Zahlen steigen weiter

Steigende Kindergeld-Überweisungen ins Ausland – Ein Land erhält die Hälfte

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Beträchtliche Summen an Kindergeld werden ins Ausland überwiesen. Kürzlich hat sich der Betrag erheblich erhöht. Hier sind die Gründe für diesen Trend.

Berlin – Im neuen Jahr gibt es mehr Kindergeld. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat eine milliardenschwere Entlastung für Bürger ab Anfang 2025 gebilligt. Insgesamt handelt es sich um etwa 14 Milliarden Euro, die unter anderem eine Erhöhung beim Kindergeld um fünf Euro finanzieren sollen. Ab 2026 soll eine weitere Erhöhung um vier Euro stattfinden – und ein Teil solcher Zahlungen fließt direkt ins Ausland.

Mehr Kindergeld fließt ins Ausland – „Mehr als die Hälfte in Polen“

Im laufenden Jahr 2024 soll die Bundesarbeitsagentur bereits zum zweiten Mal in Folge mehr als 500 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland überweisen. Die aktuellsten Zahlen zeigen zwar erst eine Summe von rund 470 Millionen Euro (Stand Ende November 2024), aber die Gesamtsumme, die erst im Januar feststehen wird, soll die 500 Millionen übertreffen. Das berichtete die Bild unter Berufung auf eine Sprecherin der Bundesarbeitsagentur. „Bis Ende November wurden rund 470 Millionen Euro an ausländische Konten überwiesen“, zitierte die Bild.

Eine Familie mit Kind (Symbolfoto). Millionen an Kindergeld-Zahlungen fließen ins Ausland. Zuletzt stieg die Summe deutlich. Das sind die Hintergründe für diese Entwicklung.

Zum Vergleich: Im Jahr 2022 waren es noch rund 465 Millionen Euro gewesen. Die steigenden Auszahlungen seien mitunter durch eine Erhöhung beim Kindergeld zu erklären. Die Zahl der außerhalb von Deutschland lebenden Kinder, die davon profitieren, habe zuletzt abgenommen. 2023 hätten für 307.000 Kinder im EU-Ausland Zahlungen stattgefunden, insgesamt hätte es Zahlungen für rund 313.000 Kinder gegeben. „Mehr als die Hälfte befindet sich in Polen“, erklärte die Sprecherin nach Bild-Informationen.

Zahlungen ins EU-Ausland – Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Wie kommt diese Konstellation zustande? Laut der Bundesagentur für Arbeit gibt es mehrere Voraussetzungen, die dafür erfüllt sein müssen. Um als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland Anspruch auf deutsches Kindergeld zu haben, muss man entweder in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein, entsprechend behandelt werden oder – sofern man nur beschränkt steuerpflichtig ist – sozialversicherungspflichtig angestellt sein.

Für Bürger aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz sieht das anders aus. Für Staatsangehörige der EU oder des EWR, die seit August 2019 nach Deutschland gezogen sind, gilt, dass sie ab dem vierten Monat nach ihrer Einreise die Voraussetzungen des Freizügigkeitsgesetzes erfüllen müssen. Das trifft zu, wenn:

  • Die Zugezogenen selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind,
  • Sie arbeitssuchend oder unfreiwillig arbeitslos sind,
  • Das Freizügigkeitsrecht von einem Familienangehörigen abgeleitet werden kann,
  • Sie über ausreichende Existenzmittel und einen Krankenversicherungsschutz verfügen oder
  • Ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben.

Voraussetzungen außerhalb der EU – Kindergeld für Flüchtlinge

Laut der Bundesagentur für Arbeit müssen Bürger anderer Staaten andere Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören:

  • Bürger, die die Staatsangehörigkeit von Algerien, Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder der Türkei besitzen, müssen sozialversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt sein oder Arbeitslosengeld beziehungsweise Krankengeld beziehen.
  • Sie besitzen eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, die ihnen die Arbeit in Deutschland erlaubt.
  • Oder sie gehören zu den „unanfechtbar anerkannten“ Flüchtlingen und Asylberechtigten.

In der Regel seien es EU-Bürger, die in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeiten und „deren Kinder im Heimatland leben“, die die Kindergeldzahlungen ins Ausland hochtreiben, soll die Sprecherin gegenüber Bild gesagt haben.

Betrugsfälle beim Kindergeld – „Ganz bewusst falsche Angaben“

Beim Kindergeld kam es in der Vergangenheit häufiger zu Missbrauchsfällen. Erst Mitte November 2024 hatte der Focus von einer Razzia in Duisburg berichtet, bei der es um Betrug mit Sozialleistungen ging. 2018 war der Betrug mit Kindergeld vor dem Deutschen Bundestag gelandet. 2019 hatte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf gegen Sozialleistungsmissbrauch auf den Weg gebracht.

„Ja, Missbrauchsfälle gibt es“, hatte die CDU-CSU-Fraktion in einem Faktencheck angegeben, als sie noch in der Regierungsverantwortung war. Es habe bereits Fälle gegeben, in denen „ganz bewusst falsche Angaben“ vorlagen. Zum Beispiel hatten Betrüger Kindergeld für Kinder beantragt, die nicht existierten, oder zweimal Kindergeld für ein einzelnes Kind bezogen. „In Einzelfällen wird auch Kindergeld beansprucht, ohne dass sich die Eltern überhaupt in Deutschland aufhalten und damit kein Anspruch auf Kindergeld vorliegt“.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Michael Gstettenbauer

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