VonManuel Eserschließen
Der Jubel war groß, als die Strabs 2018 abgeschafft wurde. Außer bei denen, die kurz zuvor noch zahlen mussten. Für sie gibt es nun Hoffnung - unter gewissen Voraussetzungen.
Freising – Für viele war sie ein rotes Tuch: die Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs), mit denen Kommunen Hausbesitzer teils mit fünfstelligen Beträgen an Sanierungskosten beteiligt haben. 2018 wurde das Regelwerk abgeschafft – auch dank des großen Engagements vieler Freisinger, die sich zu einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen und mit den Freien Wählern einen politischen Verbündeten gefunden hatten. Gemeinsam wurde bei einem Volksbegehren so viel Druck auf die bayerische Staatsregierung ausgeübt, dass die schließlich die Satzung fallen ließ.
Es folgte Jubel, doch nicht alle konnten sich freuen. Diejenigen, die vor der Abschaffung der Strabs noch zur Kasse gebeten worden waren - etwa die Anwohner der Banatstraße in Moosburg. Für sie gibt es jetzt aber Hoffnung. Denn der Freistaat hat einen Härtefallfonds eingerichtet und einmalig mit 50 Millionen Euro ausgestattet, wie die Freisinger Rathaussprecherin Christl Steinhart mitteilt.
Härtefallfonds: Zahlungen sind an Bedingungen geknüpft
Bürger des Landkreises Freising können so einen finanziellen Ausgleich für bereits bezahlte Beiträge einfordern. Allerdings müssen die Antragsteller bestimmte Bedingungen erfüllen:
- Der Bescheid wurde zwischen 1. Januar 2014 und 31. Dezember 2017 erlassen.
- Es bestand eine Zahlungspflicht in Höhe von mindestens 2000 Euro.
- Der damalige Adressat des Beitragsbescheids ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch Eigentümer (oder Nutzungsberechtigter) des Grundstücks.
- Der Adressat hat maximal über ein zu versteuerndes Einkommen von 100 000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehegatten 200 000 Euro) im Jahr des Bescheid-Erlasses verfügt. Wahlweise kann auch der Einkommensmittelwert des Dreijahreszeitraums angegeben werden, dessen letztes Jahr das des Erlasses ist.
Unbedingt zu beachten ist: Zuständig ist eine Härtefallkommission, die organisatorisch bei der Regierung von Unterfranken angesiedelt ist. Um einen Härtefallausgleich zu erhalten, muss ein Antrag bis spätestens 31. Dezember gestellt werden.
„50 Millionen Euro Rückerstattung für besonders hart betroffene Bürger – das soll uns erst mal jemand nachmachen“, sagt der Freisinger Landtagsabgeordnete Benno Zierer stolz. Denn seine FW hätten die Kommission durchgesetzt. „Oft mussten Grundstückseigentümer existenzbedrohend tief in ihre Tasche greifen, um für Straßensanierungen aufzukommen. Jetzt können sie endlich für einen Teil ihrer Kosten entschädigt werden.“
Gut zu wissen
Der Antrag kann ab sofort in der Geschäftsstelle der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden: Peterplatz 9, 97070 Würzburg, Tel. (09 31) 3 80 50 00, E-Mail: haerteausgleich-strassenausbaubeitrag@reg-ufr.bayern.de oder ausgleich@reg-ufr.bayern.de. Die notwendigen Formulare sind online erhältlich unter www.stmi.bayern.de/kub/komfinanzen/abgabenrecht/haertefall/index.php.
Auch nach Abschaffung der Strabs sorgt die Freisinger Innenstadtsanierung bei einigen Bürgern für Ärger. So wurde die Heiliggeistgasse seit der Erneuerung bereits zum zweiten Mal überflutet. Ein Betroffener fordert daher mehr Schutz von der Stadt.
