VonGerti Reichlschließen
Gabi Wernerschließen
In Eigeninitiative hat sich Bad Wiessee seit Kriegsausbruch um die Unterbringung ukrainischer Geflüchteter gekümmert. Dass der Landkreis der Gemeinde nun Fehlbeleger zwangszuweisen möchte, empört den Bürgermeister.
Bad Wiessee – Vier Gemeinden – Bad Wiessee, Gmund, Rottach-Egern und Irschenberg – nimmt der Landkreis Miesbach in die Pflicht: Weil sie bei der offiziellen Quote zur Unterbringung von Asylsuchenden am schlechtesten dastehen, teilt ihnen das Landratsamt per Zwangsmaßnahme nun je rund 35 so genannte Fehlbeleger zu. Das sind Menschen, die mittlerweile ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben und dennoch Plätze in Notunterkünften belegen. Dort sollen sie nach Möglichkeit raus. Die vier Gemeinden müssen nun dafür Sorge tragen, dass die ihnen zugeteilten Fehlbeleger ein anderes Obdach bekommen.
Wiesseer Bürgermeister bezeichnet Zwangszuweisung als „Unverschämtheit“
„Das ist eine Unverschämtheit“, zürnt der Wiesseer Bürgermeister Robert Kühn (SPD). Vor dem Hintergrund, dass sich Bad Wiessee von Beginn an unbürokratisch und auf eigene Faust um die Unterbringung ukrainischer Kriegsflüchtlinge gekümmert habe und dies auch weiterhin tue, empfindet Kühn das Vorgehen des Landratsamtes als empörend. Die Aussage, dass sich Bad Wiessee nicht ausreichend um die Erfüllung seiner Quote bemüht habe, „disqualifiziert all unsere Bemühungen“. Es sei vor allem ein Schlag ins Gesicht derer, die sich um die Nöte der Ukrainer in Bad Wiessee kümmern. Kühn hat bereits eine „formelle Protestnote“ ans Landratsamt geschickt, um sich gegen die Zwangszuweisung zu wehren. „Ich habe aber noch keine Antwort“, sagte er am Montag (18. September).
Wiesseer Ukrainer werden nicht auf Unterbringungs-Quote angerechnet
Das Problem an der Sache: Die aktuell hundert in Bad Wiessee lebenden Ukrainer sind für die offizielle Quote, die der Ort bei der Unterbringung von Geflüchteten erfüllen muss, nicht relevant. Auf Nachfrage erläutert das Landratsamt Miesbach, warum das so ist. Das Problem sei, „dass Bad Wiessee zu Beginn der Krise durch zahlreiche private und gemeindliche Initiativen eine große Anzahl an ukrainischen Geflüchteten aufgenommen hat, die nie staatlich untergebracht wurden“. Im Klartext: Die Betreuung dieser Menschen ging am staatlichen System vorbei. Daher würden die Betroffenen nicht auf die Unterbringungs-Quote angerechnet – „weder auf die des Landkreises insgesamt noch auf die Umverteilung auf die Gemeinden“, wie Sophie Stadler, Sprecherin der Kreisbehörde, mittelt. Dieses Problem gebe es vereinzelt auch in anderen Kommunen des Landkreises, nirgends aber so massiv wie in Bad Wiessee, fügt die Sprecherin hinzu.
Landratsamt will ausgewogene Verteilung aller Gruppen von Geflüchteten
Und noch in anderer Hinsicht sei der Fall Bad Wiessee problematisch. Es sei nicht möglich, sagt Stadler, dass eine Kommune nur oder hauptsächlich Ukrainer aufnimmt und eine andere nur Asylbewerber. „Auf eine faire, ausgewogene Verteilung aller Gruppen von Geflüchteten ist zu achten“, sagt die Sprecherin. Sie betont: Geflüchtete, „die nie im staatlichen System waren, können auch nicht mehr nachträglich in dieses eingefügt werden“. Würden sie ihre Unterkunft verlieren, zählen sie laut Landratsamt rein rechtlich als Obdachlose und müssen von der Gemeinde untergebracht werden.
Stadler: „Bad Wiessee hat durch Eigeninitiative und Engagement vielen Ukrainerinnen und Ukrainern direkt nach Kriegsausbruch schnell und unbürokratisch geholfen. Leider folgt daraus nicht, dass dort keine Asylbewerber mehr untergebracht werden müssen.“
Bürgermeister Kühn stellt Verteilungsschlüssel im Landkreis in Frage
Der Gemeinde Bad Wiessee fällt nun quasi das eigene Engagement auf die Füße. Für Kühn ein Unding. Er stellt auch den Verteilungsschlüssel innerhalb des Landkreises in Frage, der „wahllos“ je nach Einwohnerzahl beschlossen worden sei und auf einem Vorschlag von Miesbachs Bürgermeister Gerhard Braunmiller beruhe. Mit hundert Ukrainern und den dazu kommenden 35 Fehlbelegern hätte Bad Wiessee künftig eine große Last zu schultern – dann hätten nur noch Tegernsee und Miesbach mehr Menschen zu betreuen.
