VonKatharina Scholzschließen
Für ihre ehrenamtliche Arbeit im Gemeinderat und Ortschaftsrat erhalten die Rätinnen und Räte eine Entschädigung. Ein Überblick darüber, wer wie viel Geld erhält.
Aalen. Sich in der Kommunalpolitik zu engagieren, ist nicht einfach. Als Mitglied im Gemeinderat oder Ortschaftsrat gilt es, nicht nur regelmäßig an Sitzungen teilzunehmen. Die Sitzungen müssen vorbereitet werden. Alleine im stillen Kämmerlein, um die umfangreichen Sitzungsvorlagen zu lesen, dann in der Fraktionssitzung, um gemeinsam über die Themen auf der Tagesordnung zu sprechen und Argumente auszutauschen. Vielleicht kann es zur Vorbereitung auch einmal sinnvoll sein, sich eine Gegebenheit vor Ort anzuschauen, um sich eine Meinung dazu zu bilden. Dazu kommen weitere Einladungen zu Eröffnungen, Festen und ähnlichem. Rätinnen und Räte müssen außerdem immer wieder Kritik der Öffentlichkeit aushalten.
Lesen Sie auch: Bernhard Ritter hat 2561 Sitzungen erlebt
Mitglieder im Gemeinderat und den Ortschaftsräten, Fraktionsvorsitzende und Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher bekommen eine Entschädigung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit. Auf Grundlage der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat für die Stadt Aalen dazu die „Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit“ erlassen. Darin ist genau festgelegt, wer wie viel Geld bekommt. Zuletzt geändert hat der Gemeinderat die Satzung Ende 2022. Sie ist seit Januar 2023 in Kraft.
Mitglieder im Gemeinderat bekommen monatlichen Grundbetrag und Sitzungsgeld
Stadträtinnen und Stadträte erhalten einen monatlichen Grundbetrag in Höhe von 110 Euro und pro Sitzung 75 Euro Sitzungsgeld. Sitzungen in Aalen beginnen in der Regel um 15 Uhr und dauern gerne vier oder fünf Stunden. Wer deswegen einen Verdienstausfall im Beruf hat, kann das doppelte Sitzungsgeld bekommen, also 150 Euro. Wer Kinder zu betreuen oder Angehörige zu pflegen hat und während der Sitzung eine Hilfskraft – zum Beispiel einen Babysitter – in Anspruch nehmen muss, kann das 1,5-fache des Sitzungsgelds bekommen. Aufgerundet wird auf den nächsthöheren vollen Betrag, also auf 113 Euro.
Auch für Fraktionssitzungen gibt es Geld
„Für Fraktionssitzungen zur Vorbereitung von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen erhalten die daran teilnehmenden Stadträte ein Sitzungsgeld in Höhe von je 45 Euro für maximal 30 Fraktionssitzungen pro Kalenderjahr“, heißt es in der Satzung. Außerhalb der Sommerpause tagen die Fraktionen in der Regel zwei Mal im Monat. Einmal vor der Ausschussrunde und einmal vor der Gemeinderatssitzung. Das sind also geschätzte 22 Termine zur Vorbereitung der Gemeinderats- oder Ausschusssitzungen im Jahr. Zum Beispiel in der konstituierenden Phase nach einer Wahl können weitere Sitzungen dazu kommen. Dann, wenn es für die Fraktionen gilt, einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende zu wählen.
Rechenbeispiel für ein Gemeinderatsmitglied
Nehmen wir als Beispiel eine Stadträtin in einer der großen Fraktionen. Sie nimmt im September teil an der Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschusses, an der Gemeinderatssitzung und an der Sitzung des Betriebsausschusses der Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung. Wir nehmen an, sie geht außerdem zu zwei Fraktionssitzungen. Sie bekommt also im September den monatlichen Grundbetrag von 110 Euro, drei Mal Sitzungsgeld, also 225 Euro, und zwei Mal Sitzungsgeld für die Fraktionssitzungen, also 90 Euro. Das macht in diesem Beispiel also unterm Strich 425 Euro in einem Monat. Angenommen, die Stadträtin ist selbstständig und hat deswegen einen Verdienstausfall während der Sitzungen, dann könnte sie doppeltes Sitzungsgeld bekommen, also insgesamt 450 Euro. Das macht unterm Strich in diesem Beispiel 650 Euro im Monat September.
