Verunreinigung der Moosach

Nach Fisch-Skandal: Unschuldiger Züchter vor Ruin - Das sagt der Landrat zu den Vorwürfen

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Landrat Josef Hauner sieht im Freisinger Fisch-Skandal keinerlei Versäumnisse bei sich oder seiner Behörde.
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Die Fischzucht von Peter Baumgartner steht nach dem Skandal um vergiftetes Wasser in Freising vor dem Ruin. Nun bezieht Landrat Josef Hauner Stellungnahme zu den Vorwürfen.

Update: Donnerstag, 6. Juni: Landrat nimmt Stellung

Freising – Landrat Josef Hauner sieht im Umgang mit dem Freisinger Fisch-Skandal keinerlei Versäumnisse bei sich oder seiner Behörde. Das geht aus einer Stellungnahme hervor. „Seit neun Monaten ist das Landratsamt mit dem Thema beschäftigt. Mitarbeiter mehrerer Abteilungen und auch der Landrat verschieben fast täglich andere Termine, um zügig fachlich fundiert über den Fall zu entscheiden“, teilt Hauner mit. 

„Als Landrat und Politiker habe ich bisher keinerlei Einfluss genommen und stets aufgrund der fachlichen Expertise der Kollegen im Haus und der anderen beteiligten Behörden gehandelt.“ Wie berichtet, wurde die Moosach mit Malachitgrün vergiftet – einem Fischarzneimittel, das als krebserregend gilt. Proben haben ergeben, dass die Sedimente des Flusses zum Teil erheblich belastet sind. SPD-Verbraucherschützer Florian von Brunn sprach von einer „massiven Umweltbelastung“. 

„Keine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung“

Nach Hauners Ermessen besteht allerdings kein Risiko. „Bei allen Beprobungen der Fische hat das LGL (Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Anm. der Red.) dem Landratsamt stets versichert, dass keine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung besteht – auch nicht bei häufigem Verzehr entsprechend belasteter Fische“, betont der Landrat. „Selbst wenn Kinder beim Baden im Wasser Hautkontakt haben oder Wasser schlucken, ist das nach Auskunft des LGL als unkritisch anzusehen. Die Bevölkerung kann daher beruhigt sein.“ 

Stellung bezieht er auch zu dem Vorwurf, dass seine Behörde zu spät Anzeige wegen Gewässerverunreinigung gestellt habe. Zwar steht der Zuchtbetrieb Kiffner, der das verbotene Mittel bei seinen Fischen verwendet haben soll, inzwischen unter Anklage – allerdings wegen Verstößen gegen das Arznei- und Lebensmittelgesetz. Mehr Chancen auf Schadensersatz haben die anderen Zuchtbetriebe Baumgartner und Benjamin Nadler, die wegen der Belastung der Moosach um ihre Existenz fürchten, aber bei einer Verurteilung wegen Gewässerverunreinigung.

Landratsamt stellt erst drei Wochen später Anzeige

 „Maßnahmen einleiten kann das Landratsamt immer erst, wenn die Ergebnisse von Untersuchungen vorliegen“, erklärt Hauner. „Als uns das Wasserwirtschaftsamt mitgeteilt hat, dass aufgrund der Untersuchungen von Sedimentproben von einer schädlichen Verunreinigung öffentlicher Gewässer auszugehen ist, haben wir Strafanzeige eingereicht. Es wurde nichts versäumt. Das Landratsamt kann jedoch keinen Einfluss darauf nehmen, unter welchen Aspekten die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt.“ 

Allerdings: Die Ergebnisse der Sedimentproben liegen bereits seit 18. April vor. Das Landratsamt stellte jedoch erst am 9. Mai Anzeige – drei Wochen später. Zu dem Zeitpunkt stand die Anklage schon, eine weitere kann wegen des Verbots der Doppelbestrafung nicht erfolgen. 

