Keine Ausnahmen

Asiatischer Laubholzbockkäfer: Komplett-Fällung rückt näher

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Erste Vorboten der ALB-Bekämpfung zeigen sich bereits in Miesbach: Mehrere Schilder warnen vor dem Käfer.
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Schon bald könnten in Miesbach Bäume wegen des Asiatischen Laubholzbockkäfers gefällt werden. Das Verwaltungsgericht hat die Eilanträge des Landkreises abgewiesen.

Miesbach – Die Begründung lässt keine Zweifel: Weil eine EU-Verordnung klar festlege, dass 16 Gehölzsorten im Umkreis von 100 Metern um vom Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) befallene Bäume gefällt werden müssen, habe die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) keinen Spielraum. Sie müsse eben jene Fällungen per Allgemeinverfügung auch in Miesbach anordnen. Ausnahmslos.

So lautet das Urteil des Verwaltungsgerichts München zu den Eilanträgen des Landkreises Miesbach gegen die Fällungen. Wie berichtet, hält das Landratsamt das Vorgehen der LfL für unverhältnismäßig. Es genüge, die fünf häufigsten Wirtssorten zu fällen, die sogenannten Big Five. Die Entnahme der übrigen elf Sorten sei „zur Ausrottung des ALB nicht erforderlich“, sagte die Baumexpertin des Landratsamts, Martina Lewald-Brudi, unserer Zeitung Ende Januar.

Das Landratsamt hatte deswegen gegen den Freistaat Bayern geklagt. Das Problem daran: Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Die LfL hätte also unabhängig von dem Verfahren mit den Fällungen beginnen können. Selbst wenn der Landkreis eines Tages recht bekommen hätte, die Miesbacher Bäume dann wären vielleicht schon weg. Deswegen die Eilanträge: Solange sie nicht abschließend behandelt waren, durfte in Miesbach kein Baum wegen des ALB gefällt werden.

Nun hat das Verwaltungsgericht die Eilanträge abgelehnt. Der ALB bevorzuge zwar die Big Five, heißt es in der Begründung weiter. Gebe es diese in seiner Umgebung nicht, weiche er aber auf andere Sorten aus. Alle 16 Gehölzsorten als mögliche ALB-Lebensräume zu entfernen sei „nachvollziehbar.“

Das Volksfest ist sicher: Auf der Volksfestwiese liegt der offizielle Lagerplatz für entnommene Bäume. Das Volksfest und den Betrieb des Festzelts werde dieser aber nicht beeinträchtigten, sagte Bürgermeisterin Ingrid Pongratz: „Wir haben mit Festwirt Anian Kurz gesprochen und festgestellt, dass wir das Zelt nur etwas anders stellen müssen. Dann geht das.“

Was macht das Landratsamt nun?

Das Landratsamt kann während der nächsten zwei Wochen Beschwerde gegen das Urteil einlegen. Wie Sprecher Birger Nemitz mitteilt, hat sich die Behörde dagegen entschieden. Die Klage wolle sie aber weiter verfolgen und sollte diese abgelehnt werden eine Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof „genau erwägen“.

Was sagen die Miesbacher Verantwortlichen?

Miesbachs Bürgermeisterin Ingrid Pongratz (CSU) sieht das Urteil pragmatisch: „Es geht um Schädlingsbekämpfung und darum, Schaden von Stadt und Waldbesitzern abzuwenden.“ Das müsse man sachlich angehen und die effektivsten Methoden wählen. Dritter Bürgermeister und Baumreferent Michael Lechner ist vom Urteil „wirklich enttäuscht“. Er habe aber bereits bei den letzten Treffen gemerkt, dass die Stadt mit dieser „brutalen Härte“ rechnen müsse.

Wann beginnen die Fällungen?

Die Fällungen können erst beginnen, wenn die Einspruchsfrist des Landkreises gegen das Urteil abgelaufen ist, sagt LfL-Pressesprecherin Elke Zahner-Meike. Die ersten Fällbescheide kann die Behörde also in zwei Wochen ausstellen.

Ist das geschehen, kann es schnell gehen. Die Ausschreibung der Fällungen sei abgeschlossen, sagt Pongratz. Die beauftragte Firma stehe „Gewehr bei Fuß“ und könne mit der Arbeit beginnen, sobald die rechtlichen Fragen geklärt sind.

Ist der Waitzinger Park zu retten?

Pongratz hofft weiter auf die Ausnahmegenehmigungen, die die Stadt für den Waitzinger Park beantragt hat. Diese sind vom Urteil unabhängig. Die LfL entscheidet, ob sie die Ausnahmen übernimmt. Tut sie es, würde sie im Waitzinger Park rund 30 Bäume vor den Sägen retten. Wie die LfL entscheidet, verraten die Fällbescheide – frühestens in zwei Wochen.

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