Wie viel Geld Fraktionsvorsitzende bekommen
Im Aalener Gemeinderat gibt es aktuell fünf Fraktionen. Deren Vorsitzende bekommen aufgrund ihrer Verantwortung – je nach Größe der Fraktion – einen höheren Grundbetrag als andere Stadträtinnen und Stadträte. Bei drei bis fünf Fraktionsmitgliedern wären das 275 Euro im Monat. Eine solch kleine Fraktion gibt es im Aalener Gemeinderat im Moment nicht. Aktive Bürger, FDP Plus, Die Linke und Vision kommen nicht auf Fraktionsstärke. Die kleinsten Fraktionen sind damit die AfD und die Freien Wähler mit jeweils sieben Mitgliedern. Die SPD kommt auf neun Fraktionsmitglieder, die Grünen sind zu zehnt. Bei sechs bis zehn Fraktionsmitgliedern bekommen die Fraktionsvorsitzenden jeweils 310 Euro. Das trifft also auf Andreas Lachnit (AfD), Claus Albrecht (Freie Wähler), Hermann Schludi (SPD) und Sandra Bretzger (Grüne) zu. Größte Fraktion ist die CDU mit 14 Mitgliedern. Bei 11 bis 15 Fraktionsmitgliedern bekommt der Vorsitzende 340 Euro. Bei der CDU ist das Thomas Wagenblast. Ab 16 Mitgliedern gäbe es 375 Euro. Aber so groß ist aktuell keine Fraktion im Aalener Gemeinderat.
Auch stellvertretende Fraktionsvorsitzende bekommen Geld
Für Fraktionen mit sechs bis zehn Mitgliedern für maximal zwei Stellvertreter des Fraktionsvorsitzenden sieht die Satzung jeweils 210 Euro Entschädigung vor. Das gilt also für die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der AfD, Freien Wähler, SPD und Grünen. In Fraktionen mit 11 bis 15 Mitgliedern erhalten maximal zwei Stellvertreter des Fraktionsvorsitzenden jeweils 240 Euro. Das gilt also für die CDU.
Rechenbeispiel für einen Fraktionsvorsitzenden
Mit Grundbetrag, drei Sitzungen und zwei Fraktionssitzungen würde der Vorsitzende der größten Fraktion im September 655 Euro Aufwandsentschädigung erhalten.
Was Mitglieder im Ortschaftsrat bekommen
Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte erhalten wie die Stadträtinnen und Stadträte pro Sitzung 75 Euro Sitzungsgeld. Im Ortschaftsrat gibt es aber weder einen monatlichen Grundbetrag noch Sitzungsgeld für Fraktionssitzungen. Bei Verdienstausfällen, Kinderbetreuung oder Pflege Angehöriger kann das Sitzungsgeld wie bei Stadträtinnen und Stadträten auch auf bis zu 150 Euro pro Sitzung erhöht werden. Ortschaftsräte tagen seltener als der Gemeinderat. Außerdem haben die Ortschaftsräte keine Ausschüsse, was also ebenfalls weniger Sitzungen bedeutet.
Das "verdienen" Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher
Grundlage für die Berechnung der ehrenamtlichen Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher ist das Gesetz über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister und der ehrenamtlichen Ortsvorsteher. Diese Aufwandsentschädigung ist ein Prozentsatz des Höchstbetrags, der für einen ehrenamtlichen Bürgermeister in Gemeinden zwischen 1001 und 2000 Einwohnern festgesetzt ist. Dieser Höchstbetrag liegt bei monatlich 4273 Euro. Für Wasseralfingen liegt die Entschädigung bei 70 Prozent, das sind monatlich 2991 Euro. Der Anteil des künftigen Ortsvorstehers oder der Ortsvorsteherin von Unterrombach-Hofherrnweiler wird bei 60 Prozent liegen, das sind also 2563 Euro; für Unterkochen liegt der Anteil bei 50 Prozent, also 2136 Euro; die Anteile für Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen und Waldhausen liegen jeweils bei 35 Prozent, das sind 1495 Euro pro Ortsvorsteher.
Auch im Jugendgemeinderat gibt es eine Entschädigung
Die Mitglieder des Jugendgemeinderats bekommen 25 Euro pro Sitzung.
Bis 3000 Euro müssen Rätinnen und Räte keine Steuern bezahlen
Für Städte von der Größe Aalens gilt bei den ehrenamtlichen Entschädigungen bei kommunalen Mandatsträgern ein Steuerfreibetrag von 250 Euro im Monat. Das heißt für Entschädigungen bis 3000 Euro im Jahr müssen Rätinnen und Räte keine Steuern bezahlen. Der Betrag, der 3000 Euro im Jahr übersteigt, muss aber ganz normal verteuert werden.
Lesen Sie auch: Wie die Fraktionen im Aalener Gemeinderat arbeiten