Hauner verwehrt sich auch dagegen, betroffene Betriebe im Regen stehen zu lassen. „Erst in der vergangenen Woche haben wir ein ausführliches Gespräch mit Herrn Baumgartner und seiner Familie in meinem Büro geführt, in dem wir ihm mitgeteilt haben, auf welche Weise das Landratsamt seinen Betrieb zu unterstützen versucht.“ Und wie? Dazu heißt es, das Amt ergreife im Rahmen der Gesetze alle Maßnahmen, um den Betrieb schnellstmöglich freigeben zu können. „Insbesondere treiben wir die Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung voran und unterstützen den Betrieb bei der Beprobung der Fische“, so Hauner. 

Fischzüchter fühlt sich hingehalten

Für Fischzüchter Peter Baumgartner ist das „null konstruktiv“. Er fühlt sich hingehalten. „Denn eigentlich wurde uns nur gesagt, dass das Landratsamt nichts entscheiden kann, und die Entscheidungsbefugnis woanders liegt.“ Umweltminister Torsten Glauber sieht sich wohl nicht in der Verantwortung. Auf FT-Nachfrage heißt es seitens des Ministeriums: „Über konkret zu ergreifende Maßnahmen entscheiden die Behörden vor Ort, auch im Hinblick auf ein Sanierungskonzept (für die Moosach). Das Ministerium setzt für die betroffenen Teichwirte auf eine gute Lösung vor Ort.“

Die Stellungnahme des Landrats im Wortlaut: 

„Seit neun Monaten ist das Landratsamt Freising mit dem Thema „Mit Malachitgrün belastete Fische und Gewässer“ beschäftigt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehrerer Abteilungen und Sachgebiete und auch der Landrat verschieben fast täglich andere Termine, um zügig fachlich fundiert über den Fall zu entscheiden und sich dabei stets nach dem Gesetz zu richten. Als Landrat und Politiker habe ich bisher hierbei keinerlei Einfluss genommen und stets aufgrund der fachlichen Expertise der Kollegen im Haus und der anderen beteiligten Behörden gehandelt. 

Vom ersten Tag an waren die Regierung von Oberbayern, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, das Wasserwirtschaftsamt München und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) informiert. Das Vorgehen des Landratsamts war immer mit diesen Behörden abgesprochen. Bei allen Beprobungen der Fische hat das LGL als Fachbehörde dem Landratsamt Freising stets schriftlich versichert, dass keine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung besteht - auch nicht bei häufigem Verzehr entsprechend belasteter Fische. Selbst wenn Kinder beim Baden bzw. Spielen im Wasser Hautkontakt haben oder Wasser schlucken, ist das nach Auskunft des LGL als unkritisch anzusehen. Die Bevölkerung kann daher beruhigt sein und braucht sich nicht verängstigen lassen. 

Entscheidungen treffen und Maßnahmen einleiten kann das Landratsamt in solch einem Fall immer erst, wenn die Ergebnisse von Untersuchungen der entsprechenden Fachbehörden vorliegen. Als uns das Wasserwirtschaftsamt mitgeteilt hat, dass aufgrund der Untersuchungen von Sedimentproben von einer schädlichen Verunreinigung öffentlicher Gewässer auszugehen ist, haben wir Strafanzeige wegen des Verdachts nach § 324 StGB (Gewässerverunreinigung) bei der Staatsanwaltschaft Landshut eingereicht. Es wurde nichts versäumt. Das Landratsamt kann jedoch keinen Einfluss darauf nehmen, unter welchen Aspekten die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind im Übrigen auf der Internetseite des Landratsamts Freising unter https://t1p.de/5484 für jeden einsehbar. 

