Missbrauchsverfahren

Coca-Cola im Visier: Bundeskartellamt ermittelt gegen Getränke-Hersteller

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Das Kartellamt nimmt Coca-Cola wegen Rabatten ins Visier. (Symbolbild)
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Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola eingeleitet. Laut den Wettbewerbshütern geht es um eine mögliche wettbewerbswidrige Rabattgestaltung.

Bonn – Schränkt der berühmte Getränke-Riese Coca-Cola den Wettbewerb in Deutschland ein? Den Verdacht hegen zumindest die obersten Wettbewerbshüter in Deutschland: Sie haben wegen möglicher wettbewerbswidriger Rabattgestaltung ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH eingeleitet, teilte das Bundeskartellamt am Dienstag in Bonn mit.

Das Unternehmen übernimmt im Auftrag der Coca-Cola Company Abfüllung und Vertrieb aller Getränkemarken des Konzerns in Deutschland. Zur Produktpalette gehören unter anderem die Marken Fanta, Sprite und Mezzo Mix.

Kartellamt nimmt Coca-Cola wegen Rabatten ins Visier

„Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Coca-Cola durch die Ausgestaltung seiner Konditionen gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere die Rabattgestaltung, andere Unternehmen in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindern könnte“, erklärte Behördenchef Andreas Mundt. „Dem werden wir nun näher nachgehen.“

Das Unternehmen bestätigte die Ermittlungen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Wir sind davon überzeugt, dass das bewährte Geschäftsmodell von Coca-Cola Europacific Partners in Deutschland mit einem ausgewogenen Preis- und Konditionskonzept rechtskonform ist. Es beruht auf einem fairen Prinzip von Leistung und Gegenleistung“, sagte Vizepräsidentin Andrea Weckwert.

Coca-Cola lag mit einigen deutschen Einzelhändlern im Clinch

Coca-Cola lag in der Vergangenheit mit einigen deutschen Einzelhändlern wie etwa Edeka bei Preisverhandlungen im Clinch. Das Bundeskartellamt will nun in dem Verfahren nach eigenen Angaben zunächst prüfen, ob Coca-Cola auf dem Markt für Softdrinks über eine marktbeherrschende Stellung verfügt und damit besonderen kartellrechtlichen Vorgaben unterliegt.

Außerdem soll untersucht werden, ob die von Coca-Cola gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel geforderten Konditionen den Vorgaben entsprechen. Dabei soll es auch um die Frage gehen, ob Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels in unzulässiger Weise dazu veranlasst worden sein könnten, die gesamte Produktpalette von Coca-Cola abzunehmen, im Regal zu platzieren und zu bewerben. Dadurch könnten andere Getränkehersteller wettbewerbswidrig benachteiligt worden sein.

Mit Material von dpa und Reuters

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