Wer kann, soll arbeiten

Stadt erwägt Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger – Gesundheitscheck soll obligatorisch werden

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Essens Sozialdezernent will Bürgergeld-Bezieher zur Arbeit verpflichten. Per Gesundheitscheck soll die Erwerbsfähigkeit belegt werden – doch es gibt Kritik.

Essen – In Deutschland entfacht das Bürgergeld immer wieder hitzige Diskussionen. Während einige es als unverzichtbar betrachten, fordern andere seine baldige Abschaffung. Die Bundestagswahl 2025 könnte entscheidend für die Zukunft des Bürgergelds sein. Während Grüne und SPD an der Leistung festhalten wollten, planen CDU und AfD deren Abschaffung. Inmitten des Wahlkampfs unternimmt die Stadt Essen in Nordrhein-Westfalen einen neuen Vorstoß. Auf dem Städtetag NRW wurden konkrete Pläne für die Zukunft dieser Leistung erörtert.

Essen plant: Bürgergeld durch Arbeitslosenhilfe ersetzen und Empfänger zur gemeinnützigen Arbeit verpflichten

Das Konzept, das unter anderem die Umbenennung des Bürgergelds in Arbeitslosenhilfe vorsieht, stammt von Essens Sozialdezernenten Peter Renzel. Sein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die zumindest eingeschränkt arbeitsfähig sind, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. Täglich sollen sie drei Stunden für das Gemeinwohl leisten.

Diskussion ums Bürgergeld: Vorbild Schwerin stimmte schon für Arbeitspflicht – Kritik wird heftiger.

Renzel begründet dies damit, dass das Bürgergeld von der Allgemeinheit finanziert wird. Daher sei es nur fair, dass diejenigen, die es erhalten und arbeiten können, der Gesellschaft etwas zurückgeben. Auch Asylbewerber sollen zur Arbeit verpflichtet werden, idealerweise in Verbindung mit einem Sprachkurs. Ausnahmen soll es nur für Personen geben, die beispielsweise krankheitsbedingt nicht arbeiten können.

Neuer Bürgergeld-Plan: Stadt Essen will Leistungsempfänger zum Gesundheitscheck vorladen

Um die Erwerbsfähigkeit zu überprüfen, sollen Leistungsempfänger einmal jährlich zu einem Gesundheitscheck eingeladen werden. Der örtliche Gesundheitsdienst soll dann feststellen, wer arbeitsfähig ist und wer nicht. Diese Regelung gilt für alle Leistungsempfänger unter 65 Jahren, erklärte Essens Stadtsprecherin Silke Lenz gegenüber der Bild.

Ob der Essener Plan rechtlich umsetzbar ist, bleibt unklar. Karl-Josef Laumann, NRW-Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, äußerte sich dazu im WDR-Interview: „Das Sozialgesetzbuch II erlaubt es, erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Arbeitsgelegenheiten zuzuweisen. Allerdings gilt, dass die Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit im Rahmen der Integrationsstrategie für die jeweilige Kundin oder den Kunden notwendig und zielführend sein muss. Leitendes Ziel ist dabei stets der Erhalt oder die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit.“

Diskussion ums Bürgergeld: Vorbild Schwerin stimmte schon für Arbeitspflicht – Kritik wird heftiger

Die Stadt Schwerin könnte als Vorbild für Essens Pläne dienen. Dort beschloss der Stadtrat im Dezember 2024 eine Arbeitspflicht für Asylsuchende und Bürgergeld-Empfänger. Als rechtliche Grundlage dienen die von Laumann erwähnten Arbeitsgelegenheiten, die umgangssprachlich auch als 1-Euro-Jobs bekannt sind.

Allerdings gibt es auch Kritik an dem Modell der Arbeitspflicht für Bürgergeld-Beziehende. Joachim Wolff vom Forschungsbereich Grundsicherung und Aktivierung am IAB hält die Verpflichtung zur Arbeit für unangemessen. Diese Maßnahme sei nur für Personen geeignet, die sonst nicht bereit seien, zu arbeiten, erklärte er gegenüber IPPEN.MEDIA. Auch die Linken warnten kürzlich im Gespräch mit dem RND vor den enormen Kosten, die eine Arbeitspflicht verursachen würde. (nmr)

Rubriklistenbild: © IMAGO/Michael Bihlmayer

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