Familie Kurz in Maria Gern atmet auf

„Immer gehofft, dass es gut ausgeht“: Rechtsstreit zum Etzerschlössl nach zehn Jahren beendet

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Bettina und Christian Kurz hoffen, nach dem jahrelangen Rechtsstreit um ihr Etzerschlössl aufatmen zu können.
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Aufatmen im Etzerschlössl in Maria Gern: Christian und Bettina Kurz haben einen jahrelangen Rechtsstreit mit einem Nachbarn hinter sich. Die Zukunft ihrer Pension und ihres Restaurants stand auf dem Spiel. Dass es zu dieser Ungewissheit überhaupt kommen würde, war 2011 noch nicht zu erahnen, als sie das Haus kauften. Der Umbau des Innenhofes brachte alles ins Rollen und die Familie regelrecht an den Abgrund.

Berchtesgaden – Die Reaktionen auf ihrem Facebook-Kanal lassen tief blicken: Freude, aber auch Erstaunen spiegeln sich in den zahlreichen Kommentaren unter dem Beitrag wider, in dem die Familie Kurz über die abgewiesene Klage informiert. „Nach jahrelangem Bangen, unzähligen geopferten Nerven sowie Kosten wurde nun endlich das Urteil gesprochen“, leiten sie den Post ein. Im Gespräch mit Christian (35) und Bettina (36) zeigt sich erst das ganze Ausmaß, dass sich hinter diesem kurzen Text auf Social Media versteckt.

„Vielen war der Rechtsstreit gar nicht bewusst“, erzählen sie heute. „Es war uns wichtig, das im Hintergrund zu halten. Wir haben immer gehofft, dass es gut ausgeht.“ Dass sie diese nie aufgeben haben, ist alles andere als selbstverständlich. Alles hinzuschmeißen und das Kapitel zu beenden, es wäre mehr als verständlich gewesen.

Die Siedlung kam erst viel später

Alles fängt im Jahr 2011 an: Das junge Paar entscheidet sich, das geschichtsträchtige Etzerschlössel zu kaufen. Von einem Fürstprobst errichtet, existiert es schon seit mehreren Jahrhunderten. Erst in den 60er-Jahren entsteht ringsherum die Wohnsiedlung. Christian erinnert sich, wie früher seine Mutter hier arbeitete und er sich als Kind dort sein Eis holte. Als Pension und Gaststätte spielt es schon seit vielen Jahrzehnten eine große Rolle unter den Einheimischen. „Hier können sie einen schönen Abend in einer Gaststätte verbringen, fernab der Touristenmassen“, betont das Ehepaar.

Das Etzerschlössl in Maria Gern kann auf eine lange Historie zurückblicken.

Nach dem Kauf soll es anfangs nur bei der Pension bleiben, doch die Einheimischen überzeugen Christian davon, das Restaurant weiterzuführen. Im Gegensatz zu früher nicht mehr täglich, sondern nur noch freitags, doch damit können alle gut leben. Denn auch unter Vereinen ist das Etzerschlössl beliebt: Viele Geburtstage, Taufen, Hochzeiten oder andere Feierlichkeiten werden hier veranstaltet.

Mit den Bauarbeiten im Innenhof beginnt der Streit

Wenige Jahre nach dem Kauf will das Paar den Innenhof umzugestalten. Das missfällt dem Nachbarn, der eine Anzeige gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes wegen der „massiven Erdbewegungen“ erstattet, wie sie schildern. Und damit bringt er einen Stein ins Rollen, von dem die Familie nicht mal weiß, dass er überhaupt existiert: Es stellt sich heraus, dass keine Betriebsgenehmigung für das Etzerschlössl auffindbar ist.

Wir hatten zwar die Konzession, aber die Betriebsräume waren nicht genehmigt.

Christian Kurz zum eigentlichen Dilemma

„Es bestand eine Genehmigung der Behörden für ein Kinderheim in den 50er-Jahren, aber eine Nutzungsänderung zu einer Pension und Gaststätte gab es nicht - wenn sie jemals überhaupt existiert hat“, sagt Christian. Ob die Vorbesitzerin diese verloren hat, lässt sich damals nicht mehr herausfinden. Selbst im Münchener Staatsarchiv findet sich kein Hinweis und damit steht die Familie plötzlich vor einem riesigen Problem. „Wir hatten zwar die Konzession, aber die Betriebsräume waren nicht genehmigt“, fasst es Christian zusammen.

„Aus allen Wolken gefallen“

Offiziell befindet sich zu diesem Zeitpunkt an ihrer Adresse eine grüne Wiese, so komisch das klingen mag. „Wenn wir das damals gewusst hätten, wären wir vielleicht von dem Kauf zurückgerudert“, vermutet Christian rückblickend. Doch seine Frau merkt an, dass es auch fragwürdig von der Bank war, das Etzerschlössl als Betriebsgebäude zu verlaufen. „Wir waren damals 21 Jahre alt. Im Nachhinein hätten wir natürlich genauer hinschauen müssen, aber wir waren naiv und niemand wusste davon, dass es gar keine Genehmigung gibt. Da sind wir echt aus allen Wolken gefallen.“

Sowohl vom Landratsamt als auch der Gemeinde Berchtesgaden erhalten sie stets die Unterstützung, die Genehmigung zu erhalten, wie sie betonen. Doch nun müssen sie sämtliche Unterlagen erst einmal besorgen und nachreichen. Gegen die genehmigte Nutzungsänderung durch das Landratsamt - von einem Landhaus zu einem Beherbergungsbetrieb mit Gaststätte - legt der Nachbar eine Klage ein. Der Fall landet 2015 vor dem Verwaltungsgericht.

