- VonStefan Aignerschließen
Regensburgs Ex-OB blitzte vor dem Bundesverfassungsgericht ab. Nun muss er sich erneut wegen Korruptionsvorwürfen vor Gericht verantworten.
Regensburg – Joachim Wolbergs, von 2014 bis 2016 Oberbürgermeister der Stadt Regensburg, wird sich erneut wegen Korruptionsvorwürfen vor Gericht verantworten müssen. Eine Beschwerde von Wolbergs‘ Rechtsanwalt Peter Witting gegen die entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Man könne keine allgemeine Bedeutung des Falls erkennen, so die Begründung. Auch lasse sich Wittings Ausführungen nicht entnehmen, „dass eine Verletzung seiner (Wolbergs‘, Anm. d. Red.) Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte durch die angegriffenen Entscheidungen möglich erscheint“. Zum anderen sei der Rechtsweg in der Sache nicht ausgeschöpft.
Beschwerde abgelehnt: Korruptionsprozess wird neu verhandelt
Damit wird der erste Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs auf absehbare Zeit in weiten Teilen erneut verhandelt werden – dann vor dem Landgericht München I. Das hatte eine Terminierung des Verfahrens bis zur nun gefällten Entscheidung des Verfassungsgerichts ausgesetzt. Zweieinhalb Jahre hat es gedauert, ehe das Bundesverfassungsgericht zu dieser Ablehnung kam. Bereits im Januar 2022 hatte Rechtsanwalt Witting die Beschwerde eingereicht.
Der sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte am 4. November 2021 eine Verurteilung von Wolbergs wegen Bestechlichkeit (durch den Chef des Immobilien Zentrum Regensburg) bestätigt. Ein erstes Urteil des Landgerichts Regensburg, bei dem der Ex-OB in Zusammenhang mit verschleierten Wahlkampfzuwendungen des Immobilienmagnaten Volker Tretzel wegen Vorteilsannahme schuldig, in zahlreichen anderen Punkten freigesprochen wurde und straffrei blieb, hob der Senat nahezu vollständig auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung nach München.
Wolbergs muss vors Landgericht München I: Dort hatte ein Geldgeber bereits gestanden
Rechtskräftig blieb im Wesentlichen nur der Schuldspruch für Wolbergs. Über einen Großteil der Freisprüche sowie das Strafmaß muss nun das Landgericht München I erneut entscheiden.
Dort war im vergangenen Jahr bereits der Bauträger Volker Tretzel zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt worden – nach sieben Jahren juristischer Gegenwehr, die ihn nach eigenen Angaben neun Millionen Euro gekostet hatte. Doch im Januar 2023 gestand er schließlich, ein kriminelles Strohmann-System zur Verschleierung von Wahlkampfspenden organisiert zu haben. Er habe sich damit das Wohlwollen des Oberbürgermeisters sichern wollen, ohne öffentlich in Erscheinung zu treten.
„Dreckiger Deal“: Bauunternehmer ging für Bewährungsstrafe Verständigung ein
Dem Geständnis vorausgegangen war eine Verständigung zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft, in deren Rahmen Tretzel für den Fall eines Geständnisses eine Bewährungsstrafe zugesichert wurde. Wolbergs und sein Anwalt Peter Witting hatten angesichts dessen von einem „dreckigen Deal“ gesprochen.
Am Ende wurde Tretzel wegen vier Fällen der Vorteilsgewährung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten plus einer Geldstrafe von 1,5 Millionen Euro (300 Tagessätze) verurteilt.
Gericht zweifelte an „großem Altruismus“ des Geldgebers
Auch wenn die Vorsitzende Richterin damals betonte, dass über Wolbergs‘ Schuld oder Unschuld in einem gesonderten Verfahren entschieden werde, ging das Gericht damals von einer „gelockerten Unrechtsvereinbarung“ zwischen ihm und Tretzel aus. Allein schon angesichts der ungewöhnlichen Höhe sei es „fernliegend“, die Zahlungen des Unternehmers einem „großen Altruismus“ zuzuschreiben – auch aus dem „objektiven Empfängerhorizont“.
Etwas vereinfacht ausgedrückt: Jeder verständige Mensch musste erkennen, dass Tretzel diese Zahlungen nicht leistete, weil er so ein guter Mensch war, sondern weil er sich dafür eine Gegenleistung erwartete – Wohlwollen des Oberbürgermeisters bei der Beurteilung der von ihm verfolgten Projekte.
Bauunternehmer bedachte SPD und CSU
Allein für den Wolbergs-Wahlkampf 2014 flossen über mehrere Jahre verteilt aus dem Tretzel-System fast 500.000 Euro. Etwas mehr als 100.000 Euro gingen in diesem Zeitraum an die CSU für Landtags- und OB-Wahlkampf.
Im Rahmen seiner Einlassung vor dem Landgericht München I berichtete Tretzel auch von Flugerfahrungen in seiner Privatmaschine mit Alt-Oberbürgermeister Hans Schaidinger. Der kurzzeitig mit einem gut dotierten Beratervertrag bei Tretzel bedachte Alt-Oberbürgermeister versucht derzeit, mit einem kürzlich erschienenem Büchlein, seine Sicht der Dinge unters Volk zu bringen.
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Wolbergs-Anwalt kritisiert lange Dauer
Wolbergs-Anwalt Witting kritisiert insbesondere die lange Zeit, die das Bundesverfassungsgericht für seine (bereits Ende Juli gefallene) Entscheidung gebraucht hat: „Warum das Bundesverfassungsgericht mehr als zweieinhalb Jahre benötigte, um eine vollständig inhaltsleere Entscheidung zu treffen, ist nicht nachvollziehbar.“
Er kündigt bereits jetzt eine neuerliche Verfassungsbeschwerde an – doch zunächst steht die Neuauflage des ersten Prozesses vor dem Landgericht München I an. Dort wird Volker Tretzel aller Voraussicht nach als Zeuge aussagen müssen.