VonVolker Ufertingerschließen
Die Gautinger Windkraftgegner fordern ein Ratsbegehren nach Kraillinger Vorbild. Dabei hat man in Krailling nichts dergleichen vor.
Gauting/Krailling – Die Infoveranstaltung der Gemeinde zur Windkraft ist jetzt ein paar Tage her. Noch immer steht die Forderung einiger Teilnehmer im Raum, die da lautete: Die Gemeinde möge ein Ratsbegehren einleiten, um die Stimmung in der Bevölkerung zu erfragen, bevor sie weitere Schritte einleitet. Als Vorbild wurde die Gemeinde Krailling genannt, die ein solches Begehren angeblich vorbereitet. Auch in einem Leserbrief, der am Montag in unserer Zeitung abgedruckt war, wurde dies als Tatsache behauptet. Doch der Kraillinger Bürgermeister Rudolph Haux widerspricht: „Wir planen kein Ratsbegehren“, sagt er. Er vermutet, dass eine Verwechslung vorliegt, und zwar mit dem Ratsbegehren zur Erweiterung des KIM. Dieses sollte am 8. Oktober stattfinden, wurde aber bis auf Weiteres verschoben.
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Wie berichtet, plant die Gemeinde Gauting acht Windkraftanlagen. Umsetzen soll das Vorhaben das Ingenieurbüro Sing aus Landsberg am Lech. Möglich wären theoretisch 16 Anlagen, doch der Gemeinderat will sich auf die Hälfte beschränken. Je vier Windkrafträder sollen im Wald von Königswiesen sowie im Wald von Buchendorf stehen. Nach dem Vorbild der Gemeinde Berg werden die Bürger an der Wertschöpfung beteiligt. Die Mindesteinlage beträgt 5000 Euro, doch auch für Bürger mit kleinerem Geldbeutel soll über die Energiegenossenschaft Fünfseenland eine Möglichkeit gefunden werden. Realistisch sei eine Rendite von sechs Prozent.
Windräder brauchen keine Genehmigung der Gemeinde
Die juristische Voraussetzung für den Bau von Windkraftanlagen bildet deren Privilegierung im Außenbereich. Das bedeutet: Wenn sich ein Bauherr mit dem Eigentümer einig ist und alle Auflagen erfüllt, kann er bauen. Die Gemeinde hat keinerlei Handhabe und kann dies nicht verhindern. Der Grund: Solche Anlagen liegen im „überragenden öffentlichen Interesse“. Genau aus diesem Grund erklärte Bürgermeisterin Dr. Brigitte Kössinger in der Versammlung ein Ratsbegehren auch für gegenstandslos. „Ich sehe dafür keine Möglichkeit“, sagte sie. Und mit Blick auf das angebliche Kraillinger Vorbild: „Was andere Gemeinden machen, will ich nicht bewerten.“
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Tatsächlich hat die Gemeinde Krailling nichts dergleichen vor. Wie Bürgermeister Rudolph Haux erläutert, ist die Planung für vier Windräder entlang der A 95 im Kreuzlinger Forst relativ weit. Ursprünglich war von sechs die Rede. Doch eine Machbarkeitsstudie – ebenfalls vom Büro Sing in Landsberg – habe ergeben, dass vier möglicherweise besser sind. „Wenn die Abstände zu klein sind, verringert sich der Ertrag“, so Haux.
Mit den Grundstückseigentümern sei sich die Gemeinde im Großen und Ganzen einig. Bürgerbeteiligung sei zumindest zu 50 Prozent gewünscht. Aktuell geht es nur noch um die Frage, ob Belange der Luftfahrt – Stichwort Sonderflughafen Oberpfaffenhofen – entgegenstehen. „Wenn die Auskunft vom Luftfahrtamt der Bundeswehr da ist, sehen wir weiter“, so Haux. Dass sich das Genehmigungsverfahren lang hinzieht, glaubt er nicht. „Die Verfahren sind beschleunigt worden.“
Die Stimmung hat sich laut Gemeindetag gedreht
Wilfried Schober, Jurist und Pressesprecher im Bayerischen Gemeindetag, kann die Argumentation der Gemeinde Gauting gut nachvollziehen. „Wenn ein Investor kommt und bauen will, kann die Gemeinde nichts dagegen unternehmen.“ Ein Ratsbegehren sei nur dann sinnvoll, wenn der Gemeinderat wissen will, wie die Stimmung in der Bevölkerung ist. Das sei in diesem Fall aber nicht ausschlaggebend. Nach den Erfahrungen des Gemeindetags hat sich beim Thema Windkraft grundsätzlich die Stimmung geändert, und zwar pro Windkraft. „Die Leute haben es nach dem Ausbruch des Ukrainekriegs im Geldbeutel zu spüren gekriegt, dass es so nicht weitergehen kann.“
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