VonAmy Walkerschließen
Wirtschaftsweisen zeigen in ihrem Gutachten Stagnation und Streit. Veronika Grimm positioniert sich gegen das Schuldenpaket.
Berlin – Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, bekannt als die „Wirtschaftsweisen“, präsentierte am Mittwoch, dem 21. Mai, ihr Frühjahresgutachten zur wirtschaftlichen Lage. In diesem Bericht zeichnen sie ein eher pessimistisches Bild: Für 2025 prognostizieren sie ein Nullwachstum, während sie für 2026 lediglich ein geringes Plus von 1,0 Prozent erwarten. „Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiter in einer ausgeprägten Schwächephase“, heißt es in dem Bericht.
Die Zukunft der Wirtschaft hängt nach Meinung der „Wirtschaftsweisen“ davon ab, wie die neue Bundesregierung das Schuldenpaket einsetzen wird und welche Entscheidungen Donald Trump in Bezug auf die Zölle in den USA treffen wird.
Streit unter den Wirtschaftsweisen: Grimm übt scharfe Kritik an Schuldenpaket
Innerhalb des fünfköpfigen Gremiums gibt es jedoch Uneinigkeit. Während die Vorsitzende Monika Schnitzer und die Mitglieder Martin Werding, Ulrike Malmendier und Achim Truger eine gemeinsame Meinung vertreten, stimmt Veronika Grimm in drei von vier Kapiteln nicht mit ihnen überein und verfasst ein Minderheitsvotum. Sie kritisiert insbesondere das Schuldenpaket, das im März noch vom alten Bundestag verabschiedet wurde.
Die fünf Wirtschaftsweisen
Monika Schnitzer, Vorsitzende: Seit 2020 Mitglied, Scherpunkt Innovation und Wettbewerbsökonomie
Veronika Grimm: Seit 2020 Mitglied, Schwerpunkt Energie und Technologie
Achim Truger: Seit 2019 Mitglied, Schwerpunkt Steuer- und Finanzpolitik. Forscht insbesondere zum Thema Schuldenbremsen
Ulrike Malmendier: Seit 2022 Mitglied, Schwerpunkt Verhaltensökonomie und Wirtschaftspsychologie
Martin Werding: Seit 2022 Mitglied, Schwerpunkt Soziales und Arbeitsmarkt
Die Mehrheit der „Wirtschaftsweisen“ sieht in der Schuldenaufnahme eine Möglichkeit, das Wirtschaftswachstum in Deutschland zu fördern. Sie betonen, dass die Mittel für zusätzliche Investitionen genutzt werden sollten, anstatt Aufgaben aus dem Kernhaushalt zu finanzieren. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass dies nicht vollständig umgesetzt wird, warnen sie.
Die Mehrheit empfiehlt die Schaffung eines Infrastruktur- und eines Bildungsfonds, die auch nach Ablauf des Sondervermögens (12 Jahre) diese Bereiche finanziell unterstützen sollen. So soll verhindert werden, dass nach dem Ende des Schuldenpakets über Jahre hinweg keine Investitionen in diese Bereiche erfolgen.
Grimm hält Schuldenpaket nicht mit EU-Recht vereinbar
Veronika Grimm hingegen sieht das anders. Sie bemängelt, dass ihre Kollegen das Finanzpaket nur aus deutscher Perspektive betrachten und nicht im Hinblick auf die EU und die europäischen Schuldenregeln. Ihrer Meinung nach sind die Sondervermögen nicht mit den EU-Vorgaben vereinbar, und sie geht davon aus, dass die Verteidigungsausgaben höher ausfallen werden, als die Mehrheit des Rates annimmt.
Die anderen Mitglieder des Rates sind der Ansicht, dass die Verteidigungsausgaben in den 2030er Jahren wieder aus dem Kernhaushalt gedeckt werden. Grimm hingegen glaubt, dass auch zukünftige Regierungen die Ausnahmen von der Schuldenbremse weiter nutzen werden, was ihrer Meinung nach zu einer Unterschätzung der Schuldenaufnahme in den 30er Jahren führt.
Auch in den Bereichen Bürokratieabbau und Strukturwandel hat Veronika Grimm eine abweichende Meinung. Sie fordert tiefgreifendere Reformen, als von der Mehrheit vorgeschlagen.
Wirtschaftsweise streiten schon länger – Grimm hatte sogar gegen Kollegen geklagt
Uneinigkeit im Sachverständigenrat ist nicht ungewöhnlich, jedoch kommt es selten vor, dass ein Mitglied so viele Minderheitsvoten abgibt. Bereits im Jahresgutachten 2024/25 hatte Veronika Grimm in drei Kapiteln eine Gegenposition eingenommen.
Im aktuellen Gremium gibt es immer wieder Konflikte, die sogar dazu führten, dass Veronika Grimm gegen ihre Kollegen Klage einreichte. Der Grund für den Rechtsstreit war ihre Berufung als Aufsichtsrätin bei Siemens Energy, was die anderen Mitglieder als Interessenkonflikt in ihrer Rolle als Wirtschaftsweise betrachten. Sie berufen sich dabei auf den Compliance-Kodex des Sachverständigenrats, gegen den Grimm Klage eingereicht hat.
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