Gerichtsverhandlung im Nebenraum der Gaststätte

Der erste Prozess in München endet ohne Urteil, weil den Richtern die Betriebsbeschreibung zu ungenau ist und es Formfehler gibt. Auf Anraten zieht die Familie das Verfahren zurück und startet ein neues. Der ganze bürokratische Prozess startet von vorne und jetzt brauchen sie auch noch ein Immissionsschutzgutachten, das besagt, dass sie eine Lärmschutzwand errichten müssen. Mittlerweile ist es 2019, als erneut eine Genehmigung erteilt und dagegen geklagt wird. Zu diesem Zeitpunkt kommt das erste Kind der Familie zur Welt.

Dieses Mal findet die Verhandlung vor Ort im Nebenraum der Etzerschlössl-Gaststätte statt: Die Richter kommen aus München und schauen sich die Örtlichkeit, die Umgebung und auch das Nachbargrundstück an. Schon wieder ist die Betriebsbeschreibung nicht genau genug, doch die Familie erfährt, wie die Richterin dem Nachbarn mitteilt, dass sich dieser wahrscheinlich mit der Gaststätte und dem Beherbergungsbetrieb anfreunden werden müsse.

Große Belastung für junge Familie

Ein Hoffnungsschimmer, den Christian und Bettina händeringend brauchen: Die jahrelange Hängepartie zehrt an den Nerven und den Finanzen der Familie. Zwischendurch müssen sie das Lärmschutzgutachten erneuern lassen, doch mental wird die Ungewissheit am schlimmsten. „An manchen Tagen wussten wir mit Tränen in den Augen nicht mehr, was wir noch tun sollen und wohin die Reise geht“, geben sie ehrlich zu.

Dass sie wegen ihrer drei Kinder Platzprobleme bekommen und wichtige Sanierungen aufgrund der unklaren Zukunft zurückhalten, macht es nicht besser. Hat das alles noch eine Zukunft? Sollen sie alles hinschmeißen, damit sich die Nächsten damit herumschlagen? Zeitweise steht alles auf der Kippe. Doch sie lassen sich nicht unterkriegen, sie machen weiter.

Mehrheit der Nachbarn setzt sich für Erhalt ein

Eine schöne Botschaft erreicht sie zwischendurch, als es eines Tages völlig unverhofft an der Tür klingelt: Bis zu 70 Unterschriften finden sich auf einer Liste von Nachbarn, die sich für den Erhalt des Etzerschlössls aussprechen. Das ändert zwar nichts am Verfahren, aber es hilft Christian und Bettina. Es gibt ihnen das Gefühl, nicht alleine dazustehen.

Bettina und Christian Kurz haben auch viel Unterstützung aus der Nachbarschaft erhalten.

Über zehn Jahren Warten und Ungewissheit enden am 16. Juli 2025, als sie über ihren Anwalt erfahren: Das Verwaltungsgericht hat die Klage des Nachbarn abgewiesen. Auf Nachfrage bestätigt die Münchener Pressestelle die Entscheidung, macht jedoch darauf aufmerksam, dass es noch Monate dauern kann, bis die genaue Urteilsbegründung vorliegt. Eine Anfrage dieser Redaktion über die gerichtliche Pressestelle an die Rechtsanwältin des Nachbarn, ob sich dieser äußern möchte, bleibt unbeantwortet.

„Wir hoffen, dass wir jetzt Ruhe haben“

„Das alles hat uns 100.000 Nerven gekostet“, macht das Ehepaar keinen Hehl aus der jahrelangen Belastung. Auch die Kosten für Anwalt, Planungen, Genehmigungen und die Lärmschutzwand haben es in sich: Auf über 50.000 Euro schätzen sie den Mehraufwand.

Liebend gerne hätten sie auf all das verzichtet, wie Christian und Bettina klarmachen. Man habe versucht, in Gesprächen auf eine außergerichtliche Lösung zu kommen. Sie boten dem Nachbarn sogar an, den Eingangsbereich umzubauen und zu verlegen. „Wir haben es versucht“, sagen sie.

Sie wollen jetzt im Nachhinein nicht mehr verbal nachtreten, im Gegenteil. Nachdem sie von dem Urteil erfahren haben, macht sich Erleichterung breit. „Aber so richtig habe ich mich nicht freuen können“, schildert Christian. „Ich wollte mir erstmal ein Bier aufmachen.“ So ganz können sie es noch nicht glauben, dass es endlich vorbei ist. Und so ganz trauen sie dem Frieden immer noch nicht. „Wir hoffen, dass wir jetzt Ruhe haben und einfach unseren Betrieb weiterführen können.“ (ms)

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