VonDieter Dorbyschließen
Landrat Olaf von Löwis greift in der Flüchtlingskrise zum letzten Mittel. Nachdem die Appelle und Aufrufe der vergangenen Monate nicht gefruchtet haben, werden die sogenannten Fehlbeleger zur Unterbringung kraft Weisung des Landratsamts auf die Kommunen verteilt.
Landkreis – Im Fokus stehen dabei vier Gemeinden, die sich bislang bei der Unterbringung von Flüchtlingen und damit bei der Erfüllung der von der Regierung von Oberbayern auferlegten Quote sehr unterdurchschnittlich engagiert haben: Bad Wiessee, Gmund, Irschenberg und Rottach-Egern.
In einem Brief an die Bürgermeister informierte Löwis diese Woche über das geplante Vorgehen. Asylsuchende, deren Verfahren abgeschlossen ist, die also bleibeberechtigt sind, aber nicht ausziehen, weil sie keine Wohnung finden, sollen in den zugewiesenen Gemeinden untergebracht werden – wie, bleibt diesen überlassen. Die Fehlbeleger sind dabei wie Obdachlose zu behandeln und unterzubringen.
Ein Schritt, der dem Landkreis Luft verschaffen soll, und der bereits eindringlich angedroht worden war. Denn die Fehlbeleger blockieren Plätze, die der Landkreis dringend braucht, um neue Asylbewerber unterzubringen. Aktuell sind nach Angaben des Landratsamts rund 1900 Asylsuchende im Landkreis untergebracht.
Los geht es in Kalenderwoche 39
Wie Behördensprecherin Sophie Stadler auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilt, bekommen die ersten Fehlbeleger ab Montag, 25. September, ihre Aufforderung auszuziehen und sich eine Wohnung zu suchen. Betroffen sind 158 Personen.
Ziel ist eine „faire Belastung“
„Die Bürgermeister haben grundsätzlich Verständnis für die Situation des Landkreises geäußert“, berichtet Stadler weiter. Sie hätten aber auch darauf hingewiesen, dass sie nur begrenzte Unterbringungskapazitäten haben. Das nun anstehende Vorgehen der Einbindung der Gemeinden in die Unterbringung sei jedoch seit vielen Monaten in vielen Besprechungen angekündigt und besprochen worden. „Daher gehen wir davon aus, dass sich inzwischen alle Gemeinden Gedanken gemacht haben, wie sie ihrer Unterbringungsverpflichtung für Obdachlose nachkommen können“, sagt Stadler. „Wir werden aber keine Gemeinde alleine lassen. Wir sitzen alle im selben Boot und wollen Belastungen fair im Landkreis zwischen den Kommunen – also Gemeinden und Landkreis – verteilen.“
Mit der Zwangszuteilung greift der Landkreis ein Berechnungsmodell von Gerhard Braunmiller auf. Miesbachs Bürgermeister arbeitete einen Verteilungsvorschlag aus, basierend auf den Einwohnerzahlen. Auf Basis dieser Quote wurde errechnet, wie viele Personen jede Gemeinde anteilig unterbringen muss. Die vier Gemeinden, die diese Quote aktuell deutlich nicht erfüllen, werden zuerst Zuweisungen erhalten. Das sind Rottach-Egern, Bad Wiessee, Gmund und Irschenberg. Ihnen wurden bereits jeweils rund 35 Fehlbeleger angekündigt.
Entlastung für engagierte Kommunen
Im Gegenzug sollen Kommunen, die sich aktuell besonders engagieren und betroffen sind – darunter unter anderem Miesbach, Tegernsee, Holzkirchen und Hausham – möglichst entlastet werden. Gerade die Städte Miesbach und Tegernsee mit ihren großen Sammelunterkünften in den Turnhallen wären kraft Gesetz für die Unterbringung der Bleibeberechtigten zuständig, sobald diese obdachlos werden.
Schliersee schafft Unterkunft für 44 Personen
Thematisiert wurde die Zwangszuweisung bereits in Schliersee. Im Bauausschuss erklärte Bürgermeister Franz Schnitzenbaumer, dass es für die Gemeinde leichter zu stemmen sei, 44 Asylsuchende im ehemaligen Bürogebäude von Warnecke & Böhm unterzubringen als über 30 Fehlbeleger in der Obdachlosenunterkunft. Diese sei zwar hergerichtet, reiche aber platzmäßig bei Weitem nicht aus.
Weitere Unterbringungsmöglichkeiten gesucht
In seinem Brief an die Bürgermeister machte der Landrat auch deutlich, dass laut der Regierung von Oberbayern sogar mit steigenden Zahlen gerechnet werden müsse. Der Landkreis sucht also weiter Objekte, in denen Asylsuchende untergebracht werden können – allerdings in einem zur Unterbringung von Menschen geeigneten Zustand.
ddy
