„Hohe Dunkelziffer“

Streit um „mafiösen“ Bürgergeld-Betrug – Merz-Regierung präsentiert erste Zahlen

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Die Regierung von Friedrich Merz plant, „mafiösen“ Bürgergeld-Betrug zu unterbinden, hielt aber Zahlen zum Ausmaß des Problems zurück – bis jetzt.

Berlin – Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) haben vor der Bürgergeld-Reform einen neuen Fokus: den organisierten Bürgergeld-Betrug. „Wir haben es hier zum Teil mit mafiösen Strukturen des sozialen Missbrauchs zu tun“, erklärte Merz. „Wir werden das abstellen.“ In der bisherigen Debatte haben jedoch Zahlen gefehlt. Diese Informationslücke schließt die Regierung nun.

Im vergangenen Jahr verzeichnete die Bundesregierung 421 Fälle von „bandenmäßigem Leistungsmissbrauch“ im Bereich der Grundsicherung, von denen 209 zu Strafanzeigen führten, erklärte das Arbeitsministerium laut der Rheinischen Post auf Anfrage der Grünen.

„Bandenmäßiger“ Bürgergeld-Betrug steigt deutlich an – bleibt aber auf verschwindend niedrigem Niveau

Im Vergleich zu 2023 gab es damit einen relativ deutlichen Anstieg des organisierten Bürgergeld-Betrugs. Damals verzeichneten die Jobcenter 229 Fälle, 52 mündeten in einer Strafanzeige. Im laufenden Jahr hat es laut der Deutschen Presse-Agentur bis einschließlich Mai 195 Fälle gegeben, die bisher zu 96 Anzeigen führten.

Friedrich Merz beklagt „mafiöse Strukturen des sozialen Missbrauchs“ im Bürgergeld. (Montage)

Mit Blick auf die rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Beziehenden sowie die 3,9 Millionen Erwerbsfähigen in der Grundsicherung ist der „bandenmäßige Leistungsmissbrauch“ damit ein verschwindend geringes Problem. In einer Antwort auf eine frühere IPPEN.MEDIA-Anfrage erklärte das Arbeitsministerium selbst, dass „systematisch organisierter Leistungsmissbrauch“ ein „regionales Phänomen“ sei. Eine Frage nach dem Schaden hatte das Haus unbeantwortet gelassen.

Merz-Regierung verweist bei Bürgergeld-Betrug auf „hohe Dunkelziffer“

Auch der Zoll hatte erklärt, dass es sich in den „allermeisten“ der knapp 70.000 Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Leistungsmissbrauch 2024 „nicht um organisierten bzw. strukturellen Sozialleistungsmissbrauch“ handelte. Dabei sind nicht nur Fälle im Bürgergeld eingeschlossen.

Datengrundlage der Antwort waren jedoch lediglich die 300 Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit. Zahlen aus den 104 kommunalen Jobcentern seien nicht berücksichtigt worden, berichtete die DPA. Die Regierung verwies in ihrer Antwort zudem auf eine „hohe Dunkelziffer nicht erfasster Fälle“ hin.

Ermittlungen um Sozialleistungsmissbrauch schwierig: „Aufdeckung ist in Großteilen rein zufällig“

Schon das Erkennen solcher Netzwerke ist für die Jobcenter bereits ein Problem. „Die Aufdeckung ist in Großteilen rein zufällig“, sagte etwa Lutz Mania, Geschäftsführer des Jobcenters Berlin-Mitte, IPPEN.MEDIA. Ein zentrales Problem bei der Bekämpfung des Betrugs ist der unzureichende Datenaustausch zwischen den Behörden. Diese fehlende Vernetzung erschwere es den Jobcentern, verdächtige Fälle frühzeitig zu identifizieren und zu überprüfen.

Die Koalition von CDU, CSU und SPD will dort ansetzen. Nach der Bürgergeld-Reform soll es einen „vollständigen Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden“ geben. Vorgesehen ist auch eine Stärkung des Zolls. Der Berliner Jobcenter-Chef Mania betonte: „Wir brauchen auch ein sehr gut automatisiert zusammenarbeitendes Netzwerk, das gegen diese mafiösen Strukturen arbeitet.“

Banden schaffen Ausbeutungsverhältnisse – und kassieren Bürgergeld der Beziehenden ab

Jobcenter definieren „bandenmäßigen Leistungsmissbrauch“ als das Vortäuschen von Arbeitsverhältnissen oder selbstständigen Tätigkeiten durch EU-Bürger:innen, um unrechtmäßig Sozialleistungen zu beziehen. „Menschen werden mit verschiedenen Versprechungen angeworben und nach Deutschland gebracht“, erklärte Mania. Diese Personen, häufig aus Bulgarien oder Rumänien, leben in überfüllten Unterkünften und müssen ihr geringes Einkommen sowie das Bürgergeld an die kriminellen Strukturen abgeben. Die Banden treten dabei häufig selbst als Arbeitgeber oder Vermieter auf. (ms mit dpa)

Rubriklistenbild: © Kay Nietfeld/dpa//Sabine Gudath/Imago

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