Wegen Exhibitionismus und versuchter schwerer Körperverletzung stand ein Geretsrieder (56) vor Gericht. Der Richter verhängte eine Bewährungsstrafe.
Geretsried/Wolfratshausen – Auch ein Jahr nach dem Vorfall ist die Mutter noch sichtlich mitgenommen. Unter Tränen schildert sie dem Gericht, was sich an diesem Tag im April abgespielt hat. Die 34-Jährige war mit ihrer Tochter und ihrem Sohn, acht und sechs Jahre alt, beim Baden an der Isar in Geretsried. Als sie sich umdrehte, war sie „geschockt“: Ein nackter Mann stand wenige Meter entfernt hinter einem Busch, den Blick auf sie gerichtet, und onanierte. „Ich hoffe, dass meine Kinder davon nicht viel mitbekommen haben.“
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Als die Frau den Mann aufforderte wegzugehen, entfernte sich dieser rasch. Andere Badegäste hatten zu diesem Zeitpunkt bereits die Polizei alarmiert. Ein 29-Jähriger versuchte, den inzwischen wieder bekleideten Mann aufzuhalten. Als der Exhibitionist seinen Verfolger bemerkte, schleuderte er einen Stein in dessen Richtung.
Aus diesem Grund steht der arbeitslose Geretsrieder nicht nur wegen Exhibitionismus, sondern auch versuchter schwerer Körperverletzung vor Gericht. Anfangs streitet der 56-Jährige die Tat ab. Er habe sich nur ausgezogen, weil sich auf einem Spaziergang Tannennadeln in seiner Kleidung verhangen hätten, behauptet er. „Ich habe bloß an mir rumgespielt, um die zu entfernen.“ In der Befragung der Polizei kurz nach der Tat hatte er dagegen eingeräumt, onaniert zu haben. Als ihn der Richter mit dieser Aussage konfrontiert, gesteht er. Eine Erklärung hat er nicht: „Ich habe das nicht vorgehabt, es ist einfach so passiert.“
Zum Steinwurf sagt der Angeklagte: „Ich wollte den Mann nicht treffen oder verletzen.“ Er habe nur versucht, seinem Verfolger Angst einzujagen. „Der Stein ist drei Meter an ihm vorbeigeflogen“. Das bestätigt zwar auch der 29-Jährige, „aber er war so aufgebracht, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass er mich nicht treffen wollte“. Außerdem habe ihm der Mann bereits vorher „die Prügel meines Lebens“ angedroht.
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Amtsrichter Helmut Berger befindet den 56-Jährigen in beiden Anklagepunkten für schuldig. Er zeigt sich bestürzt, welche Spuren der Vorfall bei der Mutter hinterlassen hat. Seitdem habe sie Angst um ihrer Kinder, hatte die Frau erklärt. Die Einlassungen des Beschuldigten zum Steinwurf hält Berger für nicht glaubwürdig. „Sie wollten den Verfolger mit dem Stein nicht nur abschütteln.“ Und selbst wenn, habe der 56-Jährige billigend in Kauf genommen, dass sich der 29-Jährige dabei verletzt.
Berger verurteilt den Geretsrieder zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Zudem muss er 120 Stunden soziale Dienste leisten und eine mindestens einjährige ambulante Therapie für Sexualverbrecher durchlaufen – „damit so etwas nie wieder vorkommt“.
Dominik Stallein
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