Unklare Gesetzeslage

Von Gas auf Wärmepumpe: Warum Kunden Kosten von bis zu 6.000 Euro drohen

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Wer von Erdgas auf eine Wärmepumpe umrüsten will, entscheidet sich für eine klimafreundliche Energie. Doch auf Verbraucher könnten hohe Kosten zukommen.

Berlin – Wärmepumpen boomen: Rund eine Million Anlagen sorgen inzwischen in deutschen Haushalten für klimafreundliche Wärme. In den vergangenen zehn Jahren hat sich ihre Zahl versechsfacht. Doch wer dem Beispiel folgen und seine Gasversorgung aufgeben will, erlebt beim Umstieg mitunter eine kostspielige Überraschung. Laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kostet der Rückbau eines Gasanschlusses im Schnitt rund 1.750 Euro.

Umstieg auf Wärmepumpe: Warum der Abschied vom Gasnetz für viele Verbraucher teuer werden kann

Das ergab eine Umfrage unter 37 von insgesamt 115 Gasnetzbetreibern in NRW. Im Jahr 2024 dürfte dieses Schicksal wohl auch einigen der insgesamt 193.000 Menschen ereilt haben, die von Gas auf eine Wärmepumpe umgestiegen sind. Der Bund der Energieverbraucher berichtet von Fällen, in denen Verbraucher zwischen 1.000 und 4.000 Euro zahlen mussten. In einem Fall verlangte ein Betreiber rund 6.000 Euro für die komplette Trennung vom Netz inklusive Leitungsentfernung.

Etwas günstiger, aber immer noch teuer ist die sogenannte Stilllegung: Sie kostet im Schnitt rund 980 Euro – dabei wird die Leitung lediglich vom Hauptnetz getrennt, bleibt aber im Boden liegen.

Keine klare Regelung: Warum die Rückbaukosten bundesweit uneinheitlich abgerechnet werden dürfen

Das Problem: Es gibt bundesweit keine klare gesetzliche Regelung, wie hoch die Rückbaukosten ausfallen dürfen. Zwar regelt Paragraf 9 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) die Kündigung, erlaubt aber lediglich, dass die entstehenden Kosten auch pauschal abgerechnet werden dürfen. Zu diesem Urteil kommt auch der Bundesverband Wärmepumpe (BWP), der eine Berliner Anwaltskanzlei mit einem Gutachten zur Rechtslage beauftragt hat.

Die Juristen kritisieren allerdings, dass unklar bleibt, ob Netzbetreiber die Zusatzkosten überhaupt auf Kunden abwälzen dürfen. Schon länger fordern die Verbraucherzentralen und auch der Bund der Energieverbraucher gesetzliche Klarheit.

Verbraucherschützer und Verbände fordern einheitliche Regeln und solidarische Kostenteilung

Im NRW bieten rund 80 Prozent der Netzbetreiber entsprechende Leistungen an. Rund 66 Prozent der Unternehmen gaben gegenüber der Verbraucherzentrale an, dass sie die Stilllegung kostenfrei anbieten – beim Rückbau waren es 60 Prozent. Wegen der unklaren Rechtslage fehlt es bei den Abrechnungen an Transparenz und Einheitlichkeit.

Fossile Heizung, hier ein Gaskessel, raus - umweltfreundliche Wärmepumpe rein: Manche Kunden erwartet bei dieser umweltfreundlichen Maßnahme ein Kostenschock.

Der BWP fordert, die Rückbaukosten solidarisch auf alle verbleibenden Gaskunden umzulegen. Die Folge: Je mehr Haushalte umsteigen, desto stärker steigen die Gasnetzentgelte für alle, die noch am Netz hängen. Die Hauptlast würden dann Haushalte tragen, die gerade erst eine Gasheizung installiert haben oder sich die Umrüstung nicht leisten können. Allein die Anschaffung einer Wärmepumpe schlägt laut Verbraucherzentrale mit 9.000 bis 14.000 Euro zu Buche. Zusammen mit den variablen Kosten für die Gaskunden käme eine saftige Rechnung zusammen.  

Mehr Wärmepumpen, weniger Gas: Die Kostenfrage wird für Millionen Haushalte immer drängender

Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) heizen aktuell noch rund 56 Prozent der Haushalte mit Gas. Doch die Tendenz geht zunehmend in Richtung Wärmepumpe. 2024 wurden rund 76.000 Wohngebäuden fertiggestellt – zwei Drittel davon sind mit einer Wärmepumpe ausgestattet. Bei Neubauten entscheiden sich dagegen nur noch 15 Prozent für eine Gasheizung – 2014 lag der Anteil noch bei 51 Prozent. Perspektivisch verteuert der CO₂-Preis zudem klimaschädliche Brennstoffe –darunter auch Erdgas. Und auch der Bund beschleunigt die Energiewende mit entsprechenden Gesetzen: Bis Mitte 2026 bzw. 2028 müssten Großstädte und kleinere Kommunen Wärmepläne vorlegen, welche Heiztechnologien vor Ort verwendet werden können.

Ab diesen Zeitpunkten dürfen nur noch Heizungen installiert werden, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Der Umstieg dürfte also auf kurze Sicht noch steigen – umso dringlicher wäre dann auch eine einheitliche Gesetzeslage, die für Verbraucher und Netzbetreiber Klarheit schafft.

Rubriklistenbild: © STIEBEL ELTRON

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