VonKatharina Scholzschließen
Die Liste „Vision Aalen“ hat Briefe verschickt. Die Sprecherin der Stadt erläutert, warum alles seine Richtigkeit hat.
Aalen. Eine Leserin wundert sich darüber, dass ihr Sohn angeschrieben wurde. Der Brief richtet sich an Erstwählerinnen und Erstwähler und kommt von der neuen Liste „Vision Aalen“, die am Sonntag, 9. Juni, zum ersten Mal zur Gemeinderatswahl in Aalen antritt. Die Leserin fragt: „Wie kann das sein, dass unser Sohn persönlich von einer Partei angeschrieben wurde?“ Sie vermutet, dass die Stadtverwaltung neben dem Namen und der Adresse auch das Geburtsdatum ihres Sohnes herausgegeben hat.
Vision Aalen legt Wert auf Jugendliche
Murat Göl, einer der Spitzenkandidaten, bestätigt, dass „Vision Aalen“ Briefe an Erstwählerinnen und Erstwähler verschickt hat. „Das haben wir gemacht, weil wir Wert auf Jugendliche legen“, sagt er. Im Brief, der der Redaktion vorliegt, werden die Erstwählerinnen und Erstwähler eingeladen, zur Kommunalwahl zu gehen. „Es ist ein bedeutendes Ereignis, denn zum ersten Mal wirst du deine Stimme abgeben und aktiv an der Gestaltung unserer Stadt mitwirken.“
Junge Liste spricht gezielt junge Leute an
Über die Liste ist in diesem Wahlkampf in Aalen viel gesprochen worden, weil sie hauptsächlich aus Kandidatinnen und Kandidaten mit türkischem Migrationshintergrund besteht. Tatsache ist auch, dass sie aus vielen jungen Menschen besteht. Nach eigenen Angaben beträgt das Durchschnittsalter 30 Jahre – darauf sei die Liste stolz, wie Göl bei der Pecha-Kucha-Nacht der SDZ-Mediengruppe sagte. Damit ist „Vision Aalen“ wohl die jüngste Liste, die zur Gemeinderatswahl in Aalen antritt. Die Erstwählerinnen und Erstwähler fordert der Wahlvorschlag im Brief auf: „Lass uns gemeinsam dafür sorgen, die Interessen und Anliegen der Jugendlichen in unserer Gemeinschaft sichtbar zu machen und einen positiven Wandel herbeizuführen.“
In bestimmten Fällen ist die Weitergabe von Daten erlaubt
Die städtische Pressesprecherin Karin Haisch bestätigt, dass der Gesetzgeber in bestimmten Fällen die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erlaubt. Zum Beispiel an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen in den sechs Monaten vor einer Wahl.
„Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen und Doktorgrade sowie die aktuelle Anschrift – Geburtsdaten dürfen nicht mitgeteilt werden“, sagt die Sprecherin. Die Daten kosteten nichts, allerdings berechne die Stadtverwaltung für den Aufwand der Bereitstellung eine Verwaltungsgebühr. Bürgerinnen und Bürger können der Datenweitergabe widersprechen.
Übermittlungssperre gegen Datenweitergabe
Übermittlungssperre: Wer nicht möchte, dass die Stadtverwaltung Name und Adresse an Parteien und Wählervereinigungen weitergibt, der beantragt eine sogenannte Übermittlungssperre. Zuständig ist die Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.
Bürgeramt: Wer in Aalen wohnt, kann den Antrag persönlich im Bürgeramt stellen. Alternativ kann online ein Formular ausgefüllt und an die Stadtverwaltung geschickt werden. Weitere Informationen dazu auf der Homepage der Stadt Aalen.
