VonChristian Masengarbschließen
Karl Brutscher hat eine Petition an den Landtag gerichtet, um die Fällungen wegen des ALB in Miesbach zu verhindern. Die Petition wurde zugelassen. Die Fällungen wird sie wohl aber weder verzögern noch verhindern.
Miesbach – Karl Brutscher ist sauer. Dass die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) nach dem Fund des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) in Miesbach die Fällung vieler Bäume angeordnet hat, sei „Raubbau an der Natur“, sagt der 78-jährige Ex-Stadtrat aus Miesbach. „So etwas habe ich noch nie erlebt. Ich bin sprachlos.“
Brutscher hat seine Sprachlosigkeit in Worte gefasst. In Petitionen an das Europäische Parlament und den Bayerischen Landtag fordert er, in Miesbach nur direkt vom ALB befallene Bäume zu entnehmen. Alle anderen sollen stehen bleiben – Fällzonen und Wirtsgewächse hin oder her. Der Käfer, so Brutschers Begründung, könne in vier oder fünf Jahren wieder in die Stadt eingeschleppt werden. Jetzt einen Kahlschlag durchzuführen sei wirkungs- und sinnlos.
ALB: Brutschers Petition nimmt erste Hürde -Staatsregierung muss Stellung beziehen
Der Landtag hat Brutschers Petition zugelassen. Die Staatsregierung wird Stellung beziehen, der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dazu einen Beschluss fassen. Das hat der Landtag Brutscher schriftlich bestätigt. Der sagt: „Ich bin froh, was ein Einzelner erreichen kann.“
Die Einschränkung daran: Die Petition hat keine aufschiebende Wirkung. Die LfL muss mit den Fällungen nicht warten, bis die Regierung Stellung bezogen hat. Sie kann trotz Petition jederzeit loslegen.
Wie berichtet, will die LfL mit den Fällungen in Kalenderwoche 13 ab 23. März beginnen. Die Behandlung der Petition dürfte länger dauern. Die „notwendigen Feststellungen nehmen in der Regel einige Zeit in Anspruch“, warnt der Landtag Brutscher in seinem Schreiben. „Wir bitten Sie um Geduld.“
Auch auf freiwilligen Aufschub darf Brutscher nicht hoffen. Gewöhnlich verschieben Behörden zwar Maßnahmen, bis Petitionen dazu geklärt sind. Bei den Fällungen wird dies aber nicht passieren: Die Stadt Miesbach ist nur ein Betroffener, wie private Grundeigentümer in der Fällzone auch. Sie bekommt von der LfL einen Fällbescheid. Der ordnet den Sofortvollzug an. Aufschieben darf sie diesen nicht.
Das müsste die LfL tun. Wie Sprecherin Elke Zahner-Meike unserer Zeitung mitteilte, hätten Petitionen bei Fällungen „in der Regel aber keine aufschiebende Wirkung“. Heißt: Die LfL wird nicht warten.
Waitzinger Park: So geht es weiter
Offen ist indes die Zukunft des Waitzinger Parks, der Riviera und des Fritz-Freund-Parks. Wie berichtet, hatte die Stadt Miesbach für diese Gebiete Ausnahmen beantragt, nach denen dort nur die fünf häufigsten Wirtsgewächse des ALB gefällt werden sollen statt aller 16 bekannten Arten.
Wie Zahner-Meike mitteilt, sind die Fällbescheide, die über diese Ausnahmen entscheiden, noch in Bearbeitung. Zwar seien rund 90 Bescheide Ende vergangener Woche verschickt worden. Wegen der beantragten Ausnahmen seien die für die Miesbacher Parks aber noch nicht darunter gewesen. Die LfL wolle sich noch mit dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abstimmen. „Demnächst“ sollen aber auch diese Bescheide in die Post gehen.

