Die Juristen der Stadt München erklären das Bürgerbegehren „Hochhaus-Stop“ für unzulässig und raten von einem Bürgerentscheid ab. Das allerdings muss der Stadtrat beschließen.
München – Da dürfte jetzt der ein oder andere aus allen Wolken fallen: Das Bürgerbegehren gegen die umstrittenen Hochhäuser an der Paketposthalle ist rechtlich unzulässig. Zu dem Schluss kommen nach Infos unserer Redaktion die Juristen der Stadtverwaltung. Demnach wird die Fragestellung bemängelt. Sie greife zu sehr in die Planungshoheit ein.
Bürgerbegehren „Hochhaus-Stop“: Initiatoren wollen Bau von zwei Wolkenkratzern in München verhindern
Mit dem Bürgerbegehren wenden sich die Mitglieder der Initiative „Hochhaus-Stop“ gegen die Pläne des Grünwalder Investors Ralf Büschl, auf dem Areal am Hirschgarten zwei Wolkenkratzer mit einer Höhe von 155 Metern zu errichten. Das Argument: Das Projekt an der denkmalgeschützten Paketposthalle wäre „der Dammbruch zur gesichtslosen Hochhausstadt“. „München ist auch ohne monströse Hochhaustürme Heimat und Wohlfühlort von 1,5 Millionen Münchnerinnen und Münchnern und bis zu neun Millionen Touristen im Jahr“, heißt es in der Begründung des Bürgerbegehrens.
Der Verein hatte gegen das Projekt über Jahre fast 50.000 Unterschriften gesammelt, das Kreisverwaltungsreferat hatte diese jüngst geprüft. Das Ergebnis: Die notwendige Zahl von 32.976 gültigen Unterschriften war erfüllt.
Das wird von der Verwaltung auch nicht bestritten. Allerdings kommen die Haus-Juristen zu der Auffassung, dass die Fragestellung des Bürgerbegehrens gegen das sogenannte Abwägungsgebot des Baugesetzbuches verstößt. Demnach entscheidet jede Kommune selbst – in einem Abwägungsprozess – wie und wo sie etwas baut.
(Unser München-Newsletter informiert Sie regelmäßig über alle wichtigen Geschichten aus der Isar-Metropole. Melden Sie sich hier an.)
Bürgerbegehren „Hochhaus-Stop“: Juristen der Stadt München erklären Fragestellung für nicht zulässig
Diese Gestaltungsfreiheit wäre mit der Fragestellung des Bürgerbegehrens: „Sind Sie dafür, dass die Stadt München alle Maßnahmen ergreift, damit im Umfeld der Paketposthalle KEIN Hochhaus gebaut wird, das über 60 Meter hoch ist?“ zu stark beeinträchtig, so die Einschätzung der Juristen. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Bürgerbegehren als unzulässig zurückzuweisen und den angestrebten Bürgerentscheid nicht durchzuführen.
Jeder hat eigene Wahrzeichen: München teilt sich in 25 Stadtbezirke, die sehr unterschiedlich sind
Der Stadtrat befasst sich kommenden Mittwoch (30. April) in der Vollversammlung mit dem Thema. Das Gremium freilich könnte die Einschätzung der Verwaltung ignorieren und dennoch den Bürgerentscheid zulassen. Dagegen wiederum könnte es Klagen geben. Auf der anderen Seite gilt als einigermaßen sicher, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens um den streitbaren Landtagsabgeordneten Robert Brannekämper (CSU) gegen die Entscheidung des Stadtrates klagen werden, falls das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung zustimmt.
Bürgerbegehren „Hochhaus-Stop“: In München hatten Einwohner bereits über Türme abgestimmt
Die bayerische Landeshauptstadt ist traditionell äußerst zurückhaltend beim Bau von Hochhäusern. Bislang galt die Maxime, dass Gebäude maximal 100 Meter und damit in etwa so hoch wie die Türme der Frauenkirche, dem Wahrzeichen Münchens, sein dürfen. Dieses Limit geht auf einen hauchdünn gewonnenen Bürgerentscheid aus dem Jahr 2004 zurück, der allerdings nur ein Jahr lang rechtliche Bindung hatte.