VonAndreas Schmidschließen
Im Internet kursieren Anbieter, die vorschnell Cannabis-Rezepte ausstellen. „Das ist ein absolutes No-Go“, meint ein Münchner Arzt. Gerade mit Blick auf den Jugendschutz.
München – Florian Wesemann betreibt eine kleine Praxis in der Münchner Maxvorstadt. Vor Ort berät er Cannabis-Patienten und solche, die es werden wollen. Und das immer im persönlichen Kontakt. Im Gespräch mit unserer Redaktion erklärt Wesemann aber auch: Andere Ärzte stellen medizinisches Cannabis deutlich leichter aus, oft ohne ärztliches Vorgespräch. „Das ist ein absolutes No-Go. Bei uns gibt es das nicht“, betont Wesemann.
„Ohne stressigen Arztbesuch“: Cannabis-Rezept im Internet
Einer der Anbieter, die sehr schnell Rezepte ausstellen, nennt sich „Dr Ansay“. Hinter dem Webauftritt steckt der Hamburger Unternehmer Can Ansay, der kein Arzt, sondern Jurist ist. Auf seiner Website wirbt Ansay für „Krankschreibung, Rezept & mehr vom Online Arzt“ und das alles „einfach, schnell & verlässlich“ sowie „ohne stressigen Arztbesuch“. Offenbar auch bei Cannabis.
Seit der Einführung des neuen Cannabis-Gesetzes am 1. April ist die Verschreibung von medizinischem Cannabis deutlich einfacher geworden. Das ist grundsätzlich auch online erlaubt, jedoch braucht es ein Gespräch mit einem Arzt (auch via Videocall). Wie mehrere Patienten von Ansay gegenüber IPPEN.MEDIA erklären, hätten sie zu keinem Zeitpunkt Kontakt mit einem Arzt gehabt. Sie mussten lediglich einen Fragebogen ausfüllen. Dort hätten sie dann cannabis-behandlungstpyische Beschwerden wie Schlafstörungen eingetragen und in kürzester Zeit ein Cannabis-Rezept zum Einlösen in der Apotheke bekommen.
Medizinisches Cannabis: „Gerade bei 18- bis 23-Jährigen ist eine Beratung wichtig“
Wesemann spricht mit den Menschen in seiner Praxis. Das sei wichtig, um sie „über die zu erwartende Wirkung und mögliche Nebenwirkung in Verbindung mit der richtigen Dosierung“ aufzuklären. Cannabis sei nicht gleich Cannabis: Es gebe verschiedene Anwendungsformen und eine große Sortenvielfalt von Cannabisblüten mit unterschiedlichem THC-Gehalt.
Wer das ignoriere, könne keine optimale Behandlung für Patienten gewährleisten. „Gerade bei 18- bis 23-Jährigen ist eine Beratung und medizinische Einordnung wichtig“, sagt Wesemann. „Hier ist die Hirnentwicklung möglicherweise noch nicht ganz ausgereift und man sollte den Einsatz von Cannabinoiden sorgsam abwägen.“ Bei Ansay erhalten jedoch auch 18-Jährige problemlos ein Rezept.
Ansay selbst argumentiert: „Patienten wollen ihr Cannabis auf Rezept einfach, schnell und günstig.“ Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger warnt jedoch, dass damit „Missbrauch vorprogrammiert“ sei. Seit dem 1. April würden immer mehr normale Konsumenten ohne Beschwerden medizinisches Cannabis beantragen. Der Bund deutscher Cannabis-Patienten zeigte sich gegenüber unserer Redaktion sogar „stinksauer“ über die „Menge an Pseudo-Patienten“.
Ansay behauptet, ein Arztgespräch würde für Patienten „den Zeitaufwand, die Wartezeit und die Arztkosten um ein Vielfaches“ erhöhen. Viele Patienten würden das nicht wollen. „Daher wählen nur wenige unser optionales garantiertes Arztgespräch mit einem Cannabis-Experten.“
Cannabis-Rezepte im Internet ohne Arztkontakt: „Nicht fachgerecht“
Eine der Ärztinnen, die für Ansay Rezepte ausstellt, ist nach IPPEN.MEDIA-Informationen in der sächsischen Landesärztekammer registriert. Hat sie gegen das Berufsethos verstoßen? Ein Sprecher der Kammer erklärt: „Die Ärztin muss sich persönlich überzeugen, dass eine Ausstellung gerechtfertigt ist.“ Der Sprecher betont: „Eine Beurteilung, rein anhand eines durch den (im Regelfall gar unbekannten) Patienten auszufüllenden Fragebogens, ist nicht fachgerecht.“
Das Bundesgesundheitsministerium verweist bei der Frage, ob das Ausstellen von Cannabis-Rezepten ohne Arztgespräch legal oder illegal ist, auf die Länder. Das Ministerium sei „nicht befugt, Gesetze und Verordnungen verbindlich auszulegen und konkrete Rechtsfragen zu beantworten“. Die Landesärztekammern scheinen jedoch bereits gegen solche Angebote vorzugehen. Es sind mittlerweile „eine Reihe von Verfahren in diesen Konstellationen bekannt“. Ansay hat wahrscheinlich wenig zu befürchten, da sein Unternehmen in Malta ansässig und für deutsche Behörden schwer greifbar ist. (as)
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