Vier Hektar große Fläche

Mehr grüner Strom – doch es bleiben Bedenken bei Photovoltaik-Anlage in Aschau am Inn

+
In der Aschauer Gemarkung Fraham gibt es bereits zwei Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die Gemeinderäte berieten jetzt über eine weitere Anlage in „Urfahrn“.

Der Gemeinderat von Aschau am Inn hat schon sein Ok für die Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Urfahrn gegeben. Nun kritisiert das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die geplante Anlage scharf. Das ist der Grund.

Aschau am Inn – Rund vier Hektar groß soll die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage Urfahrn werden. Südlich von Aschau-Werk möchte die Bayern-Chemie mit „Urfahrn“ auf einer Gesamtfläche von 4,3 Hektar für den Eigenbedarf eine Freiflächenanlage mit vier Megawatt Leistung errichten. 

Im nächsten Schritt des Verfahrens lagen nun in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Einwände und Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange vor. Im Falle der PV-Anlage wurden 28 Fachstellen und sechs Nachbarkommunen die Möglichkeit gegeben, Stellungnahmen abzugeben. Die Zahl der Rückmeldungen war allerdings gering und in den Fällen, in denen Stellungnahmen abgegeben wurden, gab es keine Einwendungen gegen die Errichtung der PV-Anlage.

Bestimmte Flächen ausschließen

Anders hingegen eine Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Experten dieses Amtes stellten fest, dass die Flächen eine sehr hohe Bonität haben, es sind also hochwertige Flächen für die landwirtschaftliche Produktion. „Flächen mit überdurchschnittlicher Bonität sind aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht grundsätzlich aus Ausschlussflächen für PV-Freiflächenanlagen zu sehen“, heißt es in der Stellungnahme.

Genutzt werden für Photovoltaik sollten, so sieht es auch der Bayerische Landesentwicklungsplan vor, Flächen mit schlechter Bonität oder landwirtschaftlich eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit – dies ist aber keine festgelegte Vorschrift, sondern eine dringende Empfehlung, der von der Gemeinde als zuständige Behörde nicht entsprochen werden muss.

Auch die Gemeinde Aschau sieht in ihrer Abwägung die Bedeutung der Photovoltaik-Anlage höher als die landwirtschaftliche Nutzung der betreffenden Fläche, die seit Jahrzehnten von einer Landwirtsfamilie gepachtet war. Das Unternehmen hatte diesen Pachtvertrag gekündigt, erfahrungsgemäß ist es schwierig, den Bau einer PV-Anlage, mit der auf eigenem Besitz Strom für den eigenen Bedarf erzeugt wird, nicht zu genehmigen.

Regenerative Energien fördern

„Da die Gemeinde Aschau größtes Interesse daran hat, die regenerativen Energien zu fördern, wird dieser Belang im vorliegenden Fall im Zuge der Abwägung über den Belang, schonend und sparsam mit landwirtschaftlichen Flächen umzugehen, gestellt, auch, weil dies auf Wunsch des Flächeneigentümers geschieht“, trug Bürgermeister Christian Weyrich den Beschlussvorschlag vor, der dann auch anführt: „Der Verlust einer landwirtschaftlichen Fläche tritt hinter dem Wunsch auf Leistung eines Beitrags zur Energiewende zurück. Außerdem bestehe die Möglichkeit, nach Montage der PV-Anlage die Flächen zwischen den Modulen als Extensiv-Grünland oder Weidefläche zu nutzen.“

Zuvor hatte der Landwirt, der die Fläche bislang bewirtschaftete, in der Bürgerfragestunde Stellung zu dem Projekt bezogen: „Es handelt sich hier um eine der besten Ackerflächen im Raum Aschau, sie wird seit Generationen von meiner Familie bewirtschaftet und für die Erzeugung von Milch, Fleisch, Getreide, Strom und Wärme genutzt“, trug er vor. Er sei grundsätzlich kein Gegner von Freiflächenanlagen, jedoch sollte für derartige Projekte die Standortfrage sehr kritisch betrachtet werden.

Außerdem brachte der langjährige Pächter vor, dass man die geplante Anlage der Klarheit halber richtig bezeichnen solle, und zwar mit dem Namen des Unternehmens und nicht mit der Ortsangabe „Urfahrn“, denn, so der Landwirt: „Urfahrn steht für die vielfältige regionale Landwirtschaft und nicht für die Versiegelung von bestem Ackerland.“

Die Änderung des Flächennutzungsplans und der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan nahmen die nächste Hürde: Ohne Gegenstimmen segnete der Gemeinde diese beiden Beschlüsse ab.

krb

Kommentare