Bad Wiessee hat bereits weiteres Objekt für Ukrainer angemietet
Zugleich macht Kühn klar, dass sich die Gemeinde weiterhin um ihre Ukrainer kümmern werde. „Wir lassen niemanden stehen“. Zuletzt hat Bad Wiessee den ehemaligen Bayerischen Hof von der Firma Athos zu einem symbolischen Preis angemietet und bewohnbar gemacht, um dort weitere Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. In Kürze stehe ein weiteres Objekt zur Verfügung, das ebenfalls ein Investor übergangsweise zur Verfügung stellt, sagt Kühn. Er betont: „Wir sind keine Gemeinde, die sagt, wir wollen nicht. Wir nehmen auch Fehlbeleger auf – aber nicht in dieser Höhe.“
Gmund und Rottach-Egern lassen Zwangszuweisung rechtlich prüfen
Auch den Gemeinden Gmund und Rottach-Egern wird vorgeworfen, sich zuletzt zu wenig engagiert zu haben, was die Unterbringung von Asylsuchenden betrifft. Beide Bürgermeister, Alfons Besel (FWG) und Christian Köck (CSU), weisen das zurück. „Die Wortwahl ärgert mich“, reagiert Besel, der darauf verweist, dass die Unterbringung von Ukrainern und anderen Asylsuchenden doch „ineinanderfließe“ – auch wenn beide Gruppen einen unterschiedlichen Status haben.
Besel: „Die Ukrainer beanspruchen Wohnraum, der für Einheimische fehlt“
So leben laut Besel aktuell 61 Ukrainer in der Gemeinde, zudem 17 Asylanten. Verwaltung und Helferkreis hätten hier hervorragende Arbeit geleistet, so dass die Ukrainer „sehr gut untergebracht und integriert“ seien. Besel gibt offen zu: „Die Ukrainer beanspruchen Wohnraum, der für Einheimische fehlt.“ Was alle Asylsuchenden betrifft, so habe die Gemeinde dem Landkreis ein Grundstück am Osterberg zum Aufstellen von Containern angeboten. Das Geschäft sei nicht zustande gekommen, weil das Landratsamt die Unterbringung von 40 bis 50 Asylsuchenden im Auge gehabt habe, die Gemeinde aber nur 20 an einem Standort für sinnvoll und machbar hält.
Was die Fehlbeleger betrifft und den Brief von Landrat Olaf von Löwis, in dem dieser die Zwangszuteilung von 35 Personen nach Gmund ankündigt, weil die Gemeinde offenbar die errechnete Quote bisher nicht erfüllt, so kündigt Besel an: „Wir werden das rechtlich prüfen lassen.“ Man wisse um die Not“, so Besel, „aber wir haben nun mal kein Hotel in Gmund, das wir zur Verfügung stellen können. Und die Turnhalle neben der Grundschule scheidet aus.“ Wie mit Gemeindewohnungen verfahren wird, muss sich zeigen: Im nicht-öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 26. September, steht zur Abstimmung, wer den Zuschlag für die aktuell drei ausgeschriebenen Wohnungen bekommt. „21 Gemeinderäte müssen entscheiden, ob sie die Wohnungen an Einheimische geben, die aus sozialer Not heraus dafür in Fragen kommen, oder an Fehlbeleger.“ Ein brisantes Thema, das Besel ratlos macht. „Wir sind weiter auf der Suche nach Objekten und Wohnungen. Wer eine gute Idee hat, soll sich bitte bei uns melden.“
Rottacher Bürgermeister: „Wollen uns nicht aus der Verantwortung stehlen“
Auch Rottachs Rathauschef Christian Köck kündigt eine rechtliche Prüfung an. Bei der nächsten Sitzung werde sich auch hier der Gemeinderat mit dem Thema befassen. „Wir wollen nicht den Schwarzen Peter von A nach B schieben und uns aus der Verantwortung stehlen“, sagt Köck, der zugleich einräumt, dass die Gemeinde momentan im Verhältnis wenig Asylbewerber habe. „Das liegt am sehr angespannten Wohnungsmarkt und der langen Liste an Wohnungssuchenden hier.“
Die höhere Politik müsse sich Gedanken machen, wie Zuwanderung noch praktikabel ist. Und bei bereits zur Unterbringung angebotenen Gästehäusern oder gewerblichen Objekten dürfte man eben die bürokratischen Hürden nicht so hoch hängen. Konkret nicht für praktikabel hält Köck beispielsweise Container hinter dem Rathaus, weil diese Fläche als Baulager für den geplanten Neubau vorgesehen sei. Eine Fläche im Birkenmoos stehe wegen Verträgen mit dem DFB für das Base-Camp zur Fußball-EM 2024 ebenfalls nicht zur Verfügung. Köck verspricht: „An einer landkreisweiten Lösung werden wir uns beteiligen. Aber es geht nur miteinander.“
gab/gr

