Was sich ändert

„Verschärft Existenzängste“ – Kritik an Bürgergeld-Aus und Renten-Reform

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Die Rente wird reformiert, das Bürgergeld abgeschafft. Das Merz-Kabinett geht große Projekte an – auf Kosten junger und benachteiligter Menschen?

Berlin – Kurz vor Weihnachten drückt die Bundesregierung aufs Gas. Das Merz-Kabinett hat am Mittwoch eine ganze Reihe von wichtigen Gesetzesentwürfen beschlossen. Besonders bei Rente und Bürgergeld soll sich einiges ändern. Was das für die Menschen bedeutet, wer betroffen ist und wo Kritiker mehr von Kanzler Friedrich Merz (CDU) fordern.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und sein Kabinett haben eine ganze Reihe neuer Gesetze zu Rente und Bürgergeld auf den Weg gebracht. Kritiker werfen Merz vor, Existenzängste zu verschärfen.

Mit dem Altersvorsorge-Reformgesetz, der Frühstart-Rente und der Einsetzung der Rentenkommission hat die Bundesregierung gleich drei große Entscheidungen in Sachen Rente auf den Weg gebracht. Die private Altersvorsorge soll neben der Riester-Rente künftig auch Aktiendepots umfassen und staatlich gefördert werden. Dabei sollen Menschen wählen können, wie risikoreich sie investieren wollen und entsprechend unterschiedlich hohe Garantien auf das Geld bekommen.

Bürgergeld-Kritik: Bundesregierung verschärft Unsicherheiten und Existenzängste

Aus der für die private Altersvorsorge wichtigen Versicherungsbranche wird dieser Schritt grundsätzlich positiv bewertet: „Viele Länder sind diesen Weg bereits vor über 20 Jahren gegangen. Dieser Ansatz ist eine notwendige Antwort auf den rapiden demografischen Wandel“, sagte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dazu gegenüber unserer Redaktion.

Mit der Frühstart-Rente sollen Eltern einen extra Anreiz für die Altersvorsorge ihrer Kinder bekommen. Monatlich bezuschusst der Staat Vorsorge ab dem sechsten Lebensjahr mit zehn Euro. Für Asmussen ist auch das eine gute Entscheidung der Bundesregierung. Die Frühstart-Rente setze beim wichtigsten Hebel der Altersvorsorge an: Zeit. „Wer früh investiert, gibt dem Kapital Jahrzehnte, um zu wachsen. Das ist kein kurzfristiger Effekt, sondern ein Beitrag zu mehr Generationengerechtigkeit und auch zu mehr finanzieller Bildung“, so Asmussen.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung findet die Regierungspläne gut: „Vieles deutet auf einen notwendigen Paradigmenwechsel hin: weg von teuren Versicherungsprodukten mit Garantien, hin zu renditestarken und kostengünstigeren Produkten“, sagen die Expertinnen und Experten zu den Beschlüssen. Klar ist aber auch: Sowohl private Altersvorsorge als auch Frühstart-Rente sind nur ein kleiner Teil des gesamten deutschen Rentensystems und werden die grundsätzlichen Finanzierungsprobleme nicht lösen.

Die im schwarz-roten Rentenstreit viel zitierte Rentenkommission wurde nun ebenfalls eingesetzt. Wissenschaftler sowie Politiker sollen dort bis Mitte 2026 Reformvorschläge für eine zukunftsfeste Rente erarbeiten. Dass Reformen notwendig sind, ist angesichts der steigenden Kosten für die Rente unbestritten. Dass Union und SPD sich zu möglicherweise auch unbequemen Maßnahmen (etwa höheres Renteneinstiegsalter oder höhere Beiträge) bereiterklären, glauben jedoch nicht alle Beobachter. „Ich bezweifele, dass es ein Erkenntnisproblem gibt beim Thema Altersvorsorge, es fehlt an Mut zur Umsetzung der notwendigen Anpassungen“, sagt Asmussen vom GDV.

Neben den Rentenbeschlüssen hat das Kabinett am Mittwoch außerdem die Bürgergeld-Reform durchgedrückt, obwohl es in der SPD nach wie vor Widerstände gibt. Die Union will das Bürgergeld zugunsten der neuen Grundsicherung abschaffen und Sanktionen verschärfen. Wer etwa drei Jobcenter-Termine unentschuldigt verpasst, dem kann die Grundsicherung komplett gestrichen werden. Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) ist darum bemüht, die Sanktionen nicht zu harsch klingen zu lassen: „Wer Hilfe benötigt, kann sich auch künftig in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf die Unterstützung des Staates verlassen.“ Bei Sozialverbänden ruft die Bürgergeld-Abwicklung dennoch heftige Kritik hervor.

Sozialverband kritisiert neue Grundsicherung

„Mit den Plänen für eine neue Grundsicherung droht allen Menschen, die ihre Beschäftigung verlieren, innerhalb weniger Monate der Rückgriff auf das Ersparte und der Verlust der eigenen Wohnung“, sagt dazu Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Die Bundesregierung stelle Rock zufolge Verdacht über Vertrauen in die Menschen. „Die vorgesehenen, tief in das Existenzminimum eingreifenden Sanktionsmöglichkeiten gefährden gerade benachteiligte Personengruppen. Statt Menschen bei der Jobsuche stärker zu unterstützen, verschärft die neue Grundsicherung Unsicherheit und Existenzängste.“ (Verwendete Quellen: Eigene Recherche, Regierungskreise, GDV, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung)

Rubriklistenbild: © IMAGO/ Panama Pictures/ ABACAPRESS (Montage)

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