- VonRudi Stalleinschließen
Ein mehrfach straffällig gewordener Geretsrieder nimmt es mit den Bewährungsauflagen nicht so genau. Der 20-Jährige lässt seine Sozialstunden von einem Kumpel abarbeiten.
Geretsried/Wolfratshausen – Er hat’s verbockt. Aber gründlich. Statt sich um eine Therapie zu kümmern und Sozialstunden abzuleisten, die ihn nach der Verurteilung zu zwei Jahren Jugendstrafe vor dem Gefängnis bewahrt hätten, nahm es ein heute 20-jähriger Geretsrieder mit den Bewährungsauflagen nicht so genau – und wurde obendrein wieder straffällig. Nun wurde nicht nur die Bewährung widerrufen. Wegen Ausspähens von Daten, Drogenbesitzes sowie Beihilfe zur Urkundenfälschung wurde der Geretsrieder zu einer weiteren Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, diesmal ohne Bewährungschance.
„Es gibt überhaupt keinen Grund, warum wir Ihnen vertrauen sollten, nach allem, was Sie sich in den letzten zwei Jahren geleistet haben“, begründete Richterin Friederike Kirschstein-Freund die harte Entscheidung des Schöffengerichts. „Nicht nur, dass Sie gar nichts tun. Sie versuchen auch noch, uns auf den Arm zu nehmen.“ Damit spielte die Richterin auf ein Delikt an, dass selten vor Gericht verhandelt wird. Als ein Freund angeboten hatte, an seiner Stelle die Sozialstunden zu machen, hatte der 20-Jährige dankend angenommen. Kommentar: „Wäre so mega!“
Schwindel fliegt auf
Das war es dann allerdings nicht, weil der Schwindel aufflog. Deshalb saß der hilfreiche Kumpel (18) mit auf der Anklagebank – wegen Urkundenfälschung. Weil er die Unterschrift seines Spezls nachgeahmt hatte, wurde er zu 48 Stunden Sozialdienst verurteilt.
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Weit schwerwiegender waren die Straftaten, die die Staatsanwaltschaft dem 20-Jährigen zur Last legte. Er soll sich im September 2021 Zugang zum Instagram-Account einer Bekannten verschafft haben, in deren Namen kommuniziert, das Passwort weitergegeben und nicht jugendfreie Bilder angefordert haben. Zudem bewahrte der Beschuldigte daheim im Kühlschrank Amphetamine auf. Beides räumte er zwar ein, fühlte sich jedoch nicht wirklich schuldig. Von den Drogen habe er zwar gewusst, diese seien aber von Freunden mitgebracht worden. Den Zugang zum Account der Bekannten habe diese ihm selbst gegeben – sturzbetrunken auf der Geburtstagsfeier des Angeklagten. „Sie hat den Teppich und meine Geburtstagsfeier kaputtgemacht“, rechtfertigte der 20-Jährige die spätere „Racheaktion“.
Richterin: „Das ist total perfide“
„Das ist total perfide“, hielt die Richterin ihm später in der Urteilsbegründung vor. „Egal, was das Mädchen vorher gemacht hat, das hat sie nicht verdient.“ Der Angeklagte führte als Grund für den Drogenrückfall – er hatte eingeräumt, wieder konsumiert zu haben – und das fehlende Engagement bei der Erfüllung der Bewährungsauflagen auf „eine depressive Phase“ zurück. Deshalb war sein Verteidiger der Meinung, es sei im Hinblick auf den erzieherischen Gedanken, der beim Jugendstrafrecht vorrangig ist, kontraproduktiv, seinen Mandanten so lange wegzusperren. „Ich denke, dass man schon nochmals zu einer Bewährung kommen kann“, so der Rechtsanwalt, „wenn er die Zeit nutzt.“
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So viel Zutrauen in den Angeklagten hatte das Schöffengericht nicht. Von der Möglichkeit, die acht Monate ins frühere Urteil einzubeziehen, sah das Gericht ab, „damit Sie die zwei Jahre so schnell wie möglich antreten müssen“, wie Richterin Kirschstein-Freund erklärte. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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