Wir schaffen auf diesem Weg größtmögliche Transparenz und haben nichts zu verbergen. Das gilt auch für die betroffenen Fischzuchtbetriebe. Keineswegs wollen wir die unverschuldet Betroffenen im Regen stehen lassen. Erst in der vergangenen Woche haben wir ein ausführliches Gespräch mit Herrn Baumgartner und seiner Familie in meinem Büro geführt, in dem wir ihm mitgeteilt haben, auf welche Weise das Landratsamt seinen Betrieb zu unterstützen versucht. Da alle Entscheidungen des Landratsamts Freising ausschließlich auf Vorschlägen der Fachleute beruhen, bedeutet ein persönlicher Angriff auf mich auch einen Angriff auf meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landratsamt, die stets verantwortungsvoll und gesetzeskonform gehandelt haben und die meine volle Unterstützung haben.“

Nachtrag auf FT-Nachfrage, inwieweit das Landratsamt den betroffenen Betrieben helfen könne

„Das Landratsamt ergreift im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten alle Maßnahmen, um den Betrieb von Herrn Baumgartner schnellstmöglich wieder freigeben zu können. Insbesondere treiben wir die Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung schnellstmöglich voran und unterstützen den Betrieb bei der Beprobung der Fische.“

Fischzüchter kämpft mit Ruin: „Alles ist zum Tode verurteilt“

Freising Der Fischzüchter Peter Baumgartner kämpft mit dem Ruin. Ein Kampf, der immer verzweifelter wird. Obwohl inzwischen klar ist, dass der Freisinger mit der Verunreinigung der Moosach nichts zu tun hat, sondern selbst das größte Opfer ist, erhält er keine Unterstützung von den Behörden. Ganz im Gegenteil.

Fischzüchter Peter Baumgartner ist verzweifelt.

Wie berichtet, wurde Baumgartner wie auch der Fischzuchtbetrieb Nadler im Rahmen der Ermittlungen von dem Vorwurf entlastet, seine Fische mit Malachitgrün behandelt zu haben. Angeklagt ist der Fischzüchter Bernd Kiffner, der gegenüber dem FT bereits eingeräumt hat, dass bei ihm mit Malachitgrün belastete Fische aufgetaucht sind. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Landshut vor, einen Angestellten angewiesen zu haben, das verbotene Mittel in einen Teich mit Verzehrfischen eingeleitet zu haben. Die Angeklagten sprechen von einem Versehen. Dagegen spricht nicht nur, dass der Betrieb schon vor zehn Jahren auffällig geworden ist, sondern laut dem Ermittler auch, dass in mehreren Teichen – im Landkreis Dachau ebenfalls – Malachitgrün in unterschiedlicher Konzentration nachgewiesen wurde. 

Fischzüchter Baumgartner: Enttäuschte Hoffnung in Justiz

Die beiden geschädigten Fischzuchtbetriebe, die flussabwärts zum Angeklagten liegen, haben ihre Hoffnungen in die Justiz gesetzt. Denn die Verurteilung eines Täters ist Voraussetzung dafür, dass Schadensersatz beansprucht und eingeklagt werden kann. Das Problem: Die Staatsanwaltschaft hat gegen Kiffner und seinen Mitarbeiter nur wegen Verstößen gegen das Arzneimittel- und Lebensmittelgesetz Anklage erhoben – nicht aber wegen Gewässerverunreinigung.

Die Belastung der Moosach ist jedoch das Hauptproblem, das den Züchtern den größten Schaden verursacht. Denn von diesem Fluss lebt die Fischzucht in Freising. Durch die belasteten Sedimente schwemmt es das als krebserregend geltende Mittel immer wieder in die Becken. „Das führt dazu, dass die Belastung in den Fischen deutlich langsamer zurückgeht als prognostiziert“, erklärt Baumgartner. Acht Tonnen Bachforellen und 15 Tonnen Regenbogenforellen im Wert von rund 100 000 Euro seien so derzeit unverkäuflich. 

