Ruhestand

Altersvorsorge: Wie hoch eine gute Rente ist

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Die gesetzliche Altersrente orientiert sich am Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Doch ab wann spricht man von einer guten Rente?

Frankfurt – Die Rente in Deutschland reicht für viele Senior:innen kaum zum Leben. Nach Angaben des Bundessozialministeriums stehen jeder fünften Rente beziehenden Person monatlich weniger als 500 Euro zur Verfügung. Corona-Pandemie, Energiekrise sowie steigende Kosten für Lebensmittel und Sprit bedeuten eine zusätzliche Belastung für den Geldbeutel.

Doch was bedeutet es eigentlich, eine gute Rente zu haben? Wie hoch müsste die monatliche Rentenhöhe ausfallen, um finanziell den wohlverdienten Ruhestand genießen zu können?

Rente orientiert sich an Durchschnittsbruttolohn

Um die Höhe der Rente zu ermitteln, müssen viele Faktoren berücksichtigt werden, allem voran aber das Einkommen. Dieses wird in Relation zum Durchschnittsbruttolohn aller gesetzlich Versicherten gesetzt. Der Durchschnittsbruttolohn liegt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung derzeit bei 38.901 Euro, das wären monatlich etwa 3242 Euro. Bei der Ermittlung des monatlichen Beitrages werden dann sogenannte Entgeltpunkte entscheidend.

„Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich unter anderem aus dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten“, informierte die Deutsche Rentenversicherung. Wer also exakt den Durchschnittsverdienst von 38.901 Euro erreicht hat, erhält einen Rentenpunkt. Liegt das Einkommen darunter, etwa bei der Hälfe, würde es nur 0,5 Rentenpunkte geben. Je niedriger das Einkommen im Vergleich zum Durchschnittslohn, desto weniger Entgeltpunkte gibt es.

Die Rentenlücke ist groß. Da das Rentenniveau derzeit bei 48 Prozent liegt, müssen Rentner:innen also mit etwas weniger als der Hälfte des bisherigen Einkommens auskommen.

Das bekommen Rentner:innen mit Durchschnittseinkommen nach 45 Jahren

Als beliebtes Rechenbeispiel wird häufig die Standardrente, auch Eckrente genannt, verwendet. Damit wird das Standardrentenniveau berechnet, mit dem Rentner:innen nach 45 Beitragsjahren sowie dem verdienten Durchschnittseinkommen rechnen können. Dementsprechend würden gesetzlich Versicherte für jedes Jahr einen Rentenpunkt erhalten. Im vergangenen Jahr betrug die Standardbruttorente im Westen 1538,55 Euro und im Osten 1506,15 Euro.

BrancheBruttogehalt pro Monat (2021)
Beherbergung2116 Euro
Gastronomie2156 Euro
Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften2494 Euro

Da das Rentenniveau derzeit bei 48 Prozent liegt, müssen Rentner:innen also mit etwas weniger als der Hälfte des bisherigen Einkommens auskommen. Allerdings beläuft sich bei vielen das Gehalt nicht auf das Durchschnittsbruttoeinkommen. So befanden sich laut Statistischem Bundesamt im vergangenen Jahr einige Berufe am unteren Ende der Gehaltsliste.

Rente: Diese Branchen zählen zu den Topverdienern

Zu den top verdienenden Branchen zählten 2021 dagegen „Gewinnung von Erdöl und Erdgas“ (6.617 Euro), „Kokerei und Mineralöl­verarbeitung“ (6.410 Euro) und „Rundfunk­veranstalter“ (6018 Euro). Für eine gute Rente ist also ein hohes Einkommen erforderlich. Wer später 2000 Euro beziehen möchte, benötigt insgesamt 60 Entgeltpunkte. Wie infranken.de berichtete, entspräche das einem Bruttolohn von mindestens 4.500 Euro – und das 45 Jahre lang.

Aus der Verdienst­struktur­erhebung 2018 des Statistischen Bundesamts geht allerdings hervor, dass zwei von drei Vollzeit­beschäftigten (63 Prozent) weniger verdienen als der Durch­schnittswert. Lediglich ein Drittel (37 Prozent) der Deutschen erzielt höhere Verdienste und zieht damit auch den Durchschnittswert, an dem sich die Rentenhöhe orientiert, nach oben.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

So viel Rente gibt es im Durchschnitt in Deutschland

Laut Deutscher Rentenversicherung erhielten im Jahr 2021 Männer beim Eintritt in die Altersrente durchschnittlich 1203,53 Euro. Frauen bekamen dagegen im Schnitt 856,05 Euro. Davon werden noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern abgezogen. Sonderlich viel bleibt dann nicht mehr zum Leben. Viele müssen daher, wenn möglich, privat vorsorgen.

In diesem Jahr dürfte es im Durchschnitt für jeden etwas mehr gegeben haben. Denn: Ab dem 1. Juli 2022 hat die Bundesregierung die Rente erhöht. Die Bezüge im Westen Deutschlands haben sich im Juli um 5,35 Prozent und im Osten des Landes um 6,12 Prozent erhöht. (kas)

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/imago

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