Unsichere Rente

Verbände gehen gegen Merz‘ Renten-Pläne auf die Barrikaden: „Fatales Signal“

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Die Rente muss reformiert werden. Wie? Das soll eine kleine Gruppe entscheiden. Sozialverbände werden wohl ausgeschlossen – und machen ihrem Unmut Luft. Eine Analyse.

Berlin – In der Rentenkommission sollen alle Probleme des deutschen Rentensystems gelöst werden. Diesen Eindruck dürften manche bekommen, die zuletzt den Rentenstreit der schwarz-roten Koalition verfolgt haben. Alle Beteiligten von CDU, CSU und SPD sagen, dass die Rente reformiert werden muss. Das „Wie“ bleibt meist unbeantwortet. Klarheit soll die Kommission ab Mitte Dezember liefern. Doch wer sitzt in einem der entscheidendsten Gremien der nächsten Jahre? Und wieso fühlen sich ausgerechnet die in der Rentendebatte so wichtigen Sozialverbände ausgeschlossen?

Sozialverbände feuern gegen die Bundesregierung rund um Kanzler Friedrich Merz (CDU): werden die Verbände in Sachen Rente ausgeschlossen?

Wer genau in der Rentenkommission sitzt, ist noch nicht bekannt, eine Entscheidung der verantwortlichen Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) steht noch aus. Klar ist, dass das Gremium aus 13 Mitgliedern bestehen soll und die Koalitionäre betonen, die gefundenen Vorschläge der Kommission dann auch ohne Murren umsetzen zu wollen. Unter den Mitgliedern sind zwei Vorsitzende, die von Bas und Bundeskanzler Friedrich Merz bestimmt werden. Drei stellvertretende Vorsitzende werden wohl jeweils von Bundestagsabgeordneten von CDU, CSU und SPD gestellt. Dazu kommen acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, je zur Hälfte von Union und SPD nominiert. Entscheidungen sollen per Mehrheitsbeschluss gefasst werden.

Merz-Regierung sende „fatales Signal“ mit Plänen zur Rentenkommission

Nicht dabei sein sollen demnach die Sozialverbände – obwohl in der Vergangenheit aus Koalitionskreisen andere Signale gegeben wurden. Die Verbände reagieren empört. „Es ist ein fatales Signal, wenn die Rentenkommission ausgerechnet auf die Expertise der Sozial- und Wohlfahrtsverbände verzichtet“, sagt Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, zum Münchner Merkur von Ippen.Media. „Die zurückliegenden Auseinandersetzungen um die Rente haben alle Generationen zutiefst verunsichert. Wer jetzt sozial gerechte und nachhaltige Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger finden will, braucht dafür die Stimmen aus den sozialen Organisationen mehr als alles andere.“

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, hält die mögliche Entwicklung für falsch. Sie befürchtet, dass damit die Belange der Menschen in der Rentenfrage zu kurz kommen. „Sollte die Rentenkommission weiterhin auf drei Bundestagsabgeordnete und acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beschränkt bleiben, während die Zivilgesellschaft und damit auch Sozialverbände außen vor bleiben, sehen wir die große Gefahr, dass die Kommission ihrem selbst gestellten Auftrag nicht gerecht werden kann“, so Bentele gegenüber unserer Redaktion.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Bentele ist entschieden gegen viele Äußerungen in der aktuellen Debatte rund um den schwarz-roten Rentenstreit. „Die öffentlichen Beiträge selbsternannter Rentenexpertinnen und -experten, die oft mehr Zahlen als Menschen im Blick haben, reduzieren die gesetzliche Rente zu oft auf einen reinen Kostenfaktor. Statt das Rentenniveau immer weiter in den Keller zu drücken, sollten wir die gesetzliche Rente auf breitere Schultern verteilen.“

Auch Vorschläge vieler Ökonomen (von denen manche in die Kommission berufen werden könnten) stoßen Bentele bitter auf. „Die Debatte um höhere Altersgrenzen für Akademikerinnen und Akademiker hat nur gezeigt, dass bei vielen Ökonominnen und Ökonomen zu wenig Wissen über die aktuellen rentenrechtlichen Regelungen und auch über die sozialen Folgen von Altersgrenzen vorhanden ist“, so die VdK-Präsidentin. Nur Sozialverbände könnten das Wissen über die konkreten Folgen von Rentenreformen einbringen, so das Argument. Der VdK sei „täglich mit Aufklärungsarbeit, Rentenberatungen und Sozialgerichtsverfahren am Puls der Zeit“.

Dass – unter anderem auch von Koalitionsmitgliedern – der Eindruck vermittelt werden könnte, die Kommission könnte alle Rentenprobleme in Deutschland auf einen Ruck lösen, dürfte illusorisch sein. Auch Bentele befürchtet falsche Erwartungen. „Es gibt keine einfache Stellschraube, um das Rentensystem zukunftsfähig aufzustellen, und man muss es auch nicht komplett neu erfinden.“ Die Kommission solle Reformen eher auf die Auswirkungen auf die Menschen prüfen, statt nur die fiskalischen Folgen im Blick zu haben.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) wirft der Bundesregierung vor, mit einem Ausschluss aus der Kommission die Interessen der Menschen nicht zu hören. „Wir können nachvollziehen, dass solch ein Gremium personell nicht überbesetzt sein sollte und dass es – um Lars Klingbeil zu zitieren – keine ‚Laberrunde‘ werden darf. Und selbstverständlich gehören auch Theoretiker von Universitäten und Instituten in diesen Ausschuss“, so Michaela Engelmeier, SoVD-Vorstandsvorsitzende zu unserer Redaktion. „Allerdings halten wir es für unabdingbar, dass auch die Praxisseite gehört wird und die Interessen der Menschen bzw. die Lage an der Basis einfließen muss. Hier können Sozial-, Wohlfahrts und Fachverbände sicher wertvollen Input geben – unsere Hand zur Einbringung unserer Expertise und zur Beratung der Bundesregierung ist daher immer ausgestreckt.“

Experten entscheiden zur Rente – haben selbst aber nichts damit zu tun

Für Engelmeier hat die voraussichtliche Kommissions-Zusammensetzung einen „bitteren Beigeschmack“: „Denn hier würden nur noch Menschen Empfehlungen aussprechen, die selbst mit der Rente am Ende ihres Erwerbslebens nichts zu tun haben. Das ist kein gutes Signal an die Bevölkerung.“

Rubriklistenbild: © IMAGO/ Lobeca/ dts Nachrichtenagentur (Montage)

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