Vor Gericht

Eingeschaltete Herdplatte verursacht Zimmerbrand: Mieterin zu Geldstrafe verurteilt

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Eine wohl versehentlich nicht ausgeschaltete Herdplatte löste Ende November vorigen Jahres in einem Ortsteil der Gemeinde Lenggries einen Zimmerbrand aus. Eine 51-Jährige musste sich jetzt vor Gericht verantworten.

Lenggries/Wolfratshausen Zwar konnte der Brand von der Feuerwehr rasch eingedämmt werden, doch durch die massive Rauchentwicklung wurde die Mietwohnung derart verrußt, dass sie unbewohnbar war und komplett renoviert werden musste. Nun stand die damalige Mieterin wegen fahrlässiger Brandstiftung vor Gericht: Die gelernte Pflegerin (51) wurde zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt.

Sie habe den alten, nicht mehr voll funktionsfähigen Elektroherd an jenem Abend zum ersten Mal benutzt, um sich eine Suppe zu kochen, erzählte die Frau. Aber sie habe die ganze Zeit dabei gestanden und nach dem Kochvorgang den Schalter wieder heruntergedreht. „Ich bin mir hundertprozentig sicher, dass ich den Herd ausgeschaltet habe“, beteuerte die Angeklagte, die die Wohnung damals mit zwei weiteren Bewohnern teilte. Wenige Minuten nachdem sie in ihr Zimmer gegangen sei, um die Suppe zu essen, habe es einen Knall gegeben. Als sie nachschaute, was los war, seien ihr bereits aus der Küche die Flammen entgegengeschlagen. Die Frau rettete sich über den Balkon und rief um Hilfe. Laut Einsatzbericht des Feuerwehrkommandanten war beim Eintreffen der Feuerwehr eine Herdplatte eingeschaltet gewesen. Dadurch hatten eine auf dem Herd stehende Bratpfanne sowie eine Mikrowelle in der Nähe Feuer gefangen. Die Angeklagte und ihre Verteidigerin bezweifelten, dass es sich dabei um jene Platte „vorne links“ gehandelt habe, welche die Frau zum Kochen benutzt hatte.

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Die Sache blieb rätselhaft. Nach Aussagen der Beschuldigten und eines ehemaligen Mitbewohners waren die drei weiteren Herdplatten nicht funktionsfähig gewesen. Die Frau behauptet, nur den Schalter „ganz links“ betätigt zu haben. Der Feuerwehrkommandant hingegen notierte in seinem Bericht, den „dritten Schalter von links“ zurückgedreht zu haben. Das wäre jedoch deckungsgleich, wenn die Frau, die eine Skizze mit nur vier Schaltern am Herd angefertigt hatte, die zwei für den Backofen angebrachten Schalter, die sich üblicherweise ganz links in der Leiste befinden, bei ihrer Zeichnung nicht berücksichtigt hatte.

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„Für mich ist das eine glasklare Geschichte“, stand der Staatsanwalt den Gedankenspielen des Richters, das Verfahren gegen eine Geldauflage möglicherweise einzustellen, ablehnend gegenüber. Dafür sei der entstandene Schaden (laut Anklageschrift rund 20 000 Euro) zu hoch. Der Anklagevertreter zog zwar ins Kalkül, dass die Mikrowelle defekt war und in der Wohnung keine Rauchmelder angebracht gewesen waren, beantragte jedoch für die „08/15-Fahrlässigkeit“ eine Geldstrafe von 2000 Euro (50 Tagessätze). Richter Helmut Berger sah nur „eine Fahrlässigkeit am untersten Rand“ und verurteilte die 51-Jährige zu 30 Tagessätzen zu je 40 Euro.  

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