Amtsgericht Wolfratshausen

Ex-Freundin in flagranti gefilmt und auf Snapchat geteilt: 1600 Euro Strafe

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Die Video-Aufnahme des 21-jährigen Angeklagten hat für ihn teure Folgen.
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Ein 21-Jähriger leitet eine Videoaufnahme weiter. Auf diesen ist allerdings seine Ex-Partnerin mit seinem Nachfolger zu sehen - im ehemals gemeinsamen Bett.

Wolfratshausen/Geretsried – Ein 21-jähriger Wolfratshauser hat seine Ex-Freundin beim Liebesspiel mit seinem Nachfolger gefilmt und das Video an einige Bekannte geschickt. Für diese Straftat musste sich der Kfz-Mechatroniker vor dem Amtsgericht verantworten.

Ex-Freundin in flagranti gefilmt und auf Snapchat gepostet: 1600 Euro Strafe

„Am liebsten hätte ich ihr und ihm damals eine reingehauen“, gestand der Angeklagte. Im Dezember vergangenen Jahres hatte er noch die Schlüssel zur ehemals gemeinsamen Wohnung in Geretsried. Er wollte noch ein paar Sachen holen – unangemeldet und zu einem denkbar unpassenden Zeitpunkt. „Wir waren noch nicht lange getrennt“, berichtete der 21-Jährige. Er sei nicht damit klargekommen, „dass sie in unserem Bett Sex mit einem anderen hatte“. Um seine Wut zu kanalisieren, drückte er auf den Aufnahmeknopf seiner Handykamera und leitete den Film über den Messenger „Snapchat“ weiter. Damit war der Tatbestand des Eingriffs in einen höchstpersönlichen Lebensbereich durch eine unbefugte Filmaufnahme erfüllt.

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Komplettes Geständnis milderte die Geldstrafe des Angeklagten

Der Vater des Angeklagten beriet seinen Sohn als Rechtsanwalt. „Der Sachverhalt wird zugestanden“, fasste sich der Jurist kurz. Aufgrund der sechs Vorstrafen seines Mandanten war eine hohe Geldstrafe zu befürchten. Die Staatsanwaltschaft wertete das Geständnis als strafmildernd, empfahl aber eine Ahndung mit 60 Tagessätzen zu je 40 Euro. Richter Helmut Berger reduzierte die Tagessatzanzahl auf 40, insgesamt 1600 Euro. „Eine Einstellung des Strafverfahrens war aufgrund der Vorstrafen nicht möglich“, erläuterte Berger. Er zeigte Verständnis für den Ausnahmezustand des Wolfratshausers und würdigte, dass er dem gefilmten Paar durch das Geständnis eine Zeugenaussage ersparte. Berger: „Wenn Sie Ihrer Freundin eine geklatscht hätten, wäre das noch härter bestraft worden.“

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