Es geht um mögliche Regressansprüche

Baustelle Egerlandstraße: Streitparteien sehen sich vor Gericht

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Ein Streitpunkt sind die Tiefgaragen-Zufahrten auf der Egerlandstraße – hier in einem ersten Entwurf.
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Im Streit um die Baustelle an der Egerlandstraße muss ein Gericht entscheiden. Eine gütliche Einigung zwischen Anliegern und Baugenossenschaft ist gescheitert.

Geretsried – Sie führten Gespräche und verhandelten, aber sie konnten sich nicht einigen. Jetzt sehen sich die Interessengemeinschaft „Pro Egerlandstraße“ und die Baugenossenschaft (BG) Geretsried vor Gericht wieder. Das teilt der Sprecher der Interessengemeinschaft, Frederik Holthaus, in einer E-Mail an unsere Zeitung mit. In dem Schreiben geht der Inhaber des Isar-Kaufhauses auch auf die Verhandlungen ein.

Wie berichtet führt die Interessengemeinschaft (IG) schon seit längerer Zeit Gespräche mit der Baugenossenschaft über mögliche Ausgleichszahlungen an ihre Mitglieder. Stein des Anstoßes ist die geplante Großbaustelle an der Egerlandstraße 58 bis 74. Die BG will dort ihre alten Wohnblöcke abreißen und durch ein Wohn- und Geschäftshaus samt Tiefgarage ersetzen. Für die Bauzeit sind drei Jahre angesetzt (2020 bis 2022). Umstritten sind auch die Zufahrten der Tiefgarage, die inmitten der Fahrbahn liegen. Die Mitglieder der IG, überwiegend Immobilieneigentümer und Gewerbetreibende, befürchten Beeinträchtigungen und Umsatzeinbußen. Und sie fordern einen möglichst anliegerfreundlichen Baustellenablauf.

„Für spätere eventuell mögliche Zivilklagen gegen die Baugenossenschaft ist vorher die Anfechtung des Bebauungsplanes mit einer Normenkontrollklage als juristische Voraussetzung zwingend notwendig“, erklärt Holthaus. Die Frist zur Einreichung einer solchen Klage ist am 24. Mai abgelaufen. Deshalb hat die IG vorsorglich eine Normenkontrollklage gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 115.I/2 beim Verwaltungsgericht München eingereicht, aber weiter Gespräche mit der BG geführt.

„Im Laufe der Verhandlungen sind die Mitglieder unserer Interessengemeinschaft der Baugenossenschaft entgegengekommen, um eine gütliche Einigung zu ermöglichen“, berichtet der Sprecher der Initiative. Nach „langen und fairen Verhandlungen“ habe man sich letztlich nicht einigen können, so der Geschäftsmann, „was wir sehr bedauern“. Über den Inhalt der Verhandlungen haben laut Holthaus beide Seiten jedoch Stillschweigen vereinbart. Das bedeutet, dass die Normenkontrollklage nicht zurückgezogen wird und nun das Gericht eine Entscheidung treffen wird.

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