Fisch-Skandal in Freising: Banken geben kein Geld mehr

Hinzu kommt, dass im Bruthaus eigentlich bereits neue Setzlinge herangezüchtet werden müssten – Geschäftsgrundlage für das kommende Jahr. Aber das finanzielle Risiko ist zu groß. Denn schließlich besteht die Gefahr, dass auch die Setzlinge Schaden davontragen, solange die Moosach derart belastet ist. Geld von der Bank erhält Baumgartner nicht mehr. „Bei einer so unsicheren Zukunft bekommst du kein Darlehen“, sagt der Züchter. Eigentlich habe er den Traditionsbetrieb, der seine Wurzeln im 19. Jahrhundert hat, bald übergeben wollen. „Jetzt ist alles zum Tode verurteilt.“

Aber warum hat die Staatsanwaltschaft nicht Anklage nach Umweltstrafrecht erhoben, wo doch in dieser Hinsicht der größte Schaden existiert? „Strafverfahren dienen nach der deutschen Rechtsordnung nicht der Vorbereitung von Zivilverfahren von Dritten, sondern haben die Aufgabe, den staatlichen Strafanspruch durchzusetzen“, antwortet Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch. Aber besteht denn bei der Verunreinigung öffentlicher Gewässer, die besonders geschützt sind, kein staatlicher Strafanspruch? Die Frage bleibt unbeantwortet.

Landratsamt Freising im Malachit-Skandal: Anzeige kommt zu spät

Warum blieb das Wasserwirtschaftsamt untätig? „Das Wasserwirtschaftsamt hat Sedimentproben entnommen und die Ergebnisse pflichtgemäß dem Landratsamt Freising und der Staatsanwaltschaft mitgeteilt“, rechtfertigt sich Christian Leeb, Leitender Baudirektor der Behörde. Die wasserrechtliche Bewertung obliege dem Landratsamt. Und warum ging von dort keine Initiative aus? „Das Landratsamt hat sehr wohl Strafanzeige gestellt, nachdem eine entsprechende Mitteilung des Wasserwirtschaftsamts München zu den Sedimentbelastungen eingegangen war“, teilt Sprecherin Eva Zimmerhof mit.

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Auf Nachfrage, wann die Anzeige erstattet worden sei, heißt es: „In der Woche vom 6. Mai.“ Genau genommen, wie das Wasserwirtschaftsamt mitteilt, am 9. Mai. Zu spät. Denn die Staatsanwaltschaft hatte bereits am 6. Mai mitgeteilt, dass sie Anklage erhoben habe. Und eine zweite Anklage zur selben Handlung kann nicht hinterhergeschoben werden, wie Steinkraus-Koch erklärt. Das verstoße gegen das Verbot der Doppelbestrafung.

Proben: Auflagen wurden verschärft

Baumgartner berichtet, dass er bereits am 18. November 2018 Strafanzeige wegen Gewässerverunreinigung gestellt habe. Die Behörden waren also frühzeitig alarmiert worden und hatten viel Zeit, in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft eine entsprechende Klage vorzubereiten. Baumgartners Rückschluss: „Die Behörden wollten einfach nicht. Die schieben das ewig und sitzen es aus, bis es niemanden mehr interessiert.“ Mit ihm selbst spreche ohnehin keine der verantwortlichen Stellen.

Als wäre das alles nicht schon schlimm genug, haben sich für Baumgartner nun auch noch die Auflagen bei der Beprobung der Teiche verschärft. „Acht Monate lang war es so, dass bei einer Probe sieben Fische genommen wurden. Lag die durchschnittliche Belastung der Stichproben unter zwei Mikrogramm, wurde der Teich für den Verkauf freigegeben“, erklärt Baumgartner. „Jetzt bleiben die Teiche gesperrt, wenn nur einer der Fische mehr als zwei Mikrogramm aufweist. Dabei reden wir hier von einer äußerst geringen Belastung, die auch keinen Schaden für die Gesundheit birgt.“

Baumgartner: „Das ist nicht mehr verhältnismäßig“

Dass das längst nicht mehr verhältnismäßig sei, hätten ihm auch Fachleute bestätigt. Alle paar Wochen findet eine Probe statt. Eine kostet 1000 Euro. Baumgartner muss sie selbst bezahlen.

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