den Mitteln aus dem SVIK damit größtenteils keine zusätzlichen Investitionen in die Klimaneutralität finanziert“, stellen die Ökonomen fest.
Trotz der Rekordinvestitionen beklagt Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) öffentlich, dass ihm „insgesamt 15 Milliarden Euro bis zum Jahr 2029 fehlen, um die Fernstraßen bauen zu können, die endlich fertig geplant sein werden“, wie die FAZ berichtet. Die FAZ hat aufgedeckt, dass Schnieders Einzelplan spürbar sinkt: „Waren für das Verkehrsministerium vergangenes Jahr noch 44 Milliarden Euro eingeplant, sind es dieses Jahr 38 Milliarden Euro. Für 2026 stehen im Regierungsentwurf 28 Milliarden Euro.“ Eine drastische Verschiebung der Verkehrsinvestitionen ins Sondervermögen.
Tricksereien beim Sondervermögen: Bundesfinanzministerium rechtfertigt Verschiebungen
Auf Anfrage von IPPEN.MEDIA weist das Bundesfinanzministerium die Vorwürfe zurück. Eine Sprecherin betont, dass mit dem Regierungsentwurf für 2026 „eine weitere Steigerung der Investitionen auf 126,7 Milliarden Euro vorgesehen“ sei. Das Ministerium rechtfertigt die Verschiebungen mit der Bundeshaushaltsordnung: „Ausgaben für denselben Zweck nicht bei verschiedenen Titeln veranschlagt werden“ dürfen.
Das Finanzministerium widerspricht auch den IW-Vorwürfen bei den Verkehrsinvestitionen. Für Bundesfernstraßen bedeute das „1,5 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr“ mit zehn Milliarden Euro 2025. Bis 2029 wachse der Betrag auf 10,6 Milliarden Euro. Zusätzlich werde der Rückgang der Mauteinnahmen um „einen Milliardenbetrag“ aus Bundesmitteln kompensiert.
Finanzministerium schiebt Verantwortung auf Altlasten der Vorgängerregierung
Beim Klima- und Transformationsfonds verweist das Ministerium auf Probleme der Vorgängerregierung. Die Planung der alten Bundesregierung habe „hohe ungedeckte globale Minderausgaben und ab 2027 Abführungen an den Kernhaushalt für die EEG-Umlage in Höhe von rund sieben Milliarden Euro“ vorgesehen, erklärte eine Sprecherin. Die zehn Milliarden Euro jährlich aus dem SVIK erlaubten es, „die globalen Minderausgaben auf ein normales Maß abzusenken“. Zur umstrittenen Krankenhausfinanzierung erklärt das Ministerium, die Darlehen würden „den Beitragssatzanstieg in der GKV und SPV“ abfedern. Gleichzeitig bleibe „der Druck für zeitnahe (Struktur-)Reformen“ aufrechterhalten. Eingesetzte Kommissionen sollen Vorschläge zur „strukturellen Einnahmen-Ausgaben-Problematik“ erarbeiten.
Unterm Strich sieht sich das Ministerium verfassungsrechtlich abgesichert. Der Entwurf für das SVIK-Gesetz setze „die verfassungsrechtlichen Vorgaben vollständig um“ und enthalte „eine Regelung zur Zusätzlichkeit“. Die 10-Prozent-Investitionsquote sei vom „verfassungsändernden Gesetzgeber“ in der Begründung zur Grundgesetzänderung [auf Seite 23] festgelegt worden.
Perverse Logik: Sanierung über Kredite, Neubau aus Kernhaushalt
Die unterschiedlichen Aussagen von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Verkehrsminister Schnieder sorgen für Spannungen in der Koalition. Laut Informationen der FAZ schrieb Finanzminister und Vizekanzler Klingbeil seinem CDU-Kabinettskollegen einen „geharnischten Brief“. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann soll „ausgesprochen unglücklich über den Gang seines Parteifreundes an die Öffentlichkeit“ sein.
Die FAZ zeigt zudem eine weitere Ungereimtheit auf: Das Sondervermögen wird hauptsächlich für Sanierungen verwendet, während Neubau aus dem schrumpfenden Kernhaushalt finanziert werden muss. „Diese Rollenverteilung bei den Investitionsmitteln widerspricht üblichen Vorstellungen“, kritisiert die Zeitung. Normalerweise seien höhere Kredite für Neubauten vertretbar, da künftige Generationen davon profitieren.
Haushaltsexperte übt Kritik: „Schweres Foulspiel“ der Bundesregierung
„Die Bundesregierung verspielt mit diesem Vorgehen viel Glaubwürdigkeit“, kritisiert IW-Haushaltsexperte Tobias Hentze. „Statt neuer Brücken finanziert Deutschland mit dem Sondervermögen jetzt auch die Mütterrente. Das ist ein schweres Foulspiel.“ Auch die Grünen halten das Vorgehen der Regierung für „fehlerhaft“. Es sei „nicht zu erklären, warum Investitionen innerhalb der Bereichsausnahme berücksichtigt würden, obwohl die Ausgaben der Bereichsausnahme explizit keine Berücksichtigung finden sollten“, heißt es in der FAZ.
Trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel sei eine erfolgreiche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht unwahrscheinlich. Wie die FAZ analysiert, sei „das Risiko aus zwei Gründen gering. Erstens hat man das Grundgesetz selbst geändert. Zweitens gibt es kein Lager in der Opposition, das groß genug wäre, um mit einem Normenkontrollantrag nach Karlsruhe gehen zu können.“ (ls)
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