Asiatischer Laubholzbockkäfer in Miesbach

Landratsamt klagt gegen Allgemeinverfügungen

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Asiatischer Laubholzbockkaefer Anoplophora glabripennis
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In den Kampf gegen den Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) in Miesbach schaltet sich nun das Landratsamt ein - mit einer Klage.

Die Kreisbehörde hat gegen die Allgemeinverfügungen, die die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) am 15. November erlassen haben, Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht in München eingereicht.

Aus Sicht des Landratsamts seien die Allgemeinverfügungen beider Behörden unverhältnismäßig hart. Sie verlangen in der Fällzone, die sich im Radius von 100 Metern um die Fundstellen an der Carl-Fohr- und der Bayrischzeller Straße erstrecken, das Entfernen von rund 5000 Gehölzen, bestehend aus 17 Gattungen. „Für die Stadt Miesbach würde dies ein komplettes Abholzen aller Bäume aller drei Stadtparks bedeutet“, stellt der Fachliche Naturschutz am Landratsamt fest. Eine Fällung der Bäume der sogenannten Big Five – Ahorn, Kastanie, Birke, Pappel und Weide – reiche aus.

Wie berichtet, hatte Martina Lewald-Brudi, Sachverständige für Baumpflege und Verkehrssicherheit von Gehölzen beim Fachlichen Naturschutz, bereits Mitte Oktober im Stadtrat die Strategie vorgestellt, die 29 Wirtspflanzengattungen umfassende Gefährdungsliste auf die wesentlichen fünf Gattungen zu reduzieren, weil der ALB diese nicht gleichermaßen bevorzugt.

Der Landkreis ist betroffen, da er Eigentümer mehrerer Flächen in der Quarantänezone ist. Die Untere Naturschutzbehörde hat bereits Ausnahmeanträge gestellt. Unter anderem geht es dabei um eine riesige Buche im Innenhof des Landratsamts, die ein Naturdenkmal ist.

Der Stadtrat Miesbach berät am Donnerstag, 23. Januar, ab 16 Uhr mit Vertretern von LfL und AELF über mögliche Ausnahmen am Harzberg.

ddy

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